Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Savanna2 am 26.06.2011, 15:08 Uhr

rechtliche Frage

Hallo,

hat jemand von euch Rat?
Geht um folgenden Fall.
Paar verheiratete bekommt ein Kind.
Frau nimmt 2 Jahre Elternzeit.
Nach 1,5 Jahren Trennung, Elternzeit verlängerung auf 3 J wegen Trennung und fehlender Unterbringungsmöglichkeit.
Da gab es schon ärger von wegen war ja nur für 2 Jahre geplant und die Ersatzfrau will aufhören. hat dann neue eingestellt und diese will die 35 St.behalten.
Nun sind die 3 Jahre fast rum, nun will sie alte Stelle (35St) zurück.
AG ist dagegen weil sie ja früher gesagt hat sie wird wohl auch nach 3 J nicht ihre alte Stelle holen sondern nur noch morgens gehen wollen.
Nun ist aber ja in dieser Zeit der Mann weg und nun muss Frau Kind und sich alleine durchbringen.
Was nun? Hat der AG recht nur weil sie damals sagte sie würde wohl nicht mehr 35 St. arbeiten können.
Schriftlich wurde nichts festgehalten.

LG

 
17 Antworten:

Re: rechtliche Frage

Antwort von cke04 am 26.06.2011, 15:12 Uhr

hallo
ich bin der meinung solang nichts schriftlich festgehalten wurde,muss ihr die alte stelle/std-anzahl wieder angeboten werden!
frag doch mal bei frau bader.
gruß

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Re: rechtliche Frage

Antwort von vallie am 26.06.2011, 15:17 Uhr

er muß ihr sowohl die stunden als auch die gleiche bezahlung bieten, nicht aber exakt den gleichen arbeitsplatz. kann auch etwas vergleichbares sein.

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Re: rechtliche Frage

Antwort von Savanna2 am 26.06.2011, 15:20 Uhr

das ist ja das Problem,
es sollen nur 20 Stunden sein, mehr Bedarf besteht nicht.
Und schließlich hätte sie ja direkt gesagt sie kommt nicht ganz wieder.
Sie sagt sie hätte wahrscheinlich gesagt.

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Re: rechtliche Frage

Antwort von vallie am 26.06.2011, 15:28 Uhr

wenn darüber nichts schriftliches besteht, kann sie gesagt haben was sie will.
allerdings wird ihr der ag dann bald betriebsbedingt kündigen, wenn tatsächlich keine arbeit ist. dagegen kann dann geklagt werden.
ärger steht ins haus.
vll sollte sie sich jetzt bei einem anwalt für arbeitsrecht schlau machen.
bei geringem bis gar keinem einkommen geht das mit beratungsschein.

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vallie

Antwort von Savanna2 am 26.06.2011, 16:49 Uhr

Arbeit ist ja da, für 6 Leute ein Platz davon war ihrer und den hat ja jetzt die "neue" seit einem knappen Jahr.

Ob man selbst wenn man Recht bekommt in dem Betriebsklima weiterarbeiten mag ist fraglich.

Danke euch

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Re: rechtliche Frage

Antwort von Suka73 am 26.06.2011, 16:59 Uhr

rein rechtlich gesehen ist der AG NICHT verpflichtet, die Stelle DREI Jahre lang für die AN freizuhalten, insofern hat der AG recht. Er ist auch nach drei Jahren nicht verpflichtet, sie zu den alten Konditionen wieder einzustellen, er kann ihr auch eine andere, auch geringere Stelle anbieten, geringer in Sachen Gehalt oder "Wert" der Stelle, wäre sie nach einem Jahr wieder gekommen, sähe das anders aus, in Kulanzfällen auch nach 2 Jahren.

LG Sue

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dann hat sich in den gesetzen etwas geändert

Antwort von vallie am 26.06.2011, 17:54 Uhr

mir wurde das seinerzeit von meinem personalchef so gesagt, auf meinem platz saß auch jemand anderes und ich lief gefahr einen anderen job mit gleicher stundenanzahl und gleicher bezahlung zu bekommen.
allerdings haben wir alles fristgerecht schriftlich fixiert und ich hatte nur 2 jahre elternzeit.
wenn es am dritten jahr liegen sollte, fände ich das sehr ungerecht, denn dann verstehe ich jede frau, die ganz rasch wieder an ihren arbeitsplatz zurückkehrt, dann ist das mit den 3 jahren elternzeit eine farce und ich bin froh, daß ich mich nicht nochmal entscheiden müßte.

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suka wo steht das

Antwort von Savanna2 am 26.06.2011, 18:28 Uhr

ich kenne das auch nur mit 3 Jahren muss eine gleichwertige Stelle freigehalten werden, es war kein befristeter Arbeitsvertrag, arbeitet schon mind. 10 Jahre dort.

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Re: suka wo steht das

Antwort von Suka73 am 26.06.2011, 19:15 Uhr

Moment ich such es raus. Ich hatte mich damals erkundigt und eben aus DIESEN Gründen meinen Arbeitsplatz nach einem Jahr wieder aufgesucht, weil ich letztendlich nicht am Empfang hocken wollte oder sowas.

