Geschrieben von Elkelein am 21.11.2005, 10:48 Uhr |
Scheidungsantrag ist raus....und nun?
Wie und woher erfahre ich ob mein Göttergatte unterschrieben hat? Könnte mir gut vorstellen daß er aus reinem Protest nicht unterschreibt.
LG Elkelein
Re: Scheidungsantrag ist raus....und nun?
Antwort von waterman am 21.11.2005, 10:59 Uhr
was soll er unterschreiben?
Re: Scheidungsantrag ist raus....und nun?
Antwort von Elkelein am 21.11.2005, 14:45 Uhr
Dieses Schreiben das er unterschrieben ans Gericht senden muss, in dem er zustimmen muss daß daß alle Angaben zum Scheidungsantrag richtig sind
Re: Scheidungsantrag ist raus....und nun?
Antwort von waterman am 21.11.2005, 15:41 Uhr
eine Scheidung wir durch mündliche Verhandlung und NICHT im schriftlichen Verfahren entschieden!
Re: Scheidungsantrag ist raus....und nun?
Antwort von nightingale am 21.11.2005, 15:45 Uhr
hi,
unterschreiben muss er nix, falls er nicht einverstanden ist, ist protestieren rechtens;-)
du hast den antrag gestellt, er bekommt gerichtlicherseits gelegenheit zur stellungnahme, richter terminiert verhandlung und scheidet bei vorliegen der voraussetzungen. das kann dauern, wenn er nicht will. kann ich pers. zwar nicht verstehen, aber dürfen darf er das.
greetz,
nachtigall
Re: Scheidungsantrag ist raus....und nun?
Antwort von Elkelein am 21.11.2005, 18:17 Uhr
Also hab ich das jetzt richtig verstanden dass er erst vorm Richter protestieren und nein sagen darf?
Und dann wird wieder ein neuer Scheidungstermin festgesetzt?
Re: Scheidungsantrag ist raus....und nun?
Antwort von waterman am 22.11.2005, 8:45 Uhr
Scheidungen können sich seeehr lange hinziehen. KOmmt allein auf die Prozesstaktik an.
Re: Scheidungsantrag ist raus....und nun?
Antwort von nightingale am 22.11.2005, 8:54 Uhr
also:
du hast bei gericht einen antrag gestellt, nämlich den auf scheidung. jetzt wird der andere beteiligte, nämlich dein gatte, hierzu zur stellungnahme, erstmal schriftlich, gebeten. da kann er ja, nein, sonstwas oder gar nix sagen.
sobald der richter die sache für verhandlungsreif (versorgungsausgleichsdaten erhalten, streitige punkte im vorfeld ausgeschrieben etc.), hält UND (ganz wichtig) zeit hat wird ein termin anberaumt. bei diesem termin ist i. d. r. für beide parteien persönliche anwesenheitspflicht. im termin werden beide parteien angehört und der richter bildet sich eine meinung bzgl. dem zerrüttungszustand der ehe. ist er davon überzeugt und die entsprechenden fristen (grob 1 jahr bei beiderseitigem scheidungswunsch, 3 jahre bei einseitigem scheidungswunsch, 5 jahre bei besonderer härte) sind verstrichen wird geschieden.
greetz,
nachtigall
KV kürzt Unterhalt um 300 Euro - einfach so!!
Warum kann man nach der Trennung nicht in der STKL 3 bleiben?
Könnt mich in den A...treten!
Was bloß tun, wenn der Vater sich so gar nicht meldet?
Nochmal gemeinsames Sorgerecht-auch an die Männer
Trotz Trennung zusammen wohnen??
Haben wir dann beide Sorgerecht?
Wo nehmt ihr die kraft für alles her ???