Alleinerziehend, na und?

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Stiefvater als Erziehungsberechtigter?

Thema: Stiefvater als Erziehungsberechtigter?

Hallo zusammen, mir brennt eine Frage unter den Nägeln, vielleicht kennt jemand von euch eine Antwort. Darf ein Stiefvater, der kein offizielles Sorgerecht hat (KM + leiblicher Vater teilen sich das Sorgerecht), als Personensorgeberechtigter für das Kind unterschreiben? Beispielsweise bei Kontoeröffnung, Schulanmeldung o.ä.? Wenn er es nicht darf und trotzdem macht - ist das strafbar? Und nicht falsch verstehen - es geht nicht darum, dass ich das vorhätte. Viele Grüße, @sunshine@

von @sunshine@ am 12.10.2015, 15:24



Antwort auf Beitrag von @sunshine@

Das glaube ich nicht... wenn das EINE sorgeberechtige Person allein nicht einmal darf. Wenn nach sorgeberechtigten Personen gefragt wird dann ist das vielleicht Urkundenfälschung? Als Lappalie sehe ich so etwas nicht an.

von mf4 am 12.10.2015, 16:12



Antwort auf Beitrag von @sunshine@

Greift hier ggf. § 1687b BGB, Sorgerechtliche Befugnisse des Ehegatten..? "Der Ehegatte eines allein sorgeberechtigten Elternteils, der nicht Elternteil des Kindes ist, hat im Einvernehmen mit dem sorgeberechtigten Elternteil die Befugnis zur Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes." Kontoeröffnung und Schulanmeldung dürfte allerdings ggf. problematisch werden, ob das noch unter "Angelegenheit des täglichen Lebens" fällt... wobei er für die Mutter (mit-)unterschreiben darf, aber eben nicht die Zustimmung des Vaters ersetzen kann, wenn die erforderlich ist.

von Leena am 12.10.2015, 16:57



Antwort auf Beitrag von Leena

D.h. der LG darf z.B. eine Schulnote unterschreiben. Außerdem hat der KV das halbe SR.

von mf4 am 12.10.2015, 17:02



Antwort auf Beitrag von Leena

..wenn ich eh alleiniges Sorgerecht als Elternteil habe (ginge ja auch anderstrum), brauch ich solche Tricks gar nicht, dann kann ich solche Sachen einfach alleine entscheiden und unterschreiben. Wenn der Stiefvater das macht, ist das m. E. tatsächlich eine Urkundenfälschung, da er ja sich bewusst als Sorgerechtsinhaber ausgibt. Die AP schreibt ja nicht vom Einverständnis eines Schulausfluges, wo die Mutter mal eben den Stiefvater bittet, er möge für sie unterschreiben, weil sie einige Tage auf Geschäftsreise ist oder sowas....es geht hier ja um eklatante Unterschriften, von denen man weiß, dass das auch wirklich nur ein Sorgeberechtigter unterschreiben darf...

von Limayaya am 12.10.2015, 17:02



Antwort auf Beitrag von mf4

Hallo, ein LG darf erst Mal "gar nix". das Gesetz nennt dann doch sehr genau den Ehegatten...nicht "imHaushalt lebend" o. ä. Das tgl.Leben ist IMO bei einer Schulnoten-Unterschrift erreicht. Schulanmelsdung und Bank gehört ganz sicher nicht dazu. tgl. Leben ist eher sowas wie: - wie lange darf das Kind abends wegbleiben etc. Gruss Désirée

von desireekk am 12.10.2015, 17:10



Antwort auf Beitrag von @sunshine@

Darf er nicht Einer der Gründe warum hier eine Adoption stattgefunden hat :-)

von Sternenschnuppe am 12.10.2015, 17:24



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Schulnoten fallen in den Sorgerechtsbereich der Schulfürsorge. Ergo dürfen nur Sorgeberechtigte diese Schriftstücke unterschreiben. Er quittiert die Note gesehen zu haben,

von Sternenschnuppe am 12.10.2015, 17:27



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Wäre ja auch noch schöner... der Next der KM, die Next des KV und schon dürften 4 Personen wichtige Dinge für ein Kind festlegen.

von mf4 am 12.10.2015, 17:31



Antwort auf Beitrag von @sunshine@

Also mein Mann ( stiefpapa meiner ersten drei Kinder) darf Schulnoten unterschreiben, schulausflüge erlauben, oder zum Beispiel die Krankenkassen Karte unterschreiben (die Kinder sind über ihn versichert). Allerdings habe ich das alleinige Sorgerecht und der Gesetzgeber geht dann davon aus das Ehepaare die gleiche Linie verfolgen. Ohne alleiniges Sorgerecht darf der Ehepartner nicht.

von sterntaler82 am 12.10.2015, 22:09



Antwort auf Beitrag von @sunshine@

Danke für eure Antworten. Schulnoten unterschreiben und Entscheidungen die das tägliche Leben beeinflussen sehe ich durchaus unproblematisch. Im konkreten Fall geht es um Konto-Eröffnungspapiere und Ausbildungsverträge; aus meiner Sicht ist da der Bogen überspannt... Danke nochmal!

von @sunshine@ am 12.10.2015, 22:28



Antwort auf Beitrag von @sunshine@

Nicht nur überspannt sondern nicht erlaubt. Aber : Wo kein Kläger, da kein Richter.

von Sternenschnuppe am 13.10.2015, 12:05



Antwort auf Beitrag von @sunshine@

Sehe ich auch so... ich musste für Kontoeröffnung nachweisen, dass nur ich SR habe.

von mf4 am 13.10.2015, 16:02



Antwort auf Beitrag von mf4

Bei eingen Operationen, einigen Kindergärten und Schule, noch nie musste ich nachweisen die Mutter zu sein, oder mein jetziger Mann der Vater.

von Sternenschnuppe am 13.10.2015, 16:04



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Lach... das könnte ich bestenfalls mit der Geburtsurkunde. Mein alleiniges SR mit Negativbescheinigung vom JA. Das interessierte noch nie wen bei diversen OPs, ob ich die Mutter bin oder ob ich das ASR habe usw und bei Schulanmeldungen auch nicht. Pässe und Kontoeröffnung war das einzige mal, dass man mich in fast 25 Jahren als AE nach dem SR fragte.

von mf4 am 13.10.2015, 16:32



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

wir mussten Genurtsrkunde nd Ausweis vorzeigen ich denke so einfach geht das nicht. was eher gehen würde wenn er als Patenonkel deinem Kind ein Kono eröffent

Mitglied inaktiv - 13.10.2015, 16:33



Antwort auf diesen Beitrag

Nein, ein Pate hat nicht mehr Rechte als ein Nachbar.

von Pamo am 14.10.2015, 18:56