Geschrieben von Taya am 12.08.2017, 21:05 Uhr |
Seltsame willkürliche? Behördenberechnung
Super, mein Großer macht ein Auslandsschuljahr und gerade kam der Bafögbescheid. 0 Euro. Von meinem, Unterhalt, Kindergeld, also unserem Familieneinkommen ausgehend hätten wir den Höchstanspruch von über 500 Euro im Monat zzgl. 1000 Euro Reisekostenzuschlag.
Tja, aber es zählt das Einkommen des KV mit rein, den das Schuljahr leider überhaupt nicht interessiert. Ein verarmter KV wäre hier also sehr von Vorteil,
Interessant daran finde ich allerdings, dass eine andere Behörde im Berechnungszeitraum, nämlich das Jugendamt im Rahmen seiner Beistandschaft ausgerechnet hat, dass der KV ganz arm ist und gerade mal ganz knapp den Mindestunterhalt zahlen kann.
Re: Seltsame willkürliche? Behördenberechnung
Antwort von KKM am 12.08.2017, 22:10 Uhr
Exakt so war es hier auch....
Einkommen des Vaters zu hoch, kein Bafög...
Re: Seltsame willkürliche? Behördenberechnung
Antwort von Julie am 13.08.2017, 0:47 Uhr
Ohne jetzt die einzelnen Regelungen auswendig zu kennen, aber kann es sein, dass die Berechnungsgrundlagen / Freibeträge bei BaföG und Unterhalt unterschiedlich sind??
Ich habe mich jetzt kurz mit den Bafög-Vorschriften auseinander gesetzt und mich gewundert, wie wenig die Eltern da für sich "absetzen" können.