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Geschrieben von alberto_miguel am 05.07.2005, 15:23 Uhr

Testament

wer ein testament macht und will das sein kind zu einer bestimmten person soll,muss dafür sorgen das im testament steht warum das kind nicht zu dem z.b. vater soll.
z.b.
hat besuchsrecht nie in anspruch genommen
zahlt nicht

lg

 
30 Antworten:

Re: Testament

Antwort von RainerM am 05.07.2005, 15:49 Uhr

hi,
dass er nicht zahlt, hat keine Bedeutung, dass er den mgang zum Kind nicht pflegt, kann ihm zum Verhängnis werden.

Grundsätzlich kann ein elternteil den anderen nicht "enterben".

Die "begründete" Willenserklärung gegen den avter hat aber sicherlich einen Eifluss auf das Familiengericht, aber es nimmt diese Entscheidung nicht vorweg.

cu

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Re: Testament

Antwort von tanja08 am 05.07.2005, 18:21 Uhr

bei alleinigem Sorgerecht kann ich das Sorgerecht aber durchaus an eine andere, als den Vater, Person "vererben".

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Re: Testament

Antwort von Avatar am 05.07.2005, 18:43 Uhr

Ich finde, du hättest das Ganze vielleicht mal bißchen genauer ausformulieren können anstatt hier einfach so 3 Sätze in den Raum zu stellen.

lG avatar

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Re: @tanja08

Antwort von Peli75 am 05.07.2005, 19:06 Uhr

Das Sorgerecht vererben kann man gar nicht. Momentan ist es so, dass viele Jugendämter eine Art register haben, wo man als Sorgeberechtigter eine Willenserklärung abgeben kann (Kind soll zum Paten, nicht zum vater oder so ähnlich).
Gesetz dem Fall, dass der Sorgeberechtigte stirbt, bevor das Kind volljährig ist, gibt es eine "Verhandlung" des Sorgerechts und diese Willenserklärung wird nur als eine Art "wegweiser" benutzt. es ist aber auf keinen Fall bindend.

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Re: @tanja08

Antwort von tanja08 am 05.07.2005, 19:16 Uhr

aha, ich habe das auf der Suche im Internet mal so gelesen, das man das Sorgerecht "vererben" kann, solange man alleine Sorgeberechtigt ist.
Stand auf irgendeiner Rechtseite :)

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Re: Testament

Antwort von Suka73 am 05.07.2005, 21:02 Uhr

... und ein LG am Ende macht vieles freundlicher :o)

Ich denke aber schon, wie Rainer sagt und Tanja sicher auch meint, dass das Gericht bei solchen Verhandlungen berücksichtigt, ob die Frau AE war, der KV jemals sein Besuchsrecht wahrgenommen hat, ob er überhaupt Unterhalt zahlt.... wäre ja noch schöner, wenn Simon zu einem Mann käme, der zwar biologisch sein Vater ist, den er aber das letzte Mal in einem Alter von nichtmal einem Jahr gesehen hat (wahrgenommen ist wohl eher der bessere Ausdruck) - wobei ich mir oft denke, das Kind gehört schon zum Vater... nicht zu den Großeltern. Aber wenn der net will? Wenn er sein Kind nichtmal für n Wochenende sehen und haben möchte, dann sicher nicht für sein restliches Leben.

Muss man das tatsächlich hinterlegen? Ich dachte immer es reicht eine handschriftliche Verfügung irgendwo (mal salopp gesagt) zwischen Unterwäsche und Seife? :o) Ist ja bei einem handschriftlichen nicht-notariell beurkundetem Testament auch nicht anders.

LG Sue

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Re: Testament

Antwort von tanja08 am 05.07.2005, 21:08 Uhr

Hallo,
also ein Testament hinterlegt habe ich, beim Notar unterschrieben, der hats beim Amtsgericht hinterlegt, er hat mir aber nie gesagt das ich es begruenden muss.
Meine sollten zur Oma, der Kleine kennt seinen Erzeuger garnicht und der Grosse moechte mittlerweile auch nicht mehr zu ihm.

Da muss ich dann wirklich nochmal nachfragen und alles ueberarbeiten wenn das wirklich so ist.

