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Scheidungskosten

Thema: Scheidungskosten

Hallo zusammen, seit 04.2011 lebe ich mit meinen Kindern von meinem Nochehemann getrennt. Scheidung war bisher kein Thema, nun war er doch beim Rechtsanwalt und mir wurde ein Einschreiben zugestellt, mit dem Text, dass ich bis zum Termin X einer einvernehmlichen Scheidung zustimmen soll, sonst bereitet die Anwältin alles "streitig" vor. Was bedeutet dies im genauen? Ich soll ausserdem der hältigen Kostenübernahme der Anwaltskosten zustimmen, ist das rechtens? Vielen lieben Dank!!

von Butterfly2008 am 30.08.2012, 21:49



Antwort auf Beitrag von Butterfly2008

Du musst gar nichts, aber du solltest auf jeden Fall einen eigenen Anwalt nehmen - ganz flott. Auf den Brief wuerde ich ein kurzes Schreiben entgegen schicken mit dem Inhalt, dass sich dein Anwalt mit dem betreffenden Anwalt in Verbindung setzen wird. Einen Anwalt "teilen" sollte frau nur wenn es wirklich nichts zu teilen oder diskutieren gibt, denn letztlich arbeitet der Anwalt des Ex fuer den Ex und nicht fuer dich.

von Pamo am 30.08.2012, 21:52



Antwort auf Beitrag von Butterfly2008

Ohne vorherige Absprache würde ich mich nicht auf einen "gemeinsamen" Anwalt einlassen. Seine Anwältin ist seine Anwältin. Er hat sie ausgesucht und muss auch alleine die Kosten tragen. Such' Dir einen Anwalt, der Deine Interessen vertritt und auch die Berechnungen der Anwältin Deines Mannes (Zugewinnausgleich, Unterhalt, etc.) kontrolliert. Auf das Anwaltsschreiben würde ich nicht reagieren. Ich würde den eigenen Anwalt antworten lassen. Ehrlich gesagt finde ich die Sache mit der hälftigen Kostenübernahme ganz schön frech.Wenn ihr das vorher geplant hättet, ok. Aber so?

von shinead am 30.08.2012, 22:21



Antwort auf Beitrag von Butterfly2008

Kann Pamo nur zustimmen und dann auch noch die Hälfte der Kosten tragen , nee . Soll er mal seinen Anwalt der seine Intressen vertritt schön selbst bezahlen. LG Noci

von nociolla am 30.08.2012, 22:23



Antwort auf Beitrag von Butterfly2008

Klar geht das, wenn man nichts zu regeln hat wie Schulden, Haus etc. Aber die Hälfte der Kosten muss man in so einem Fall nicht tragen da könnte man sich drauf einigen ganz klar, aber das hört sich doch nach Drohung an! Arbeitest du ? Wenn du nur geringes oder Märklin Einkommen hast kostet dich die Scheidung eh nichts ,da du pkh beantragen kannst!

von CKEL0410 am 31.08.2012, 06:10