Alleinerziehend, na und?

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Sorgerecht - teilen oder nicht?

Thema: Sorgerecht - teilen oder nicht?

ich werde im september mama, bin mit dem KV aber kein paar, wollen uns aber zum wohle des kindes zusammenraufen und uns gemeinsam kümmern auch wenn wir in getrennten wohnungen wohnen. ich möchte eigentlich das alleinige sorgerecht haben weil das viele sachen für mich jetzt einfacher macht. klar werde ich wichtige sachen mit ihm auch absprechen aber letztendlich habe ich die verantwortung und die arbeit mit dem kind und möchte dann aber auch das letzte wort haben. er will z.b. das kind überhaupt nicht impfen lassen, ich schon die wichtigsten sachen. ich muss ja schliesslich auch daheim bleiben und das kind pflegen wenns mit allen möglichen krankheiten aus der krippe/kindergarten kommt. mag egoistisch sein aber bei solchen sachen möchte ich dann eben auch alleine entscheiden können und nicht irgenwie auf seine unterschrift angewiesen sein die ich dann nicht bekommen würde. mal ganz abgesehen davon das wir ja auch nicht wissen ob wir ewig in einer stadt wohnen bleiben. beruflich wird sich in den nächsten 2-3 jahren sicherlich auch was bei uns tun. seine sorge, das wenn mir was passiert er dann kein recht auf das kind hat kann ich nachvollziehen aber sowas kann man auch ohne gemeinsames sorgerecht anders regeln und das würde ich so auch machen. habt ihr das alleinige sorgerecht und wie habt ihr es dem KV verklickert das ihr ihm damit nichts böses wollt sondern es einfach nur von der praktischen seite seht????? er kam schon an und hat unterschwellig durchklingen lassen das er nicht nur pflichten sondern auch rechte haben wll - nehm mal an das er mich dann später mit nicht-erfolgenden unterhaltszahlungen bissl unter druck setzen will. wobei ich sagen muss ich wäre nicht 100% auf das geld angewiesen. meinen krümel könnt ich auch so durchfüttern. aber es lebt sich natürlich etwas entspannter wenn man nicht auf jeden euro achten muss : )

von Hannah80 am 06.04.2012, 09:37



Antwort auf Beitrag von Hannah80

Wahrscheinlich nimmt die bevorstehende Gesetzesänderung Dir die Entscheidung sowieso ab.

von Strudelteigteilchen am 06.04.2012, 09:48



Antwort auf Beitrag von Hannah80

Hallo! Schwieriges Thema. ABer zuallererst muss sich dein KV im Klaren sein, dass er auch ohne Sorgerecht Rechte hat. Insbesondere was den umgamg angeht. Ich bin mit dem Vater meiner ungeborenen Tochter zusammen aber da wir nicht zusammen leben, ja teilweise sogar in verschiedenen Ländern, sind wir uns einig darüber, dass ich das alleinige Sorgerecht erhalte, um in jeder Lebenslage flexibel agieren zu können. Ich wurde im übrigen bei meiner ersten Tochter nie beim Kinderarzt gefragt, ob ich alleiniges Sogerecht habe. Sie ist komplett durchgeimpft. Ich war mit dem KV die ersten 2 Lebensjahre unserer Tochter zusammen aber habe das alleinige Sorgerecht behalten. Im Nachhinein ein Segen! Ich würde mir die Abgabe des Sorgerechts immer gut überlegen, auch wenn das ziemlich fieß rüberkommt. Aber ihr seid nunmal kein Paar mehr und es ist einfach nicht gewährleistet, dass er sich immer so kümmern wird oder für dich zugänglich sein wird in den nächsten 18 Jahren.