Liebe Gruesse
Tanja :)

p.s.: Wenn das mal eben ein tippseln "zwischendurch" ist, kann das "LG" mal fehlen, entschuldigt bitte :)

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@Tanja wegen LG

Antwort von Suka73 am 05.07.2005, 23:12 Uhr

war nicht auf Dich gemünzt sondern auf Beitragsersteller *gg*

GGGGGLG Sue *g*

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Also schlußendlich hat immer...

Antwort von Nicole-Mami am 06.07.2005, 1:17 Uhr

...das Familiengericht bzw. das Amtsgericht die endgültige Entscheidungsbefugnis.

Es kommt aber auf verschiedene Faktoren drauf an:

1. Beim gemeinsamen Sorgerecht kommt das Kind zum anderen Elternteil, da gibt es kein Wenn und Aber, das ist so.

2. Beim alleinigen Sorgerecht kann der sorgeberechtigte Elternteil eine Willenserklärung abgeben, bei der bestimmt wird, wohin das Kind kommen soll. Vorzugsweise sollte auch noch eine zweite Person angegeben werden, falls die erste Person als "nicht geeignet" eingestuft wird. Falls gewünscht, kann auch angegeben werden, wohin das Kind auf keinen Fall kommen soll. Alles mit Begründung (enge Bindung seit Geburt, häufiger Spielgefährte, geschwisterliche Beziehung usw. etc.) Nachdem man all das gemacht hat, sollte man eine Abschrift zu Hause aufbewahren, eine beim Anwalt / Notar hinterlegen, eine bei der Person / den Personen die betroffen sind und eine beim Jugendamt.

Nachdem man so vorgesorgt hat, passiert am Tag "X" folgendes: Das Amtsgericht beauftragt das Jugendamt, einen Bericht vorzulegen, wo das Kind am besten aufgehoben ist. Ganz nebenbei kann JEDER!!!!!!!!! die Vormundschaft für das Kind beantragen. Sollte ein Testament vorliegen, wird das vom zuständigen Richter gern als Hilfsmittel genommen (daher auch die ausführlichen Begründungen, damit auf bestimmte Dinge geachtet werden kann, die das Jugendamt in seiner halbstündigen Prüfung übersieht).

Nachdem dann alles vorliegt, entscheidet ganz allein der Richter, zu wem das Kind kommen soll. Stehen im Testamen z.B. die Großeltern, können diese von Alters wegen abgelehnt werden (daher unbedingt noch einen "Ersatz" angeben).

Wir haben uns in aller Ausführlichkeit damit beschäftigt, denn wir haben sowohl den Fall, dass unser Kind zu den Großeltern soll (ersatzweise zu engen Freunden) und auf keinen Fall zu einer bestimmten Verwandten, die aufgrund der verwandschaftlichen Beziehung und ihrer gesellschaftlichen Stellung beim Richter aber garantiert an erster Stelle stehen würde. Wir haben das alles anwaltlich aufsetzen lassen und uns ausführlich beraten lassen und auch mit den Gerichten und dem Jugendamt gesprochen.

Ich persönlich finde es erschreckend, dass wir als Eltern am allerwenigsten zu sagen haben und irgendeine Jugendamtstante, die unser Kind eine halbe Stunde lang beobachtet (in einer dann vollkommenen Ausnahmesituation) die Weichen für sein späteres Leben stellen soll. Wenigstens ist Sohnemann mittlerweile groß genug, um seine Meinung auch kundzutun.

Sorry, dass es so lang geworden ist - bei deutschen Vorschriften werde ich immer ein bisschen ausschweifend... :-)

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Re: Also schlußendlich hat immer...

Antwort von Tanja08 am 06.07.2005, 6:29 Uhr

Guten morgen,

+++1. Beim gemeinsamen Sorgerecht kommt das Kind zum anderen Elternteil, da gibt es kein Wenn und Aber, das ist so.+++

Das finde ich echt Hammerhart, da kommt mein juengster zu einem Mann den er in seinen jungen 5 Jahren gerade 4mal gesehen hat, den er als Vater nicht kennt, das nenne ich mal "zum wohle des Kindes"

Da bleibt einem nur eins uebrig "ueberleben" :)

Liebe Gruesse
Tanja

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Re: @Suka73

Antwort von Tanja08 am 06.07.2005, 6:30 Uhr

*lach* hab mich angesprpochen gefuehlt weil ich es auch nicht gemacht habe, das schlechte Gewissen :)

Liebe Gruesse
Tanja

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Re: Testament

Antwort von RainerM am 06.07.2005, 7:58 Uhr

hi,
nein das stimmt nicht.
Wer hat dir das gesagt?

