Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Einstein-Mama am 30.09.2011, 9:24 Uhr

schneller rat gefragt

papa-we steht wieder an. wir haben für den notfall zum glück vorgesorgt, f. hat frei, ich dienst.
so, nun hat berkel die ganze woche behauptet er hätte frei, bzw. keine genaeren angaben gemacht.
gestern hab ich ihn per sms gefragt wer die kinder von der schule holt.
er rief 6 stunden nach der sms an und teilte mir mit, er würde die kinder natürlich holen.
ich fragte ob er denn frei hätte (kam mir seltsam vor) und er meinte er ginge danach in den spätdienst.
ich fragte bei wem sich die kinder dann befinden, worauf er mit "bei meinen eltern, wo sonst!" antwortete.
nachdem ich vor 2 wochen ganz klar die ansage gemacht habe, dass die eltern nicht mehr alleine bei seinen alten sein werden, dachte ich ich kippe vom stuhl.
somit war meine ansage gestern "nein, ich hole sie und f. und sie werden bei f. bleiben, bis du dienstschluß hast, oder wegen mir dann am samstag vormittag, falls du frei hast. des weiteren wirst du mir deinen dienstplan für die nächsten papa-we geben, damit wir das planen können"

er meinte "du hast hier überhaupt niemanden was vorzuschreiben, weder wie noch von wem die kinder in meiner papa-zeit erzogen werden!"
ja hin und her, ich sagt ich kann sehr wohl einfluss auf den umgang nehmen und werde meine kinder nicht gegen ihren willen seinen eltern aussetzen und BASTA!
aufgelegt. danach kam die sms-flut die ich einfach ignoriert habe.
nun hole ich die kinder heute vor meinem dienst von der schule, nehm sie kurz mit in die arbeit und übergebe sie dann dort f. der sie mit nachhause nimmt.
ist doch so rechtens, oder?
umgangsrecht hat der kindsvater, der ist verhindert und somit bleiben sie hier.
zwar haben wir eine umgangsvereinbarung die lautet, dass die kinder im notfall bei seinen eltern beaufsichtigt werden, aber der notfall ist eben alle 2 wochen die regel (auch in den ferien) und in der umgangsvereinbahrung steht NICHT dass meine kinder mit schlägen gedroht werden darf, noch dass sie psychisch unter druck gesetzt werden dürfen.
im gegenteil, da steht schwarz auf weiß "die großeltern sichern zu, sich nicht mehr negativ über die kindsmutter zu äußern" daran haben die sich schon mal im vergangenem jahr NICHT gehalten.

nun will berkel morgen hier antanzen und mit mir reden. ich weiß aber jetzt schon, was er sagen wird. nämlich dass, was er immer sagt.
"die kkinder brauchen erziehung, albert leidet unter der trennung, du hast das alles so gewollt blablabla"
es führt zu nichts.
auch eine mediation würde zu nichts führen, so lange der noch am nabel seiner mama hängt.
und nein, auf so etwas MIT seinen eltern habe ich keinen bock.
ich will von denen vollidioten in ruhe gelassen werden.
und vor allem vermeiden dass jetzt erneut ein gerichtsterror beginnt.
DIE wollen was von mir, nicht umgekehrt, also sollen DIE sich doch einen anwalt nehmen, wenn sie meinen im recht zu sein.
berkel selbst geht es einzig und alleine darum, weiterhin bequem die umgangszeiten zu umschiffen in dem er die kinder regelmäßig abholt, aber sie dann bei seinen psychoeltern abliefert.
das geht am thema vorbei und ich brauch die alle auch nicht mehr um meine dienste abzudecken, da wir nun im wechsel unsere wochenenden arbeiten und falls es zu überschneidungen kommt, die familie von f. einspringt.
im übrigen sind die kinder äußerst gerne dort.
es geht mir auch nicht darum die kinder vom vater zu entfremden, denn der hat seine chance immer wieder und wird sie auch immer wieder bekommen.

seine eltern haben sie sich verbaut in dem sie seit trennung (und schon vorher) einfach keine ruhe geben können.

 
20 Antworten:

ähh

Antwort von Einstein-Mama am 30.09.2011, 9:25 Uhr

die ratfrage dazu ist :muß ich mich morgen auf ein gespräch einlassen?
es ist doch alles gesagt, eigentlich.