Mitglied inaktiv - 06.04.2012, 10:52



Antwort auf Beitrag von Hannah80

Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass SR keinen wirklichen Unterschied macht in dem wie die Eltern ZUSAMMEN arbeiten... und die Frage, ob er Unterhalt zahlt oder nicht damit in keinem Zusammenhang steht.. ... würde ich nicht gegen das gemeinsame SR sein, wenn er es unbedingt will ... es ihm aber auch nicht aufdrängen. Ich habe 4 Kinder von 2 Vätern, großzügiges Umgangsrecht hatten beide, einer nutzte es zum Teil und dann nicht mehr, einer nutzt es sehr gut. Unterhalt zahl(t)en beide nicht. Ich habe für alle das alleinige SR aber es wäre auch nicht anders, wenn es das gemeinsame SR gäbe.

von mf4 am 06.04.2012, 11:24



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Ich würde es nicht teilen wollen,.... auch wenn ich GSR habe, treffe ich die Entscheidungen alleine... Meine ExFrau fügt sich, ASR kann ich nicht bekommen, bin halt der Vater, nicht die Mutter.

von Macros am 06.04.2012, 12:07



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"aber letztendlich habe ich die verantwortung und die arbeit mit dem kind und möchte dann aber auch das letzte wort haben." Klingt von deiner Seite nicht nach "zusammenraufen wollen".

von montpelle am 06.04.2012, 12:51



Antwort auf Beitrag von Hannah80

wenn er in der geburtsurkunde als vater eingetragen ist und dir was passiert, dann bekommt er natürlich anrecht auf kind. umgang ist mit der eintragung als vater auch für ihn gegeben. ich würde es erstmal so lassen allein schon wegen der elternzeitmonate, die du als alleinerziehende mehr bekommst (2 waren es bei mir). erstmal in geburstsurkunde eintragen lassen, damit hat er sorgerecht bei deinem tod, umgangsrecht und unterhaltspflicht. der rest wie zahnarzt, schulanmeldung kann man auch gemeinsam klären, beim impfen hat mich nie jemand nach sorgerechtsteilung gefragt. erkundige dich nochmal beim jugendamt, lass dir broschüren geben für ihn und dann soll er es anleiern, wenn das kind da ist.

von Patti1977 am 06.04.2012, 12:58



Antwort auf Beitrag von Hannah80

bei uns war es auch schon während der Schwangerschaft beziehungstechnisch schwierig, ich habe die Frage nach dem Sorgerecht "einfach" ausgesessen... inzwischen wohnen wir 4 Jahre getrennt (Tochter bei mir) und wir können so vernünftig miteinander umgehen, daß es wurscht ist, daß ich das ASR hab. wichtige Sachen werden besprochen, ansonsten weiß er, daß ich nichts leichtfertig oder gegen ihn entscheide. wenn er jetzt schon Druck durchblicken läßt und Dich mit dem Unterhalt ködern möchte, würde er bei mir gegen die Wand laufen (schrieb ja schon jemand, Unterhalt hat mit SR und auch Umgang nichts zu tun, kann man alles schön extra regeln), zukünftiges Recht hin oder her.

von Katinkasmom am 06.04.2012, 13:02



Antwort auf Beitrag von Hannah80

Ich kann Dich verstehen... Gerade wenn ihr euch schon impftechnisch nicht einig seid... würde ich das SR erst einmal nicht teilen wollen. Ja, ich finde impfen wichtig und wegen einer Impfung jedes mal streiten (sind ja doch im ersten Jahr einige)... Da hätte ich keinen Nerv drauf gehabt. Wenn Du umziehen möchtest, darfst Du das mit ASR zwar, aber Du musst dann ggf. für die Umgangskosten des KV (Zugfahrten, Benzinkosten, Übernachtungskosten) aufkommen. Wer den Umgang erschwert (durch Wegzug) muss sich das eben auch leisten können. Wenn er sich als guter Vater entpuppt, kann er das GSR auch später einklagen, wenn das dann mit eurem Umzug zusammen kommt, hast Du schlechte Karten... Eine Sorgerechtserklärung (die zwar nicht nötig ist, den KV aber beruhigt) kann man beim Jugendamt hinterlegen. Dann ist klar, wer sich um euer Kind kümmert, wenn Dir etwas passiert. Ich habe es dem KV gar nicht "verklickert". Ich habe einfach gesagt, dass ich das GSR zum jetzigen Zeitpunkt nicht möchte. Er hat zwar geflucht, die Pille aber dennoch geschluckt. War gut so - nach 3 Monaten hat er den Kontakt zu uns abgebrochen. Jetzt müsste ich tatsächlich nach jeder Unterschrift "betteln" und die Dinge über seine Mutter klären. Ist mir zu kompliziert und ich bin froh, das ASR zu haben.

