Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Anjaunddavid am 01.07.2005, 11:10 Uhr

Ralph, sorry,

dass ich SCHON wieder nerve,also es geht nochmal um meinen evtl.Umzug.
Ich hatte mir ja was preiswertes angeschaut,was ich aber der Kinder wegen vergessen kann. (ganz oberste Etage, kein Balkon, nichts..)
Jetzt habe ich das schönste Haus der Welt;-) gefunden, riesig, mit Garten usw. also es wäre IDEAL!
Der Haken, es kostet natürlich 900 kalt...und 700 würden ja übernommen werden. Keine Chance somit, klar.
Wenn nun eine Freundin mit einzieht, mit im Mietvertrag steht und ich dann nur 450 zahle, erkennt das Amt das dann an?
Oder wird das wieder alles herunter gerechnet, weil jemand mit bei mir wohnt?

Wäre dir super dankbar, wenn du nochmal antworten könnest und wenn ich deine Adresse mal in Erfahrung bringe, bekommst du ein paar Fleurop Blumen.
LG, anja

 
3 Antworten:

Vorsicht!

Antwort von ghostrider am 01.07.2005, 12:47 Uhr

Nur zu deiner Info, falls du StKl. II bist: wenn du mit jemanden über 18 Jahre zusammen wohnst (in dem Fall deine Freundin) musst du in StKl. I wechseln!
Ich weiss nicht, ob das für dich relevant ist bzw. irgendwelche Auswirkungen auf dein Einkommen hat.....

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Re: Vorsicht!

Antwort von Anjaunddavid am 01.07.2005, 12:48 Uhr

danke, ich weiß:-) da ich aber 5 Kinder habe, ist es mir leider unmöglich, momentan etwas zu bekommen...
LG! anja

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Re: Vorsicht!

Antwort von kleinerRubin am 01.07.2005, 13:18 Uhr

Also ich hab keine Ahnung was die Steuerklasse damit zu tun hat ob man eine WG gründet. Ich hab Steuerklasse 1 bzw. 2 und hab da rein nix ändern müssen.

Nach dem Auszug meines Ex war unsere Wohnung auch allein für mich nicht mehr finanzierbar, also hab ich mir eine Mitbewohnerin gesucht. Das Amt hat dann meinen Teil der Miete + meinen Stadtwerkeanteil übernommen und sie hat ihren Teil ganz normal gezahlt. Wir mussten nur bescheinigen das wir getrennt wirtschaften, mehr nicht.

Würdest du mit einem Mann eine WG gründen wollen, wird das gleich als eheehnliche Gemeinschaft angesehen, ob der Kerl nun schwul ist oder nicht, interessiert die kein Stück *hmpf*. Hatte da echt Diskussionen als ich damals nach einem Mitbewohner gesucht hab. Da ich aber eine Sie fand, war das Thema dann auch erledigt.

Daher denke ich dürfte das kein Problem sein, solange ihr halt bescheinigen könnt das ihr getrennt wirschaftet und nur aus wirtschaftlichen Gründen der Kostenersparnis zusammen wohnt.

Drück dir die Daumen!

Grüßle,

Rubinchen

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