Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 29.01.2009, 21:02 Uhr

@Richie

Auch wenn Deine Fragen schon auf Seite zwei gerutscht sind, möchte ich Dir die Antworten nicht schuldig bleiben:

***Nun, 'Dein' KV scheint ja ein etwas angeschlagener Mensch zu sein. ***
Ich finde durchgeknallt trifft es besser...
***Ich wüßte nicht, daß eine Mutter, die keinen Kindesunterhalt fordert, schadensersatzverpflichtet gegenüber dem Kind wäre. Wo steht das denn?***
Vertrag zu ungusten Dritter.

***Nur, alles in allem, was hätte es dem Kind geschadet, wenn ihr gemeinsames Sorgerecht hättet?***
Was schadet es, wenn wir es nicht haben?
Der KV hat nie nach dem Sorgerecht gefragt. In einem Streit (zum Ende unserer Elternbeziehung), in dem es um den Motorradführerschein unseres (damals nicht mal 3 Monate alten) Sohnes ging , hat er es mal fallen lassen. Vorher beantwortete er alle Versuche meinerseits, ihn in Entscheidungen (Impfung, Arztwahl, Auswahl der Babyaktivitäten) mit einzubeziehen mit "Du machst das schon..."

Ich habe kein schlechtes Gewissen.
Ich muss keiner Unterschrift hinterherlaufen. Die Nerven kann ich mir für abendliche Malatacken meines Sohnes auf mein Parkett aufbewahren.
Ja, es ist ein egoistischer Ansatz. Aber welchen Schaden füge ich meinem Sohn dadurch zu?
M.E. Keinen!

Schauen wir den Tatsachen ins Auge. Derjenige Elternteil, mit dem das Kind/die Kinder nicht zusammenleben lebt die Erziehung nicht tagtäglich. Die Besuchstage sind Besuchstage und eben kein Alltag. Das wird auch durch das geteilte SR nicht besser...

Gruß
Corinna

 
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