.... euer Kind ist am Papawochenende eingeladen bei einem Freund. Papa geht mit ihm hin.
Ihr seid aber auch eingeladen, weil ihr mit den Eltern befreundet seid, wisst aber, dass Papa das nicht gutheißen wird.
Was würdet ihr tun?
Hingehen oder fernbleiben?
Wäre es für euch ein (unzumutbarer) Eingriff in die Vater- Kind- Umgangszeit, wenn die Mutter hingeht? Wie seht ihr das?
Danke und LG
S
Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 12:58
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Wenn der Vater willens und in der Lage ist, mit dem Kind zu den Freunden zu gehen, wäre es für mich schon ein (unzumutbarer) Eingriff in die Vater-Kind-Umgangszeit, wenn die Mutter (gegen den Willen des Vaters) dort hinginge, zumindest, wenn es ggf. ehemals gemeinsame Freunde waren, wo es eingeladen ist.
Und auf ein "gemeinsam mit Vater und Kind hingehen" wäre ich wahrscheinlich nicht besonders scharf. ;-)
Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 13:22
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Warum heisst der Vater denn das nicht gut, gibts dann Mord und Totschlag? *g*
Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 13:22
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Hallo,
kommt drauf an, wie gut das Verhältnis zwischen Mutter und EX ist.
ICH in der Situation würde den Ex um seine Meinung fragen.
Wenn er damit kein Problem hat, würde ich auch kommen.
Einfach so würde ich aber nicht hingehen, um das Kind nicht zu verunsichern.
Da gehe ich von mir aus - ich würde auch nicht wollen, dass wenn ich wo eingeladen bin, er dann einfach so auftaucht, sondern mich vorher um meine Meinung frägt.
Wir hatten bisher aber nie so einen Fall, weil ich von vorneherein bei Einladungen sage, dass Kind da bei Papa ist. Meist fällt dann die Einladung flach und wird vertagt, wann ich Kind am WE bei mir habe.
Da wohl die Einlader evtl gedrückte Stimmung vermeiden wollten.
Gruß
Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 13:24
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Wegbleiben, ist doch klar. Sonst geht er nicht hin und das wäre doch für das Kind schade.
Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 13:38
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Wegbleiben, er würde nciht gehen, wenn ich da wäre. Wobei ich auch nicht gehen würde, wenn er da wäre.
Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 13:52
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Wenn man doch eingeladen ist.
Das käme auf das Verhälniss zu den einladenden Personen an.
LG
Mitglied inaktiv - 16.04.2010, 14:22