Ist es eigentlich egal, wer von beiden die Scheidung einreicht oder hat derjenige, der das tut einen Vor- oder Nachteil?
Kann man vorher irgendwie sicher Kostenteilung vereinbaren? (Ich vermute, derjenige, der die Scheidung einreicht, müsste letztendlich auch für die Kosten aufkommen. Wie verhindert man, dass der andere eine evtl. zugesagte Übernahme der halben Kosten dann doch nicht durchführt?)
Eigentumsauseinandersetzung und Zugewinnausgleich sollen vorher geklärt werden.
Zum Scheidungsverfahren gehört dann nur noch der Versorgungsausgleich.
Gibt es irgendwas wichtiges zu bedenken, auf das ich nicht komme? (Mach das ganze zum Glück zum ersten - und ganz sicher zum letzten - Mal).
von
Johanna2
am 26.11.2015, 17:23
Sage niemals nie,in Bezug auf nie wieder...!Es ist sicher egal,wer sie einreicht.Wichtig ist als erstes das Trennungsjahr.Erst dann kannst du oder er die Scheidung einreichen!
von
fsw
am 26.11.2015, 18:08
Ach ja,falls es nicht so ganz ,,im Ruhigen" abläuft,organisiere dir vom Partner Lohnzettel,und zwar mehrere.Wenn es hart auf hart kommt,sind die Herren manchmal nicht so willig,zu zahlen.Die Scheidungskosten werden,je nach Verdienst,aufgeteilt.Egal,wer sie einreicht.
von
fsw
am 26.11.2015, 18:11
Und diesen auch alleine zahlen. Der andere Partner muss sich nicht zwingend einen Anwalt nehmen und sich diese Kosten sparen. Und da Anwälte nicht beide Parteien vertreten dürfen ist nur derjenige für dessen Bezahlung zuständig der ihn engagiert.
Eine unter den Eheleuten geschlossene Vereinbarung über die Teilung der kosten für den einen Anwalt (ohne den man eben keine Scheidung einreichen kann) wäre eine rein private und inwiefern man diese durchsetzen könnte weiß ich nicht.
Die Gerichtskosten werden grundsätzlich geteilt. Aber die sind der weitaus kleinste Batzen der kosten einer Scheidung.
Das ist zumindest der stand meines Wissens nach meiner Scheidung aber ohne Gewähr über die Richtigkeit
Jeckyll
Mitglied inaktiv - 26.11.2015, 18:15
Antwort auf diesen Beitrag
Aha,das wusste ich nicht so genau,wer da nun zahlen muss.
von
fsw
am 26.11.2015, 18:21