Gruss

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stimmt

Antwort von RainerM am 06.07.2005, 7:59 Uhr

richtig.

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Wahrscheinlich beim VAMV

Antwort von RainerM am 06.07.2005, 7:59 Uhr

"Stand auf irgendeiner Rechtseite :)"

;o)

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Die Pruefung des Kindswohlinteresse ist entscheidend

Antwort von RainerM am 06.07.2005, 8:05 Uhr

Hi,
also das Familiengericht muss das Kindswohlinteresse berücksichtigen.

Dabei gibt es zwei Unterschiede, nämlich:

-waren die Eltern verheiratet, bzw gemeinsames Sorgerecht:
bekommt der "überlebende Elternteil das alleinige Sorgerecht, es sei denn dies würde dem Kindswohlinteresse widersprechen

-waren die Eltern nie verheiratet, bzw nie gemeins. SR:
dann bekommt der überlebende Vater das alleinige Sorgerecht wenn dies dem Kindswohlinteresse dient
Wobei hier die besondere Bindung durch die Abstammung zu berücksichtigen ist

Gerad wegen dem Fall Gülgüru wird sich hier in der Rechtsprechung noch vieles tun, da Deutschland wegen seiner Väterfeindlichkeit schon einige schwere Niederlagen vor dem Europäischen Gericht für Menschenrechte erlitten hat.

Gruss

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Dann verstehst du ja evtl.

Antwort von RainerM am 06.07.2005, 8:11 Uhr

"Ich persönlich finde es erschreckend, dass wir als Eltern am allerwenigsten zu sagen haben"

Was sind denn für dich "Eltern"?
Vielleicht nur die Mütter?

Aber vom Ansatz her dürftest du verstehen, warum sich so viele Väter, speziell die fast rechtlosen unverheirateten Väter, völlig zurückziehen, denn im detschen Recht spielen die Interessen der Väter fast keine Rolle und die Allmächtigkeit der Mütter dominiert - auch wenn es hier einige anders sehen, aber als Vater hat man kaum Chancen.

Übrigens die alleinige Sorge alleine ist nicht so entscheidend.

cu

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Re: Vaeterfeindlich....

Antwort von tanja08 am 06.07.2005, 8:24 Uhr

Hallo,
ich lese immer "Vaeterfeindlich", aus meiner Sicht kann ich sagen das es bei uns keineswegs Vaeterfendlich zugeht, da habe ich wohl den falschen Anwalt / Gericht.

Das einzige was ich staendig von meinem Ex bekomme, sind daemliche Schreiben "Ich will meine Kinder sehen", ich lasse antworten "Klar, kannst Du", und es passiert nichts, alles heisse Luft, als ich alleinerziehend war, hatte ich einigermassen Rhe, er kam zweimal im Jahr vorbei und gut war, seit ich mit meinem Freund zusammen wohne, kommen die Schreiben wieder.
Als mein Grosser (11 Jahre) ihm gesagt ha, das er nur in den Ferien zu ihm moechte, kam von dem Vater ein "okey dann muss ich andere Schritte einleiten zum Jugendamt gehen und Dich von einem Psychologen untersuchen lassen, ann wird ja rauskommen das Du von Dener Mutter aufgehetzt wirst", das es aber daran liegt das der Vater die SMS und Anrufe seines Sohns ignoriert, kommt ihm ja nicht in den Kopf und ich kann absolut nichts machen weil er immerhin das Recht auf Umgang hat, weder kann ich es ihm untersagen, noch kann ich ihn zwingen es wirklich mal ernst zunehmen.

Das ist fuer mich eher Kinderfeindlich und absolut nicht zum Wohl des Kindes.

Seit er meinem Sohn den Satz vor den Kopf geknallt hat, hat er Probleme in der Schule, macht Nachts ins Bett.... erzaehl mir mal was von Vaeterfeindlich.

