Alleinerziehend, na und?

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steuerklasse für alleinerziehende - bitte hilfe

Thema: steuerklasse für alleinerziehende - bitte hilfe

hallo, ich bin alleinerziehend mit 2 kindern. bin momentan in elternzeit, umgezogen usw. also alles ziemlich chaotisch gewesen... nun hab ich ab nächste woche einen neuen job. also nicht mehr der selbe ag wie vorher. bin auch erst seit der elternzeit alleinerziehend geworden. jetzt hab ich schon des öfteren hier im forum gelesen, dass alleinerziehende die lohnsteuerklasse 2 bekommen. ich hatte ja bisher immer die 1 (war nie verheiratet). wie ist das jetzt? bekomme ich nun tatsächlich die lohnsteuerklasse 2? das wäre ja gut, da hätte ich weniger abzüge. wenn ja, wie und wo beantrage ich das? sorry für die vielleicht blöde frage, aber bisher musste ich mich mit sowas nicht beschäftigen. danke euch! lg und schönen abend noch.

von rinna1983 am 12.11.2013, 17:14



Antwort auf Beitrag von rinna1983

Bei uns macht man es im Bürgerbüro, da wo man auch die Personalausweise bekommt.

von Helena83 am 12.11.2013, 17:25



Antwort auf Beitrag von Helena83

Wenn dein Ex nicht mind. 75% Unterhalt zahlt, hast du sogar noch Anspruch auf den vollen Kinderfreibetrag

von Helena83 am 12.11.2013, 17:27



Antwort auf Beitrag von rinna1983

Dort dem Sachbearbeiter sagen, dass man mit den Kindern alleine lebt, der hat dann einen vordruck zum unterschreiben gegeben und die lsk auf der Karte geändert (die war das einzige das ich mitbringen musste). Da es jetzt aber keine Karte mehr gibt wird man das wahrscheinlich einfach im System ändern Jeckyll

Mitglied inaktiv - 12.11.2013, 18:32



Antwort auf Beitrag von rinna1983

Wohnst du wirklich alleine, also kein Mann, Freund, Eltern, berufstätige Kinder oder sonst jemanden welcher "unterhaltsfähig" wäre? Falls ja, dann kannst du 2 beantragen. Bei uns beim Finanzamt oder auch Bürgerbüro möglich. Wohnst du mit einem Partner zusammen, oder sonstwie in einer "Bedarfsgemeinschaft" (ausser minderjährige Kinder), dann bleibt es bei Steuerklasse 1. Das ist die Auskunft des Finanzamtes hier vor Ort als ich vor wenigen Wochen nachgefragt habe !!!! es ist also noch nicht mal entscheidens ob es der Kindsvater ist mit dem man zusammenlebt oder jemand anders.

Mitglied inaktiv - 12.11.2013, 22:41



Antwort auf Beitrag von rinna1983

das FA geht immer vom Letztgenannten aus - melde Dich dort und beantrage einen switch auf Lohnsteuerklasse II, das ist eine Formalie, das kannst Du online machen. Über die Steuererklärung kannst Du Dir tatsächlich viel zurück holen, da muss der KV nicht nur nicht 75% des Unterhaltes gezahlt haben, es gibt auch die Zeile "Kind hatte Wohnsitz dauerhaft bei mir".. das kreuzt Du dann an... Bis heute ist es mir schleierhaft, das nur nebenbei bemerkt, warum Vätern, die sich nicht um ihr KInd kümmern und keinen Unterhalt zahlen, steuerlich berücksichtigt werden... Deshalb hole ich mir auch jeeedes Jahr, seit 10 Jahren, über die Steuererklärung mein Kind "zurück"

von Holzkohle am 12.11.2013, 23:42



Antwort auf Beitrag von rinna1983

ich danke euch für die antworten! ja, ich wohne mit den kindern ganz alleine, also kein neuer partner. der kv zahlt aber unterhalt und kümmert sich auch so gut es ihm möglich ist um seine kinder (wir wohnen ja ziemlich weit auseinander). also die kinderfreibeträge, die ihm zustehen, soll er behalten. aber die lohnsteuerklasse werde ich ändern. vielen lieben dank euch!!!

von rinna1983 am 13.11.2013, 09:51



Antwort auf Beitrag von rinna1983

hab grad auf dem finanzamt angerufen wegen der änderung und die dame sagte ich kann mir das formular im internet ausdrucken. ist das hier das richtige:??? https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=2 das hört sich für mich nämlich an als sei das nur für getrennte ehepaare, aber ich bin ja nicht verheiratet gesesen. danke nochmal

von rinna1983 am 13.11.2013, 13:53