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Re: schneller rat gefragt

Antwort von sophieno am 30.09.2011, 9:29 Uhr

Ich denke ja immer, sich gesprächsbereit zu zeigen, schadet nicht. Ein Gespräch unter vier Augen würde ich aber ablehnen, nimm jemanden dazu, der einschreitet, wenn die Unterhaltung eskaliert.
Das ist wirklich eine schwierige Situation, in der du dich befindest, alles Gute!
Lg sophieno

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Re: schneller rat gefragt

Antwort von Einstein-Mama am 30.09.2011, 9:42 Uhr

4er gespräch. also er kommt mit freundin (mit der ich besser auskomme als mit ihm, die arme sau....übrgens)
und f. wird dabei sein.
ich befürchte das schrecklichste....

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Re: schneller rat gefragt

Antwort von shortie am 30.09.2011, 9:49 Uhr

Hi,

nein, eigentlich ist es nicht rechtens, dass du trotz Umgangswochenendes die Kinder einbehälst.
Und er kann die Kinder betreuen lassen, von wem er will. Wenn es ihnen nicht schadet.
In eurem Fall aber, zumal es ja anscheinend bereits einschlägige Vereinbarungen gibt, an die sich seine Seite nicht hält, würde ich aber auch so handeln und ihn "klagen lassen". Immerhin hat er gegen die Vereinbarung verstoßen.
1) gemeinsames Gespräch : Ist bei euch gescheitert.
2) Jugendamt oder externer Vermittler : dito.
3) Klage vor Gericht : dann soll Berkel mal! ...

Hör dir trotzdem morgen an, was er sagen will. Und dabei immer: Lächelnnnnnnn! :-))

Und schick die Kinder erst wieder hin, wenn du dir sicher sein kannst, dass die wirklich gefestigt sind und freiwillig wollen. Falls Oma + Opa auftauchen. Oder wenn die garantiert nimmer ins Spiel kommen.


LG, shortie

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Re: schneller rat gefragt

Antwort von 32+4 am 30.09.2011, 9:50 Uhr

ich sage nochmal:
mach das mit den großeltern fest
beim JA o.ä.

es klang die letzten male schon so, als wäre das oft nur heiße luft, was vom vater kommt.

kam die umgangsvereinbarung vom gericht oder JA? wenn da die großeltern drin stehen, würde ich jetzt so sagen, dann kann berkel wohl erstmal drohen.
aber, aufgrund der neuen infos, genau deshalb würde ich an deiner stelle die umgangsvereinbarung teilweise kippen, was die großeltern betrifft. dann solltest du auf der sicheren seite sein.
denke ich

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Re: schneller rat gefragt

Antwort von elfe76 am 30.09.2011, 9:51 Uhr

'

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Re: ähh

Antwort von 32+4 am 30.09.2011, 9:53 Uhr

mußt du nicht

würde ich aber, mit zeugen, dennoch machen ;-)

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Re: schneller rat gefragt

Antwort von Einstein-Mama am 30.09.2011, 9:57 Uhr

wurde beim JA gemacht. es ist bereits die 2. vereinbarung.
die nächste würde ich ohnehin per gericht festlegen lassen.
der opa ist bereits mittels unterlassungsgedöns angezählt.

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Re: schneller rat gefragt

Antwort von shortie am 30.09.2011, 9:59 Uhr

Achte dabei auf die Festlegung eines Ordnungsgelds!

Wenn der Vereinbarung zuwider gehandelt wird, kannst du (oder musst?!?) ein Ordnungsgeld beantragen gegen Berkel!

Ekelig, aber sehr oft sehr wirksam!

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shortie

Antwort von 32+4 am 30.09.2011, 10:03 Uhr

weißt du, ob das auch wirklich durchgesetzt wird?

bei uns steht 6 monate haft oder 25.000€ ordnungsgeld
ex hat zigmal gegen die auflagen verstoßen und ich bekam immer nur ein "wie wollen sie das beweisen?" zurück
logisch, wenn ich die polizei hole, dann ist er ja schneller weg
er muß nüchtern antanzen beim umgang, auch nicht passiert..dokumentiert, aber nichts passierte
scheint mir, als sei das nur ein formsatz :-(

@ emma, ich bleibe bei meinem vorschlag, aber kenne vielleicht nicht alle details (vallie?)