Die ganzen Jahre (mittlerweile fast 6 Jahre) konnte sich mein Sohn NICHT aussuchen ob er zum Vater will weil der Vater staendig andere Ausreden hatte und jetzt soll er gezwungen werden?

Zum einen will er den KU kuerzen weil er sich absolut kleinrechnet (er ist Monteur) aber wenns um den Umgang geht, dann muss er staendig arbeit, sogar 8 Monate am Stueck, laut seiner Aussage.

Vaeterfeindlich, also echt.

Enschuldige bitte meine Wortwahl aber bei dem Thema koennte ich an die Decke gehen und wenn das bei uns so laeuft, verstehe ich wirklich nicht das es auch andere Faelle geben soll.
Ich kenne es nur so und es macht mich wuetend weil da wirklich das Kind leidet.

Lass Dir mal von deinem Kind sagen "Er hat mir soviele Versprechen gemacht, nichts eingehalten, er kann mir garnicht mehr weh tun", da moechte ich Dich mal sehen, ob Du da immernoch von "Vaeterfeindlich" redest.

Du stehst machtlos daneben und kannst es nicht schuetzen.

Liebe Gruesse
Tanja

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Re: Vaeterfeindlich....

Antwort von RainerM am 06.07.2005, 8:47 Uhr

Also entschuldige, aber was hat das mit der Praxis in der Rechtsprechung und der Gesetzeslage zu tun?

Für mich ist das nur das unmöghliche Verhalten dieses Vaters, der offensichtlich wegen zuviel Schwarzarbeit keine Zeit für sein kind hat.

Gruss

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Re: Vaeterfeindlich....

Antwort von tanja08 am 06.07.2005, 8:53 Uhr

Nachdem ich die Nase voll hatte, zur Anwaeltin gegangen bin und das Umgangsrecht gerichtlich regeln lassen wollte, damit mal eine Linie drin ist, sagte sie mir das es Aussichtslos ist weil a) er sich nicht dran halten wuerde und
b) man ihn nicht zwingen kann seine Kinder zu sehen.

Und wenn dem so ist, finde ich schon das es was mit der Rechstsprechung zu tun hat, in meinen Augen koennen sich Vaeter eine Menge rausnehmen und es hat keine Konsequenzen.

In meinen Augen gibt es da eine Gesetzenluecke, es kann nicht sein das die Mutter den Umgang immer unterstuetzen muss aber der Vater machen kann was er will.
Wenn die Mutter den Umgang unterbindet wird sie ja auch bestraft warum kann man dann also einen Vater nicht zwingen den Umgang durch zusetzen?

Liebe Gruesse
Tanja

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Re: Vaeterfeindlich....

Antwort von RainerM am 06.07.2005, 9:07 Uhr

Hi,
also da mit dem zum Umgang zwingen ... meinetwegen kann man das so machen, immerhin hat das Kind ein eigenständiges Umgangsrecht.

Die Aussagen deiner Anwältin:

"
a) er sich nicht dran halten wuerde und
b) man ihn nicht zwingen kann seine Kinder zu sehen."

bekommen Väter, die um den Umgang kämpfen müssen, genaus zu hören... aussichtslos, wenn die Mutter nicht will etc pp
Zwang wird auch kaum ausgeübt, da eine Bestrafung der Mutter angeblich auch die Kinder treffen würde.

Nehmen wir zB den Fall Gürgüli (oder so ähnlich geschrieben) da hat sich das Landesgericht und die "Pflegeeltern" - also noch nicht einmal die Mutter selber, entgegen Entscheidungen höherer Gerichte, darunter das EGMR und das BVerfG, hinweggesetzt und dem Vater den Kontakt zum Kind verweigert.
Bisher ungestraft... aber Deutschland wird deshalb gerügt, aber Zypries und Co lachen nur über den Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Mag sein dass auch die Rechte von Müttern in einigen Fällen nicht geachtet werden, auch die der Kinder.
Aber in der Praxis sind es in der Regel die Väter, die die Verlierer sind, deren Rechte udn Bedeutung vor Gerichten hierzulande gering geschätzt werden.
Mütter erhalten einen heiligenschen zugesprochen und damit fast völlige Handlungsfreiheit.

cu

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Re: Vaeterfeindlich....

