Alleinerziehend, na und?

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Steuerklasse?

Thema: Steuerklasse?

Wir sind seit letztem Sommer getrennt und ich hab im Oktober die Steuerklassenänderung beantragt. Nun kam Post. Ich hab einen Kinderfreibetrag drauf bei 2 Kindern( das wird schon richtig so sein, wird ja glaub ich geteilt halbe halbe) und Klasse 1. Und da war ich mir nun nicht sicher. Wer ist denn dann in der 2 drin? LG Anja

von LillyK am 08.01.2012, 19:44



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Ich habe auch Stkl. 1 LG S

von suchepotentenmannfürsleben am 08.01.2012, 19:51



Antwort auf Beitrag von LillyK

ich mußte versichern, daß ich nur mit den kids zusammen wohne und hab die LStKl 2...

von Thaga am 08.01.2012, 19:52



Antwort auf Beitrag von LillyK

Hallo, soweit ich weiß, hat man LSK 2, wenn man verheiratet war und sich dann trennt und somit alleinerziehend wird. Der ehemalige Ehepartner, der nicht das Kind überwiegend bei sich hat, bekommt die LSK 1. Wenn man nicht verheiratet war, hat man (soweit ich weiß) wie vorher auch die LSK 1, da ändert sich nichts. So wurde mir das kürzlich vom Finanzamt erklärt. Wenn ichs falsch verstanden habe lasse ich mich gern belehren. Ich habe LSK 2, da verheiratet gewesen. Gruß, M

Mitglied inaktiv - 08.01.2012, 19:58



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...schau mal im Gesetztestext nach, § 38 b Abs. 1 Nr. 2 EStG in Verbindung mit § 24 b Abs. 2 S. 1 EStG. :-) Es geht darum, dass man ein "echter Alleinerziehender" ist, d.h. man lebt mit Kind(ern), aber ohne eine andere erwachsene Person mit im Haushalt (wobei es da auch gewisse Sonderfälle gibt, was die "Haushaltsgemeinschaft" oder eben nicht-Haushaltsgemeinschaft betrifft).

von Leena am 08.01.2012, 20:47



Antwort auf Beitrag von Leena

Siehst du, hab ich wieder was gelernt! Ich war nur froh, dass das beim Finanzamt endlich richtig eingetragen war. Gruß, M

Mitglied inaktiv - 08.01.2012, 21:36



Antwort auf Beitrag von LillyK

Steuerklasse II ist für "echte Alleinerziehende, d.h. Steuerpflichtige mit Kindern, die bei ihnen im Haushalt wohnen und auch dort gemeldet sind, die aber nicht "aktiv verheiratet" sind und die auch sonst "keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person" haben (abgesehen von volljährigen Kindern, die noch in Ausbildung o.ä. sind) - ganz grob gesagt. :-)

von Leena am 08.01.2012, 20:00



Antwort auf Beitrag von LillyK

Ich habe die 2, war nie verheiratet und lebe mit Kind allein. So wie Leena es schreibt, wurde es mir damals auch erklärt.

von Fröschli am 08.01.2012, 20:29



Antwort auf Beitrag von LillyK

Hab auch die zwei und war nie verheiratet!lass es doch einfach in die zwei ändern oder bist du wieder in einer Beziehung u lebst mit ihm zusammen?

von .mms. am 08.01.2012, 20:49



Antwort auf Beitrag von LillyK

Wenn du keinen Erwachsenen hast, der bei dir wohnt, sprich neuen Partner, kannst du dich in die Klasse 2 eintragen lassen. Muss man sich halt einmal drum kümmern, dann bleibt das aber auch in den Folgejahren automatisch so, bei mir zumindest. Allerdings sollte man keine Wunder von dieser Steuerklasse erwarten, so wahnsinnig viel springt dabei nicht heraus. Aber immerhin..

von berita am 09.01.2012, 08:12



Antwort auf Beitrag von berita

Nein Wunder erwarte ich nicht. Ich hab einfach nur nicht den Unterschied verstanden warum man in welche Klasse kommt. Und ich leb ja hier allein mit den beiden Kids. LG Anja

von LillyK am 09.01.2012, 19:27