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Geschrieben von Eule2000 am 26.02.2013, 11:11 Uhr

Psychologische Beratung verpflichtend?

Ich hoffe, jemand von ech kennt sich aus.

Folgender Fall: vor Gericht wird gestritten um Umgangsrecht, Unterhalt etc.

Das Gericht empfiehlt eine Trennungstherapie bei der Diakonie!

Ein Expartner hat nun aber schon die Nase voll, da der andere Part permanent lügt und alles eher in eine Farce erscheint.

Ist man nun gezwungen, den nächsten Termin wahr zu nehmen, darf man diese Therapie generell abbrechen? Oder MUSS derjenige sich jedes Mal dahin zwingen, obwohl Erflogsaussicht gleich Null sind?

 
24 Antworten:

Re: Psychologische Beratung verpflichtend?

Antwort von angry.me am 26.02.2013, 11:24 Uhr

Ist das Urteil denn schon gefallen oder vertagt?
ZWINGEN kann Euch niemand.
Allerdings ist es sehr empfehlenswert, diese Therapie fortzusetzen, und zwar bereits aus zielstrategischen Gründen.
Alles, was Dir quasi zum Nachweis Deiner Kooperation werden kann, ist wichtig.

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Re: Psychologische Beratung verpflichtend?

Antwort von Eule2000 am 26.02.2013, 11:39 Uhr

Urteil in dem Sinne gab es nicht. Es gab seit Juli letztes Jahr einen Bescheid. Es wurden Regeln aufgestellt etc. Wie sich der Umgang gestalten soll, was an Unterhalt bezahlt wird.

Und es wurde eben mehr nebenbei diese Beratung empfohlen. Seitdem herrschte weder Kontakt zum Gericht noch zum Jugendamt. Die Beratung stellt sich für die Person mehr belastend raus, da der Expartner Szenen macht, Unwahrheiten verbreitetet und kein bisschen von seinem Standpunkt abrückt, sondern lediglich das Ziel verfolgt, sich selbst ins beste Licht zu setzen.

Generell hat es bis jetzt nur noch mehr Stress verursacht, da vorher Ruhe herrschte, alles seinen Gang ging und seit Beginn der Therapie ( nennt man das überhaupt so?) fließt wieder viel Böses Blut.

Ich persönlich würde raten, abzubrechen, denn ich denke, nur dann kann es wieder ruhiger werden, wenn nicht ständig gewühlt wird.

Aber ich weiß eben nicht, ob der Betreffende dann nicht noch Schwierigkeiten bekommt.

Aber Danke schonmal für deine Antwort!

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Re: Psychologische Beratung verpflichtend?

Antwort von mf4 am 26.02.2013, 11:56 Uhr

Ich muss sagen ich verstehe den Sinn nicht...
eine Therapie für den Einzelnen um sie vom Ex abzugrenzen und um die Dinge wie Umgang sachlich zu regeln wäre doch hilfreicher als die beiden "zusammenzuführen".
Es ist doch egal, ob einer sich gut hinstellt usw. einer lügt... immerhin ist man ja kein Paar mehr. Sich nicht mögen dürfen die 2 ja weiter aber deshalb kann man ja trotzdem Umgang regeln und durchführen.

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Re: Psychologische Beratung verpflichtend?

Antwort von Eule2000 am 26.02.2013, 12:11 Uhr

Es geht auch gar nicht Saruman es einen Sinn macht! Würde ich als Außenstehende für sinnvoll erachten würde ich raten, weiter zu machen! Ich sehe aber in der jetzigen Situation ( die nun mal mitten in dieser Beratung ist!) nur, wie schlecht es dem mir nahe stehenden Part geht, seitdem wieder Kontakt herrscht!

3 Jahre lang hatte man sich auf ein Niveau eingependelt, indem Dnge wie Unterhalt zwar nie zufriedenstellend ohne Gericht geklärt werden konnten, aber in der wenigstens keine Morddrohungen etc mehr statt fanden!

Da kann man ja einem Richter aber viel erzählen, das interessiert ja nur bedingt!

Und nun geht der Terror eben von vorn los! Ist es jetzt verständlich?

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Re: Psychologische Beratung verpflichtend?