von shinead am 06.04.2012, 13:10



Antwort auf Beitrag von Hannah80

wenn man nicht gezwungen wird, es zu teilen, würde ich es nicht machen. wär mir auch egal, ob man(n) das egoistisch findet. seine unterhaltszahlungspflicht betrifft das eh nicht. vor allem was umziehen anbelangt, würde ich mit einem zusammengerauften mann nicht diskutieren wollen.

Mitglied inaktiv - 06.04.2012, 13:37



Antwort auf Beitrag von Hannah80

Ich wuerde es handhaben wie ein Mann: Wenn du ihm das Sorgerecht einraeumst, hast du einen Aemtergang ohne persoenlichen Vorteil. Also wuerde ich es nicht machen. Mal ganz abgesehen vom Unterschriftendilemma das du selber schilderst. Also einfach: Nein. Diese unterschwelligen Drohungen finde ich frech, vor allem solange der Gesetzgeber noch auf deiner Seite ist.

von Pamo am 06.04.2012, 14:10



Antwort auf Beitrag von Pamo

Dank neuer Gesetzgebung stellt sich die Frage wohl (leider!!!!) nicht

von angry.me am 06.04.2012, 14:28



Antwort auf Beitrag von angry.me

na aber einklagen muß er doch noch oder hat der uneheliche vater nun automatisch das sorgerecht, so wie ein verheirateter vater???

Mitglied inaktiv - 06.04.2012, 15:36



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da ist noch keine echte Regelung gefunden. Diese Seite hab ich gefunden, da ist es ganz gut erklärt finde ich :) http://www.liliput-lounge.de/Themen/Themakategorien/Mutterschutz/neues-sorgerecht-fuer-ledige-eltern/

von Katinkasmom am 06.04.2012, 15:51



Antwort auf Beitrag von Katinkasmom

vor dem Familiengericht zumindest die gesundheitliche Teilsorge alleinig zu behalten. Impfverweigerer haben es da schwer... Zeugen Jehovas im übrigen auch... (und die haben eheliche Kinder und die gesundheitliche Teilsorge liegt im Fall der Fälle beim Jugendamt).

von shinead am 06.04.2012, 18:17



Antwort auf Beitrag von Hannah80

danke für eure zahlreichen antworten. nachdem es gestern schon wieder stress deswegen gab hab ich jetzt auch beschlossen das thema erstmal zu meiden und das "auszusitzen". eine vaterschaftsanerkennung wird er vor der geburt nicht unterschreiben, erst nach dem vaterschaftstest. die geburtsurkunde wird also ohnehin auch erstmal nur auf mich ausgestellt und es werden sicherlich einige wochen ins land gehen bis das thema dann wieder aktuell wird..... und wer weiss, vielleicht wird durch die gesetzesänderung die entscheidung mir wirklich abgenommen : ( es wird sich schon eine lösung finden mit der ich dann auch leben kann. danke für den tipp das man die medizinische teilsorge auch alleinig erhalten kann. wusste ich auch nicht. ich hoff ja das es nicht noch vor gericht landet, eigentlich wollten wir uns schon so einigen.....mal schauen......

von Hannah80 am 07.04.2012, 19:34



Antwort auf Beitrag von Hannah80

also wenn er auf einen vaterschaftstest besteht, wäre ich auch ziemlich beleidigt und meine kooperation bzgl zusammenraufen "leicht gestört". da würd ich mir auch keinen kopf mehr machen und ihm schöntun wollen.

Mitglied inaktiv - 08.04.2012, 10:51