Antwort von tanja08 am 06.07.2005, 10:23 Uhr

nun habe ich eine Menge geschrieben und wieder geloescht, es ist eine Never-End Story.

Im Grunde koennen weder das Gericht noch das Jugendamt wirklich sehen was zum Wohle des Kindes ist, die kennen weder das Kind, noch die Fakten und durch ein Gespraech kann man wohl kaum erkennen was das Wohl ist.

Was Deinen beschriebenen Fall angeht, kenne ich die Hintergruende nicht aber ich kann mir wirklich nicht vorstellen das es Menschen gibt die das aus purer Boshaftigkeit machen.
Es hat doch sicherlich einen Grund warum das Kind in einer Pflegefamilie ist und man sollte dem Kind die zeit lassen sich dort einzugewoehnen.

Ich weiss nicht ob ich vielleicht freiwillig auf den Umgang verzichten wuerde wenn ich weiss das es meinem Kind dort viel besser geht.

Liebe Gruesse :)

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Re: Dann verstehst du ja evtl.

Antwort von Gügi am 06.07.2005, 10:31 Uhr

Hallo Rainer,

ich will besser nicht wissen, was die Km meines 4. Kindes testamentarisch verfügt hat für so einen hier angenommenen Fall.
Seit Jahren blockiert, behindert und vereitelt sie den Umgang. Dabei wird das Kind ausgiebig fremdbetreut von Anfang an. Grüße von Gügi

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Re: Dann verstehst du ja evtl.

Antwort von RainerM am 06.07.2005, 10:58 Uhr

hi,
leider weiss ich auch nicht, was man da machen kann, aber aufgeben solltest du nicht.

Ich hoffe, dass Eltern, die sich so gegen den anderen Elternteil stellen, alle irgendwann ihre "Belohnung" erhalten.

Gruss

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Re: Vaeterfeindlich....

Antwort von RainerM am 06.07.2005, 11:03 Uhr

Hi,
die genauen Details weiss ich jetzt auch nicht mehr auswendig, aber soviel zu deinen Einwänden:

"
Was Deinen beschriebenen Fall angeht, kenne ich die Hintergruende nicht aber ich kann mir wirklich nicht vorstellen das es Menschen gibt die das aus purer Boshaftigkeit machen.
"

-Eltern waren nicht verheiratet, Mutter lebt in neue Bundesländer, Vater ist gebürtiger Türke

-Mutter will das Kind zur Adoption freigeben, die Gerichte ersetzen die Zustimmung, bzw das Jugendamzt missachtet dioe Gesetzeslage, denn der Vater muss dazu angehört werden, was nicht passiert ist

-Vater kämpft seidem um das Umgangsrecht mit seinen Sohn, dass ihm von den Erfurter Gerichten, dem Jugendamt und den Pflegeeltern verweghrt wird,... das Landgericht begründet das damit, dass ja eine Adoprion bevorstehen würde.... der Avter stimmt dem jedoch nicht zu und will den Jungen, da aber in diesem Land ein unverheirateter Vater keine wirklichen rechte hat, kämpft er gegen Windmühlen.

-Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass hier die Grundrechte willkührlich von den beteiligten missachtet wird, die Erfurter Richter missachten das jedoch und wurden neuerlich gerügt

So schauts hierzulande wirklich aus.

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Re: Vaeterfeindlich....

Antwort von alberto_miguel am 06.07.2005, 11:53 Uhr

es tut mir leid das ich so kurz und knapp geschrieben hab,war in eile.

hatte eine sendung gesehen wo eine frau die rechtsanwältin ist und sich mit familiensachen auskennt gesagt das wenn man ein testament macht,und man alleiniges oder gemeinsames sorgerecht hat bestimmen kann wo das kind hin soll und wo nicht.die frau hat gesagt das man trifte gründe angeben soll warum das kind nicht z.b. zum vater soll.
dazu gehören gründe wie kein kontakt,oder keine zahlung.
ich schau mal nochmal nach wie die sendung hieß.

LG

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Re: Vaeterfeindlich....

Antwort von RainerM am 06.07.2005, 11:56 Uhr

hi,
mit solchen Aussagen über TV muss man vorsichtig sien, da es vor Gericht dann doch einzelfallentscheidungen sind.