Antwort von mf4 am 26.02.2013, 12:15 Uhr

Für mich ist es unverständlich...
es gibt bestimmt viele Ex-Paare, die sich selbst nichte mehr zu sagen haben, vielleicht die Pest an den hals wünschen, außer der Kinder wegen keinen Kontakt haben und jeder seine Version erzählt... so lange wie das wesentliche geklärt ist und die Kinder mit beiden Umgang haben können ist das doch gut.
Wenn das 3 Jahre ging warum wird das jetzt alles wieder aufgekocht? Wem soll das nutzen? Man kann doch niemanden zwingen sich mit wem auseinanderzusetzen mit dem man durch ist.

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Re: Psychologische Beratung verpflichtend?

Antwort von Eule2000 am 26.02.2013, 12:31 Uhr

Also beantwortest du eine Frage mit Nein? Sinn oder Unsinn .....who cares? Das ist auch nicht das Problem! Sondern ob man gehen muss oder nicht?

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Weil man mehrfach vor Gericht war.

Antwort von Petra28 am 26.02.2013, 12:34 Uhr

Es sollen Wege gefunden werden, dass es zukünftig auch ohne Gericht geht und dass die Eltern gemeinsam Dinge bezüglich der Kinder besprechen können. Zum Wohle der Kinder.

Ich würde die Therapie nicht abbrechen.

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Nicht abbrechen.

Antwort von Petra28 am 26.02.2013, 12:35 Uhr

Sieht schlecht aus bei künftigen Gerichtsterminen.

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Re: Weil man mehrfach vor Gericht war.

Antwort von Eule2000 am 26.02.2013, 12:37 Uhr

Ok, danke Petra! Was aber, wenn bezüglich der Kinder alles geregelt ist!?

Die Kinder werden absolut nicht in die Kämpfe involviert. In den Sitzungen möchte einer eben nur Vergangenheit raus holen, Ex schlecht machen mit unsachlichen Dingen! Ex sieht es aber so: ich komme klar mit der Veangenheit, warum tue ich mir dann das an? Eine Stunde da sitzen nur um sich Vorwürfe anzuhören? Insofern ist das ganze Unterfangen doch komplett sinnbefreit?

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Re: Nicht abbrechen.

Antwort von mf4 am 26.02.2013, 12:40 Uhr

So sehe ich es... ich würde ehrlich gesagt abbrechen aber wenn es mich vor Gericht dann als un-kooperativen Elternteil darstellt... weitermachen... widerwillig.

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Es kann aber nie alles geregelt sein.

Antwort von Petra28 am 26.02.2013, 12:43 Uhr

Die Kinder werden ja älter, es gibt immer neue Dinge zu besprechen.

Normalerweise kommen bei so etwas beide Seiten zu Wort und die Therapeuten greifen ein, wenn es unsachlich wird.

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Re: Es kann aber nie alles geregelt sein.

Antwort von Eule2000 am 26.02.2013, 12:46 Uhr

Also geht es im Endeffekt nur darum, bei eventuellen Schwierigkeiten sagen zu können: ich war aber dabei!

Nehmen. Wir an, Part 1 bricht dennoch ab! Was passiert? Um vom Gericht belangt zu werden müsste doch Part 2 erstmal wieder vor Gericht,oder? Kann man überhaupt belangt werden?

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Re: Es kann aber nie alles geregelt sein.

Antwort von Möhrchen am 26.02.2013, 12:46 Uhr

Ich wundere mich auch, dass der Therapeut da nicht eingreift?! DAS würde ich erwarten bzw. dann mal in einem Einzeltermin mit dem Therapeuten erläutern und ihn um eine Einschätzung bitten...

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Re: Es kann aber nie alles geregelt sein.

Antwort von mf4 am 26.02.2013, 12:47 Uhr

Als Paar sind sie durch und wollen offenbar nichts miteinander zu tun haben, weil es immer in Streit und Terror ausartet. Man holt an der Tür die Kinder ab und das wars... ich würde gegen meinen Willen keine Ex-Partnerschafts-Dinge mit meinem Ex bereden wollen... in dem Falle sollen sie das und das ist wahrscheinlich schädlicher für die Kinder als sie einfach an der Tür zu übergeben.