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Re: schneller rat gefragt

Antwort von sophieno am 30.09.2011, 10:04 Uhr

Ok, und wie wäre es mit einem mehr oder weniger Unbeteiligten? Um die ganzen Emotionen ein bisschen runterzuziehen?

Ich mache mir übrigens Notizen, wenn so ein fürchterliches Gespräch ansteht. Also Punkt für Punkt aufschreiben, was du sagen willst, damit du in der Aufregung nichts vergisst. Und nimm diesen Zettel mit zum Gespräch als Rettungsanker.

Außerdem lege ich mir bestimmte Sätze zurecht, die ich sagen kann, wenn ich dabei bin die Nerven zu verlieren oder er. So Sätze wie: Ich kann dich gut verstehen...oder mir ist klar, dass das für dich nicht einfach ist... Wir müssen zusammenarbeiten, weil wir das gleiche Interesse haben: dass es den Kindern gutgeht... blabla. Das nimmt dem Gegenüber den Wind aus den Segeln.

Die Sache mit der großelterlichen Betreuung bzw. Nicht-Betreuung muss unbedingt schriftlich festgehalten werden.

Lg sophieno

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Re: schneller rat gefragt

Antwort von shinead am 30.09.2011, 10:25 Uhr

Ich würde ihm (ggf. schriftlich) den Umgang in seiner Freizeit zusagen. Gleichzeitig würde ich wegen der Androhung körperlicher Züchtigung auf Aussetzung der Betreuungsvereinbarung mit den Großeltern pochen.

Dann kann er seine Kinder sehen solange er da ist. Punkt. Aus gegebenem Anlass keine Betreuung durch die Großeltern mehr.

Dann verweigerst Du nicht den Umgang.

Wenn er uneinsichtig ist würde tatächlich ich einen Anwalt einschalten um die unsäglich Vereinbarung zu kippen!

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Re: shortie

Antwort von shortie am 30.09.2011, 10:32 Uhr

Hm, nee, ich kenne geringere Ordnungsgeldsummen, im dreistelligen Bereich. Und meist gegen Mütter. Die den Umgang verweigern.
WIE das bewiesen wird, weiß ich auch nicht.
Aber gehört habe ich, dass es ihnen als Schulden aufläuft. Weil meist H4 und mittellos.

Das ist ja krass bei dir!

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Re: shortie

Antwort von 32+4 am 30.09.2011, 10:42 Uhr

3stellig?!

dann finde ICH jetzt die summe krass! :-O
steht hier, oder ist die summe so hoch, weil bei mir die vereinbarung wegen umgang und näherungsverbot zusammen drin steht?! kann natürlich sein.
begleiteter umgang hat das mit der polizei dokumentiert, es passierte aber nichts. deshalb war ich auch sehr verwundert (kinnlade klappte runter), als mir vom JA gesagt wurde "von 3 umgängen, 2 mit alkohol, einmal nachgewiesen bei der polizei, ist ja jetzt nicht sooo schlimm".

aber gut, weg vom OT in emmas fred :-)

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macht ruhig

Antwort von Einstein-Mama am 30.09.2011, 10:46 Uhr

ich bin eh gleich weg.
notizzettel wurde geschrieben, heute abend noch mit f. besprochen.
wenn er uneinsichtig ist, werde ich nicht scheuen das fass erneut zu öffnen.
bock hab ich keinen, aber ich lass mmir das, was ich in 12 tagen aufbaue, nicht in 2 tagen niedermachen.
schon gar nicht von denen. ist in ordnung dass seine eltern immer über mir standen, aber wenn das eigene kind nun NACH mama und papas belangen kommen, ist das sehr traurig.
keiner erwartet dass er seine eltern zur sau macht (ein normaler mensch würde das), aber er hätte seinem sohn glauben schenken sollen und mit ihm vernünftig reden. er hat aber ins gleiche horn geblasen.

damit verliert er irgendwann auch seine söhne. das wollte ich nicht, kanns aber nicht verhindern.