Die Unterstellung dass ein nichtzahlender Vater das aus Böswilligkeit macht, sollte es heute nicht mehr geben.

Es gibt genügend zB ALG II-Empfänger, die einfach nicht zahlen können.
Daraus dann eine Verwirkung von Elternrechten abzuleiten, ist gewagt und nicht rechtens.
Immerhin gibt es auch leistungsunfähige Mütter.....

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Re: Vaeterfeindlich....

Antwort von tanja08 am 06.07.2005, 12:01 Uhr

Von den Zahlungen sollte man sowas auch nicht abhaengig machen, finde ich.
Aber "Das kind hat keine Beziehung / kennt ihn als vater nicht", sollte schon eine Rolle spielen.

Liebe Gruesse
Tanja

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@RainerM

Antwort von Nicole-Mami am 06.07.2005, 12:12 Uhr

Also Eltern sind immer beide - für das Testament aber natürlich nur, wenn beide sorgeberechtigt sind. Wir sind nicht verheiratet, hatten aber schon vor der Geburt das gemeinsame Sorgerecht vereinbart. Bei uns gibt es auch kein Problem damit, dass unser Sohn zum "überlebenden" Elternteil kommt. Es ging damals vordergründig um unser gemeinsames Ableben.

Zum Thema Rechte der Väter muss ich Dir leider zustimmen: Wenn die Mutter nicht will, dass der Vater das Kind sieht, kann man theoretisch noch so viele Rechte haben, es hilft einem nichts.

Ich persönlich kann trotzdem nur an die Väter appelieren: Kämpft um Eure Kinder!

Ich bin selber ein Scheidungskind und habe als Erwachsene mit einem Mann zusammen gelebt, der um das Umgangs- und Sorgerecht für seine Tochter gekämpft hat. Ich persönlich (als Kind) war trotz allem, was im Scheidungskrieg meiner Eltern gelaufen ist (Akteneinsicht als Erwachsene) enttäuscht, dass mein Vater nicht noch länger durchgehalten hat. Als Kind erwartet man das einfach. Erst als ich bei meinem damaligen Lebensgefährten life miterleben "durfte" wie sowas abläuft, konnte ich ihn verstehen und wir haben wieder zueinander gefunden. Darauf kann man aber als Vater nicht immer hoffen und dann sind die Kinder verloren. Mann selbst kann damit vielleicht irgendwann leben, aber für die Kinder ist es ein dauerhaftes psychisches Problem, was sich bis hin in die eigenen Beziehungen durchzieht.

Natürlich gibt es auch Väter, die keine Lust haben, sich zu kümmern und die Mütter stehen da und wissen nicht, was sie tun sollen. Da kann ich nur sagen: so schwer es fällt: KEIN negatives Wort über den Vater fallen lassen, damit das Kind, wenn sie sich dann begegnen, seinem Vater vorurteilsfrei gegenüber treten kann. Ist jetzt sehr kurz und gerafft geschrieben, aber die Kinder stammen immer von zwei Elternteilen ab und macht man einen Elternteil schlecht, macht man auch einen Teil des Kindes schlecht.

Hoffe, es war nicht zu wirr, bin gerade in Eile.

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Re:

Antwort von RainerM am 06.07.2005, 12:38 Uhr

Hi,
schöner Beitrag, vor allem weil er aus dem realen Leben kommt.....
Gruss

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Re:

Antwort von tanja08 am 06.07.2005, 12:54 Uhr

Da hast Du recht, man sollte den anderen nicht schlecht machen weil das Kind es ziemlich persoenlich nimmt, so war es bei mir. Meine Mutter hat mir immer gesagt,wie schlecht mein Vater ist, ich habe ihn nie kennen gelernt und war zum guten Schluss sauer auf meine Mutter weil sie so schlecht ueber ihn geredet hat.
Mittlerweile bin ich 30, kenne ihn nicht, habe zuletzt versucht ihn mit 21 ausfindig zumachen aber nie gefunden.

Bisher habe ich noch nicht erlebt, das Vater abprallen, ich kenne nur Muetter deren Ex die Kinder nicht sehen wollen aber Theater machen.

Liebe Gruesse
Tanja

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