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Re: Es kann aber nie alles geregelt sein.

Antwort von Eule2000 am 26.02.2013, 12:51 Uhr

Danke mf4!

Meine Rede!

Und dennoch würden mich eventuelle "Strafen" interessieren.

Dass man niemand zwingen kann, ist ja irgendwie klar. Aber welche Konsequenzen könnte es haben? Geldstrafen, weil man eine gerichtliche Auflage missachtet? ( was man ja nicht tut, da schon 4 Gespräche statt fanden). Kommt das Jugendamt um zu prüfen ob die Kinder bei so einem widerwilligen Elternteil noch gut aufgehoben sind! Ich spinn das jetzt mal extra dramatisch.

Was passiert? Findet sich die Dakonie ab? Ok, xy kam nicht, können wir nix in. Sie geben ja sicher Bericht ans Gericht. Und was tut das dann! So wie ich das kenne, legen die behandelte Fälle doch solang ad Acta, bis nicht wieder ein Anwaltsgesuch kommt?

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Re: Es kann aber nie alles geregelt sein.

Antwort von Weihnachtsfrau am 26.02.2013, 13:04 Uhr

Erstmal passiert da, denke ich nichts. Aber es sieht meiner Ansicht nach GAR NICHT gut für den die Gespräche abbrechenden Elternteil aus, wenn es (und bei derartigen Differenzen wird es das, denn die Kinder werden älter!) mal wieder vor Gericht geht.

Ein solches Verhalten sieht nicht nach aktiver Mitarbeit dahingehend aus, dass Verhältnis der Elternteile untereinander zu verbessern.
Dabei interessiert erstmal nicht, wie sinnbringend das ist.

Mir gehts ähnlich: mein Ex rennt von Zeit zu Zeit zu irgendwelchen "Leuten" (Diakonie etc. pp) und möchte gemeinsame Gespräche, deren Sinn und Ziel seinerseits aber nur ist, diese Leute für seine Zwecke zu intrumentalisieren - selbstverständlich unter dem Deckmantel der Verbesserung der Elternebene usw.
Da flippt er dann auch mal aus, zeigt sich NIE kompromissbereit und knallt auch mal Türen.
Nundenn... ich zeige mich freundlich und kooperativ, lasse mich aber auch nicht in die Ecke drängen. Die Therapeuten und Sozialpädagogen haben immer recht schnell geblickt, was da läuft. Das wird bei euch nicht anders sein.

ICH habe ehrlich gesagt auch keine Lust mehr auf solche Gespräche, weil`s für mich vergeudete Zeit ist. Aber man muss eben auch zeigen, dass man zu gemeinsamen Elterngesprächen in der Lage und interessiert ist, also zeige ich mich kooperativ, indem ich solche Gespräche mitmache. (dagegen verweigere ich Gespräche ohne Moderation, also allein mit meinem Ex, da gibts nur wüste Beschimpfungen).

Ich rate zum Einzelgespräch mit eurem Zuständigen Mitarbeiter bei der Diakonie. Da kannst du auch mal rausfinden, wie der die Sachlage sieht....

Abbrechen täte ich nicht.

Liebe Grüße,
W

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Re: Es kann aber nie alles geregelt sein.

Antwort von Eule2000 am 26.02.2013, 13:16 Uhr

Hört sich ja ganz nach Part 2 an :)

Ich bin immer wieder fasziniert, wie durchtrieben manche Menschen sind.

Der verweigert zb jede Einzelgespräche, Telefonate, SMS schreibt er nur belangloses. Stalkt Part 2 aber regelrecht raffiniert.

Ein Beipspiel: 2 bat 1 ( zu einer Zeit als es noch ganz gut lief) einen Kasten Bier vorbei zu bringen. Dabei wurde Part 1 heimlich fotografiert um es vorzulegen, dass Part 1 ja alkoholsüchtig wäre.

Dabei trinkt 1 niemals! Gebeten wurde natürlich persönlich, so dass keinerlei Beweise vor lagen. Das ist Terror, nur das! Deswegen wühlt es Part 1 auch so auf, Part 2 alle paar Wochen sehen zu müssen. Part 1 hat Angst, dass genau das wieder so los geht.