LG Sue

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Re: suka wo steht das

Antwort von Savanna2 am 26.06.2011, 19:19 Uhr

ich habe gefunden dass der ag dich an einem anderen platz einsetzen kann aber nicht zu schlechteren bedingungen wie weniger stunden oder geringerer Bezahlung

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Re: suka wo steht das

Antwort von Suka73 am 26.06.2011, 19:28 Uhr

ein anderer Platz heißt aber nicht immer gleich, ein GLEICHWERTIGER Platz wie die vorherige Arbeit, somit kann man dann natürlich auch mit dem Gehalt runter gehen, so wäre es ja bei mir gewesen. Ich hätte meinen Posten als Assistenz (und Teamleiterin meines Teams, das aus mir bestand *ggg* und meinem Azubi) eintäuschen müssen/sollen/können gegen Arbeit am Empfang, weil man da noch ne zweite Kraft brauchte, aber dann eben nicht mehr volltags UND für weniger Geld.

Wenn der Posten jetzt also besetzt ist und der AG nach drei Jahren die Person nicht mehr vollzeit einstellen kann, dann ist das leider sein gutes Recht - und dass "innerbetriebliche" Gründe vorliegen, naja, da kann ein AG ja schalten und walten, wie er möchte. Da bleibt dem AN dann am Ende nur noch der Rechtsstreit.

LG Sue

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Re: suka wo steht das

Antwort von Savanna2 am 26.06.2011, 22:04 Uhr

kann ich so nicht ganz glauben, ich selbst habe mal als elternzeitvertretung gearbeitet und musste nach 3 j den platz räumen, mich wollten sie eigentlich behalten aber rechtlich hat eben der anderen der platz zugestanden und mein vertrag war befristet bis frau xy wieder kommt da stand nicht mal 3 j drin

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Re: suka wo steht das

Antwort von Suka73 am 26.06.2011, 22:20 Uhr

gut, da gab es einen VERTRAG - aber im vorliegenden Fall gibts nur ne mündliche Absprache, oder?

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Re: suka wo steht das

Antwort von Savanna2 am 26.06.2011, 22:22 Uhr

nein es gibt hier einen vertrag auf og stunden, elternzeitantrag 3 jahre, mündlich sagte sie nur dass sie wahrscheinlich nicht wieder die stundenzahl macht.

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Re: suka wo steht das

Antwort von Suka73 am 26.06.2011, 22:55 Uhr

dann habe ich das falsch verstanden vorhin... also DA möchte ich mich jetzt nicht mehr festlegen oder äußern, so dass man sich darauf berufen kann. www.recht.de - da gibts ein sehr gutes forum, die antworten auch sehr schnell - da würde ich nachfragen.

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Re: suka wo steht das

Antwort von Savanna2 am 26.06.2011, 22:56 Uhr

hab schon bei Frau Bader gefragt, möchte mich da jetzt auch nicht sooo reinhängen, hätte mich nur auch interessiert und dahcte hier weiß das einer.

Danke für eure Meinungen

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Re: rechtliche Frage

Antwort von nociolla am 27.06.2011, 8:08 Uhr

http://de.wikipedia.org/wiki/Elternzeit

Ich kenne es auch so das man Anrecht auf einen Job hat der die gleichen Arbeitszeiten hat und den gleichen Verdienst wie vor den Mutterschutz , aber es muss nicht der gleiche Posten sein .

Das machen sich ja viele Chefs zu nutze in den sie den Wunsch auf Teilzeit nicht entsprechen mit der Ansage das müssen sie nicht laut Gesetz .
Und wenn die Mutter dann keine Kita hat für Vollzeit Kündigen viele von sich aus .

Und ohne Schriftlich ist immer
Ich hatte es andersherum ich wollte 3 Jahre Elternzeit und im Dritten Jahr Teilzeitarbeiten da es ja da kein Geld mehr gab .
Ich hatte damals gefragt ob ich 2 Jahre beantragen soll und dann das dritte mit Teilzeit Nachbeantragen oder gleich die Drei mit der Ansage im dritten in Teilzeit .
Mein Chef sagte bitte zweiteres , wir haben es aber nicht schriftlich festgehalten das ich im dritten Jahr Teilzeit arbeiten möchte.
Als ich dann nach 2 Jahren meinen Teilzeit Job antreten wollte bekam ich zu hören es ist gerade kein Bedarf da und er muss mich ja jetzt nicht nehmen da ich 3 Jahre beantragt habe und wenn ich dann nach 3 Jahren wieder komme hätte er auch nicht die Möglichkeit mir Teilzeit zu geben sondern nur wie vor den Zwillingen 42 Wo / St.
Also war ich gezwungen mir einen neuen Job zu suchen da es ganz ohne Geld im Dritten Jahr etwas knapp war und auch 1 Jahr später mehr wie Vollzeit ( die war damals nur 37 Wo / St ) nicht gegangen wäre .

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