Alleinerziehend, na und?

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moin und eine Frage

Thema: moin und eine Frage

Tochter..Alleinerziehend...möchte für ihr Kind ein Konto eröffnen....Bank möchte beide Unterschriften....Erzeuger allerdings mal wieder adelig..nämlich auf und davon....kann man es irgentwie anders machen um die Unterschrift zu bekommen...Aufenthalt leider unbekannt..Danke schonmal für Antworten

von omagina am 23.04.2019, 09:57



Antwort auf Beitrag von omagina

schwieriges thema. ich eröffne keins , weil die unterschrift 100% von beiden darunter muss und beide zugriff haben. sparen würde nur ich und er , notorisch pleite, würde vielleicht noch nutznießer sein mach doch ein sparbuch auf dich , mit zugriff deiner tochter und später enkel

Mitglied inaktiv - 23.04.2019, 10:48



Antwort auf Beitrag von omagina

Hat sie das alleinige Sorgerecht? Dann kann sie eine Negatvbescheinigung beim Jugendamt beantragen. Ansonsten beim Gericht einen Antrag stellen, für Ersatz der Unterschrift.

von sara31 am 23.04.2019, 11:40



Antwort auf Beitrag von omagina

Alleiniges Sorgerecht beantragen. Dann mit der Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ein Konto eröffnen.

von Sabri am 23.04.2019, 14:25



Antwort auf Beitrag von omagina

Zuerst sollte sie alles versuchen (halt das übliche...) den KV ausfindig zu machen. Dann mit dem Beleg ihrer misslungenen Versuche aufs Gericht, Unterschrift ersetzen lassen....und dann dort mal gleich anklingen lassen, ob es unter diesen Vorraussetzungen nicht eh besser wäre, wenn ihr das alleinige Sorgerecht übertragen wird. Als Arugment: wird ja sonst wohl nicht das letzte mal gewesen sein....es kommen ja KiGa-Anmeldungen, Schulanmeldungen, womöglich mal eine OP....alles Dinge, wo sie entweder die Unterschrift des Vaters braucht, bzw. dann wieder das Gericht bemühen muss...

von Limayaya am 23.04.2019, 15:18



Antwort auf Beitrag von omagina

Selbst wenn sie eine Negativbescheinigung vorlegt, hat der Vater Zugriff auf das Konto! Besser wäre, wenn du als Oma eines eröffnest auf deinen Namen und dem Kind den Zugriff berechtigst.. deine Tochter kann dann dir das Geld geben und du zahlst es für sie ein. So wäre es am Sichersten, dass das Geld auch beim Kind bleibt.

von JaLu9116 am 23.04.2019, 17:11



Antwort auf Beitrag von JaLu9116

mit alleinigem Sorgerecht -und anderst geht das ja gar nicht bei Negativbescheinigung- kannst du auch bei der Kontoeröffnung entscheiden, wer alles Zugriff auf das Konto hat. Ebenso, wenn die Unterschrift des Vaters vom Gericht ersetzt wird.

von Limayaya am 24.04.2019, 07:49



Antwort auf Beitrag von Limayaya

ich danke euch erstmal für eure mühe mir zu antworten....ich denke auch das es wohl drauf hinauuslaufen wird das ich das konto eröffne und es somit dann ohne zugriff in irgenteiner form für den vater sein wird..lg Regina

von omagina am 24.04.2019, 08:13



Antwort auf Beitrag von JaLu9116

so wars bei mir

von JaLu9116 am 24.04.2019, 09:08



Antwort auf Beitrag von JaLu9116

Geht aber rein rechtlich nicht. Bei alleinigem Sorgerecht hat der nicht sorgeberechtigte Elternteil keine Vermögenssorge für das Kind, da diese Teil des Sorgerechts ist. Hat er diese nicht und ist auch nicht verfügungsberechtig (z.B. durch Vollmacht), darf die Bank keine Informationen bezüglich des Kontos an das nicht sorgeberechtigte Elternteil raus geben. Erst recht kein Geld!

von shinead am 02.05.2019, 13:55



Antwort auf Beitrag von omagina

Volksbank: Sparbuch wurden beide Unterschriften benötigt. War bei uns auch nicht möglich. Exmann gab nie eine Adresse raus wo er sich derzeit befand. Für ein Girokonto reichte meine Unterschrift. War uns auch recht. Frag mal nach.....

von MadamePompadour am 24.04.2019, 17:20