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steuererklaerung bei steuerklasse 2?

Thema: steuererklaerung bei steuerklasse 2?

hallo zusammen, Ich bin getrennt im 3. Jahr die scheidung zieht sich leider, wohne mit beiden Kindern und bekomme Steuerklasse 2. Ich arbeitev30 stunden und bekomme fuer mich und die kids Unterhalt. Habe keine Fahtkosten usw., muss ich eine Steuererklaerung machen. Finde leider nix im Netzt, vieleicht kann mir jemand helfen, habe davon leider keine Ahnung. Habe im letzten jahr eine gemacht und musste leider 150 euro nachzahlen, das will ich eigentlichbvermeiden, daich bei meinen geringen Stundenlohn gerade so ueber die runden komme :-). Lieben Dank eden

von Eden am 24.04.2014, 21:02



Antwort auf Beitrag von Eden

Wenn du verpflichtet bist eine zu machen, bekommst du eine Aufforderung vom FA. Warte die ab...

von Misöne am 25.04.2014, 09:17



Antwort auf Beitrag von Eden

Hallo! Finde es komisch, dass Du draufzahlen musst. Du kannst als AE ja recht viel absetzen. ZB Kinderbetreuungskosten, Werbungskostenpauschale, Versicherungen, Nebenkostenabrechnungen, Apothekenrechnungen, Brille, Kontaktlinsen, PC und Zubehör, etc. Ich kenne mich selbst nicht so gut, habe mich aber an einen Lohnsteuerhilfe Verein gewandt. Die kosten nicht viel und kennen sich super aus. Ich habe bisher immer etwas rausbekommen Machen musst Du es auf jeden Fall!

von SimplySingle am 25.04.2014, 14:32



Antwort auf Beitrag von SimplySingle

...???? Wieso sollte man, nur weil man AE ist, Nebenkostenabrechnungen, Apothekenrechnungen, Brille/Linsen, PC + Zubehör etc. bei der Einkommensteuer absetzen können - bzw. anders absetzen können als Nicht-AE? An sich würde ich ja sagen - bei Steuerklasse II und keinen Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte ist es eher ungewöhnlich, dass jemand nachzahlen muss. Allerdings besteht bei Steuerklasse II und keinen Freibeträgen auf der Karte grundsätzlich auch keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn man nicht noch andere Einkünfte hat, Lohnersatzleistungen wie z.B. Mutterschaftsgeld oder Erziehungsgeld, und auch sonst keinerlei besonderen Umstände vorliegen. Lohnsteuerhilfeverein würde ich jedenfalls nicht generell empfehlen - es gibt sehr gute, aber nicht alle sind gut (oder auch nur wirklich seriös), vorsichtig formuliert. Wobei es auch sehr empfehlenswerte Lohnsteuerhilfevereine gibt, keine Frage!!!

von Leena am 25.04.2014, 15:03



Antwort auf Beitrag von Leena

Ich habe ja nicht geschrieben, dass man es anders nicht absetzten kann. Nur hat sie bessere Chancen mehr herauszubekommen, da ihr Ausgaben im Verhältnis zum Verdienst höher sind als wenn beide arbeiten und man eine gemeinsame Haushaltsführung hat. Ich hab mich halt ungünstig ausgedrückt, da muss man jetzt auch nicht gleich mit vier Fragezeichen ran...

von SimplySingle am 25.04.2014, 15:10



Antwort auf Beitrag von SimplySingle

Wenn man etwas unsauber ausdrückt, führt das halt oft dazu, dass es falsch wird. Insoweit finde ich saubere Formulierungen gerade bei rechtlichen Themen existenziell wichtig - ich hatte eben schon oft genug irgendeinen Steuerbürger vor mir stehen, der im Brustton der Überzeugung irgendetwas geltend machen wollte, weil er gehört hätte... *seufz*

von Leena am 25.04.2014, 17:14



Antwort auf Beitrag von SimplySingle

Die Aussage "machen musst Du es auf jeden Fall" ist übrigens auch nicht generell richtig, sondern es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an - wie so oft. :-)

von Leena am 25.04.2014, 17:15