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Re: schneller rat gefragt

Antwort von Aprilscherz2000 am 30.09.2011, 11:12 Uhr

Also ich würde ich freundlichst darauf hinweisen das die Eltern ja nur für den Notfall einspringen sollen, den seh ich hier gar nicht gegeben den wenn er keine Zeit hat und ihr schon - ist es für mich klar das die Kids bei euch bleiben.

Weiterhin würde ich ihn darauf aufmerksam machen, das ER den Umgang mit seinen Kindern will und wie er den gedenkt umzusetzten wenn er die Kids abschiebt.Zumal diese das nicht wollen und wahrscheinlich so eh schon kein Bock mehr auf versprochende wochenenden mit Papa haben, wenn sie ihn eh kaum zu gesicht bekommen.

Er soll klar sagen wann ER den Umgang machen kann.

Und ich würde auf den Notfall pladiern und das Du dann im Noftall lieber sie zur andern Familie bringst, den das JA hat ja nur vom Notfall gesprochen und der kann nicht die Regel sein.vieleicht würd ich mit dem JA das noch zusätzlich reinschreiben lassen, das wenn er wirklich nicht kann, die Kinder lieber woanders unterzubringen sind.

Hast Du mal beim JA gefragt ob sie nicht für morgen ne neutrale Personen habe die an dem Gespräch teilnehmen kann?

LG Chrissie
"TüteNervenundRuherübereich"

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Re: schneller rat gefragt

Antwort von yellow_sky am 30.09.2011, 12:27 Uhr

mediator oder so habt ihr schon mal probiert?

lg

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Re: schneller rat gefragt

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 30.09.2011, 16:37 Uhr

Es ist nicht rechtens, wenn du den Umgang verweigerst. Das kann gehörig nach hinten (und gegen dich) gehen.

Ich rate dir dringend, wegen der stattgehabten Situationen per Anwalt /Gericht vorzugehen. Dann kann der Umgang zu den Großeltern durchaus gerichtlich untersagt werden oder Ähnliches.

Vorher hat Berkel das Recht die Kinder durch Fremdpersonen betreuen zu lassen, genau wie dir das auch zusteht.

Sei vorsichtig und lass dich nicht aufs Glatteis führen!

LG
S

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Re: schneller rat gefragt

Antwort von Kristina77 am 30.09.2011, 17:32 Uhr

Hallo,
ja, moralisch gesehen bist du vollkommen im Recht, aber rechtlich eben nicht. Jedenfalls so lange, so lange du das nicht gerichtlich festgelegt hast, dass die Großeltern nicht mehr als Betreuungspersonen fungieren dürfen.

Ich stelle mir das alles sehr doof und anstrengend vor, ich kann dir nachfuehlen. Aber lass dich bitte jetzt nicht ins Bockshorn jagen. Du hast schon so viel geschafft, diesen (letzten) Schritt gehst du jetzt auch noch! Was sollte danach noch kommen? Sieh es so: Das ist der Endspurt und dann hast du Ruhe. Gehört einfach noch dazu. Wenn du ein Buch liest, dann auch bis zur letzten Seite und nicht bis 10 Seiten vor dem Ende.

Natürlich koennte man es auch so sehen, dass eben der KV klagen muss. Und es ist auch verdammt unfair, dass du dir ständig den A**** aufreißen musst wegen Dinge, die du nicht produziert hast und fuer die du weder was dafuer kannst. Aber bloederweise bist du auf der sichern Seite wenn du dich jetzt noch einmal aufraffst. Denn sollte Berkel wirklich klagen, dann wird man dich nach den Gründen fragen die du zwar glaubhaft erklären kannst, aber du wirst dir auch Fragen gefallen lassen müssen, wieso DU das nicht vorher kundgetan hast. Wenn du dann noch auf einen schlecht gelaunten Richter trifft, dann ist die Katastrophe perfekt - und das willst du sicher nicht.

Leider bist DU derzeit rechtlich in der Bringschuld, menschlich gesehen nicht. Also, zwick deine Pobacken noch einmal zusammen und los geht's!

Lg, kristina

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wie ist es gelaufen?

Antwort von shortie am 02.10.2011, 11:24 Uhr

Hi EM,
wie seid ihr überein gekommen?

LG, shortie

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