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Re: Psychologische Beratung verpflichtend?

Antwort von Sonnenmond am 26.02.2013, 14:12 Uhr

Ja! man wird gezwungen! geht man nicht: U-Haft... kleiner Scherz!

Natürlich zwingt einen niemand zu so einer Aktion, dennoch bleibt die Umgehensweise damit vor Gericht nicht ohne Wirkung. Lehnt einer das ab, wirkt das schon mal eher negativ, da er scheinbar "nicht mitarbeitet". Bei einem Urteil spielen oft unausgesprochene Verhaltensregeln eine Rolle. Wie gibt und zeigt sich jemand? ist er offen dafür die Problematik zu lösen? oder es zumindest zu versuchen? etc. daher würde ich dem Menschen raten es zu tun. Dann kann die Beratung bei der Diakonie entsprechendes verschriftlichen. Dann hat er die "Hoffnungslosigkeit" quasi von objektiver Seite bestätigt und das wiederum kann dann das Gericht lesen und mit in eine Entscheidung einbeziehen.

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Part 1 wird aber doch nun kein Bier mehr vorbeibringen.

Antwort von Petra28 am 26.02.2013, 17:51 Uhr

Zu jedem Macher gehört auch einer, der es mit sich machen lässt. Und jemand, den moderierte Gespräche dermaßen fertig machen, so dass er sie lieber abbrechen will (in Kauf nehmen, vor Gericht schlecht dazustehen) - der braucht im Grunde ganz dringend eine Therapie.

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Genauso handhabe ich das auch, Weihnachtsfrau.

Antwort von Petra28 am 26.02.2013, 17:53 Uhr

(Ich glaube, wir sind sowieso "sisters in arms"... )

PS.: Das mit dem Co-Narzissmus war übrigens neulich ernst, aber keineswegs böse gemeint.

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Es passiert beim nächsten Prozess was.

Antwort von Petra28 am 26.02.2013, 17:59 Uhr

Dann kann Part 2 behaupten und auch beweisen, dass Part 1 sich weigert mit Part 1 eine vernünftige Basis zu finden, was Part 1 in ein schlechtes Licht rückt - das ist ungünstig in einem Familiengerichtsprozess.

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Re: Genauso handhabe ich das auch, Weihnachtsfrau.

Antwort von Weihnachtsfrau am 26.02.2013, 18:10 Uhr

Habe ich auch nicht als negativ verstanden! :-)

Liebe Grüße!

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Re: Part 1 wird aber doch nun kein Bier mehr vorbeibringen.

Antwort von Eule2000 am 26.02.2013, 18:12 Uhr

Part 1 hat das Leben bestens im Griff! Was wirklich ein Wunder ist. Deswegen würde ich nicht behaupten, dass 1 eine Therapie benötigt. Aber nein, Bier wird nicht mehr gebracht! Schon lange nicht! Im Grunde herrscht nur bei diesen Sitzungen Kontakt. Die Kinder werden auch nie Zuhause übergeben, sondern nur nach Schule geholt und gebracht. Nun gut! Sowie ich vorhin erfahren habe, hat 1 beim Jugendamt angerufen und vereinbart, das nächste Gespräch etwas nach hinten zu verschieben um die Zeit zum Gemüter zu beruhigen zu verlängern. 1 wurde aber nahe gelegt, nicht aufzugeben!

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Das Naheliegendste wäre doch.....

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.02.2013, 20:58 Uhr

..... den Therapeuten zu fragen.

Ich würde ihn ansprechen und mal ganz unverbindlich fragen, ob er meint, dass das noch irgendwo hinführt - und wenn ja, wohin.

WENN es noch mal zu einem Gerichtsverfahren kommt, dann wird der Therapeut nach seiner Meinung gefragt werden. Und wenn er sagt, dass das sowieso sinnlos war, dann fragt auch keiner danach, wer das abgebrochen hat - dann geht es eher darum, wer den Erfolg blockiert hat.

Da man ja wohl hoffentlich sowieso höflich genug ist, den nächsten Termin abzusagen statt einfach nicht aufzutauchen, kostet das nicht mal einen zusätzlichen Anruf.

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