Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von junge_mami am 08.01.2004, 10:04 Uhr

rechtlich: Wann alleinerziehnd???

Hallo!

Ich hab mla ne Frage. Ne Freundin von mir ist schwanger und studiert noch.
Sie ist noch mit dem Vater des Kindes zusammen. Sie werden aber auch wenn das Kind da ist nicht zusammen wohnen, da er beruflich nicht weg kann und sie ihr STudium auch nicht verlegen kann.

Jetzt ist meine Frage, gilt sie rechtlich als alleinerziehend, wenn sie ihn als Vater angibt, das möchte er nämlich unbedingt, er auch das halbe Sorgerecht bekommt und Unterhalt zahlt. Die beiden aber rund 300 km auseinander wohnen.
Es geht dabei vorallem um den Anspruch auf Erziehungsgeld, ob sein Einkommen da mit berechnet wird.

Wäre toll, wenn mir das jemand sagen könnte.

Liebe GRüße

Astrid!

 
4 Antworten:

Re: rechtlich: Wann alleinerziehnd???

Antwort von desireekk am 08.01.2004, 11:38 Uhr

Für das Erziehungsgeld hat ein gemeisames Sorgerecht keinen Einfluß.

ERs liegt keine "eheähnliche Gemeinschaft" vor und somit wird nur IHR Einkommen zur Berechnung des ErzGeld herangezogen.

Etwas anderes kann es allerdings bei KiTa-Gebühren oder so ein. Da kommt es auf die Satzung an.

Viele Grüße

Désirée

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Re: rechtlich: Wann alleinerziehnd???

Antwort von karinundlukas am 08.01.2004, 14:24 Uhr

Kann meiner Vorrednerin nur Bestaetigen in folgendem:

1.) Sorgerecht hat (derzeit?) keinen Auswirkung auf Erziehungsgeld. Nur das Einkommen der Kindsmutter inklusiv dem Unterhalt des Kindsvater wird angerechnet.

2.) Aber durchaus Auswirkungen auf Kitagebuehren etc. Also ein guter Tipp:
Macht kein gemeinsames Sorgerecht, denn die Mutter gibt dadurch nicht Rechte an den Vater ab (so wie ich dachte!) sondern die Mutter wird damit zum "Selbstbedinungsladen" fuer die Behoerden. Und der Vater kann keinerlei
Kosten fuer das Kind absetzen (weder Unterhalt noch Betreuungsgebuehren fuer das Kind etc.) da das Kind nicht zusammen in seinem Haushalt lebt.

Was nuetzen z.B. mir 305 Euro Erziehungsgeld im Monat wenn ich aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts 339 Euro MEHR Kinderkrippengebuehren zahlen muesste!!!! (399 Euro insgesamste, aber 60 muesste ich auch ohne gemeinsames Sorgerecht aufgrund meiner finanziellen Situation zahlen!).

Also, Vater in die Geburtsurkunde eintragen lassen. Damit hat der Vater bereits das Recht das Kind regelmaessig zu sehen aber auch die Pflicht fuer das Kind Unterhalt zu zahlen und unter Umstaenden auch fuer die Kindsmutter, etc.. Aber KEIN gemeinsames Sorgerecht machen.


Muss aber widersprechen in dem Punkt:
Eigenlich lebt deinen Freundin in einer eheaehnlichen Gemeinschaft (dies ist nach dem Erziehungsgeld UNABHAENGIG von einer gemeinsamen Wohnung, alleine ob man noch ein Beziehung hat ist ausschlaggebend!), jedoch kann sowas nur schwer von Seiten der Behoerden kontroliert und nachgewiesen werden ;-).

Da ich die selbe Situation habe (Studentin und wohnen berufsbedingt nicht mit dem Vater des Kindes zusammen!) habe ich deswegen bei der Erziehungsstelle angerufen. Die haben mir "unter der Hand" eigenlich geraten Erziehungsgeld als Alleinerziehende zu beantragen da ich ja aufgrund dessen weil ich mich mit dem Kindsvater nicht "zerkracht" habe ja auch nicht mehr Geld zur Verfuegung habe.

Schliesslich wird der Kindsvater steuerlich wie ein Singel angesehen und zahlt damit um eineiges mehr Steuern, die zumindest bei uns das Erziehungsgeld um weites uebersteigt.

Ich habe in dem letzten Jahr (mein Kind ist jetzt 14 Monate alt) gelernt, dass man sich absolute Ehrlichkeit nur "leisten" kann wenn man so um die 1000 Euro fuer sich und das Kind im Monat hat nach Abzug der Betreuungskosten oder sich auf eine Leben mit Sozialhilfe einlaesst.

Das hiese fuer mich:
1.) Saemlich muessame Ersparrnise mit denen man sich nach dem Studium einen berufliche Existenz aufbauen wollte
aufbrauchen und dann auf unbestimmte Zeit von Sozialhilfe leben.

2.)Das heisst keinen Stress mehr mit Arbeit, Studium und Suche nach Kinderbetreuung etc. da man seinen ganze Enegie benoetigt fuer "Behoerdenmist". Also ueber 5 Jahre Studium einfach "wegschmeissen"...

Karin

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Re: rechtlich: Wann alleinerziehnd???

Antwort von SüßeMaus am 08.01.2004, 15:07 Uhr

deinem freund steht, auch wenn er die vaterschaftanerkennungsurkunde unterschreibt kein sorgerecht zu. du alleine trägst das aufentahltsbetimmungsrecht über dein kind. unterhalt muß er zahlen, das rechnet sich aus seinem nettoeinkommen
besorge dir die düsseldorfer tabelle, was dir zusteht. auch kannst du für dich selbst unterhalt von ihm verlangen, so lange du kein eigenes einkommen hast. das wiederum wird auf deine evtl. sozialhilfe aber wieder angerechnet. dein anspruch auf erziehungsgeld besteht zu 100% da hat die kohle deines freundes kein einfluß. ich hoffe nur, dass dein freund auch alles so macht wie besprochen. mein damaliger freund hat erst nach einem halben jahr die vaterschaft anerkannt. viel glück monika

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Danke!

Antwort von junge_mami am 11.01.2004, 9:54 Uhr

danke für eure Antworten!

Ihr habt mir, bzw. meiner Freundin gut weitergeholfen.

Liebe Grüße

Astrid!

www.jungemamis.de

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