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Tochter möchte zum Vater, was kann man tun?

Thema: Tochter möchte zum Vater, was kann man tun?

hi, ich frage für einen guten freund, vielleicht hat ja jemand eine idee? die tochter wurde 2000 geboren. die erwachsenen haben sich 2002 getrennt. es besteht gemeinsames sorgerecht, die mutter hat das aufenthaltsbestimmungsrecht. 2009 ist die mutter zu ihrem freund 400 km weit weg gezogen. mitte 2010 bis ende 2011 hat die tochter beim vater gewohnt, bis er so arbeitsschichten hatte, dass er sich nicht mehr gut um die tochter kümmern konnte. daraufhin musste sie zurück zur mutter ziehen.war seitdem immer nur zu besuch beim vater. in der beziehung zwischen tochter und mutter gab es immer wieder schwierigkeiten/streitigkeiten auch mit dem partner der mutter. die mutter trinkt regelmässig alkohol und wird auch der tochter gegenüber handgreiflich. heute war wieder ein handgreiflicher tag und die tochter wollte nur noch weg von der mutter. der vater ist zu seiner tochter gefahren, die mutter hatte sich im wohnzimmer eingeschlossen und war nicht ansprechbar. die tochter ist mit dem vater mitgefahren. vater kann seinen job nicht mehr ausüben und arbeitet nicht mehr (rente). die frage die sich uns stellt ist, welches die nächsten Schritte sind? beim jugendamt vorbeigehen? neue schule suchen? was muss noch gemacht werden. tochter will beim vater bleiben und erst wieder kontakt haben wenn mutter einen entzug gemacht hat. was sollte er machen? was auf keinen fall? wäre schön, wenn jemand ideen hätte. lieben dank salsa

von salsa am 14.06.2014, 22:00



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Wie steht denn die Mutter dazu? Stellt sie sich quer oder besteht die Chance, daß sie einsieht, daß sie erstens offensichtlich im Moment nicht als Mutter funktioniert oder zweitens das Kind mit 14 Jahren selbst entscheiden sollte, bei wem es leben möchte. Ein Gericht würde sich ohnehin nach dem Kind richten, wenn beim Vater nichts Gravierendes dagegen spricht. Ein Anwalt muß wohl eingeschaltet werden, damit alles rechtlich in trockenen Tüchern ist. Letzlich sollte ja abschließend das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Vater übertragen werden und das geht nur gerichtlich. Oder ist das Jugendamt ohnehin schon dabei? Also das, das örtlich beim bisherigen Wohnort zuständig ist? Dann sollte es auf jeden Fall mit ins Boot geholt werden.

von Susanne.75 am 14.06.2014, 22:32



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das jugendamt ist bisher nicht mit im boot. als sie damals die 1,5 jahre beim vater gelebt hat, haben sie es so laufen lassen. ich für mich denke mal, dass es besser wäre es klären zu lasssen und das aufenthaltsbestimmungsrecht auf den vater zu übertragen. vielleicht ist es das beste montag früh gleich zum jugendamt zu gehen ? vielen dank salsa

von salsa am 15.06.2014, 09:41



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Ich kann dir kurz beschreiben, wie es bei meinem Ex war. Er hat auch eine 14jährige Tochter. Er hatte erst seit letztem Sommer regelmäßigen Kontakt zu ihr. Ihre Mutter ist Alkoholikerin und sie hatte alleiniges Sorgerecht. Die Situation wurde für die Tochter aber immer schlimmer (Mutter fährt mit ihr ohne Führerschein etc), das sie zu ihm wollte. Sie wohnte um die Ecke, daher war das alles nicht schwer zu organisieren. Innerhalb weniger Tage zog sie zu ihm. Das Ganze wurde mit dem Jugendamt abgesprochen und die haben es auch abgesegnet. Ob es beim Gericht schon alles geregelt ist, weiß ich nicht. Da in deinem Fall die Mutter sogar handgreiflich wurde und die Tochter auch schon bei ihrem Vater lebte, sollte das sicherlich mit Hilfe des Jugendamtes machbar sein.

von -chOcO- am 14.06.2014, 22:39



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ja, ich denke mittlerweile das es gut wäre, das jugendamt hier zu hilfe zu nehmen. gute chancen sollte sie wirklich haben, das hoffe ich sehr für das mädchen, sie ist ja mittlerweile 14 jahre und die handgreiflichkeiten waren heftig. danke für dein posting. salsa

von salsa am 15.06.2014, 09:43



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ich kenne 2 fälle, in denen die kinder gewechselt haben, mit 12. einmal sind vater und tochter zum jugendamt gegangen und haben ihr anliegen vorgetragen, beim zweiten fall ist das kind einfach beim vater geblieben. es war aber kein mütterliches fehlverhalten im spiel und die mütter haben sich nicht quergestellt. könnte mir vorstellen, daß sich o.g. mutter aus vertuschung der eigenen krankheit nicht großartig "wehren" wird. gleich morgen beim jugendamt anrufen!

Mitglied inaktiv - 15.06.2014, 09:29



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danke für deine zeilen! ist immer gut zu hören, wie es in anderen fällen war. meinst du anrufen reicht oder soll er und seine tochter dort vorbei gehen? ich weis ja nicht wie es mit der schulpflicht aussieht? vielen dank salsa

von salsa am 15.06.2014, 09:44



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aufgrund des nötigen schulwechsels würde ich unbedingt gleich einen termin mit dem sb beim jugendamt ausmachen, zeitnah. wir haben ja ferien grad, ich gehe jetzt mal davon aus, das besagte kind nicht. dann müssen auch gleich die formalitäten der ab- und anmeldung geklärt werden. nicht daß er da noch ärger kriegt..... unterhalt und kindergeld muß auch noch "umgeleitet" werden....

Mitglied inaktiv - 15.06.2014, 10:07



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danke! ja du hast recht gleich morgen früh beim jugendamt anrufen termin holen. und an kindergeld und unterhalt hatte ich garnicht gedacht ...muss ja auch noch geregelt werden Danke!!! salsa

von salsa am 15.06.2014, 11:58



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1. Schritt: Vater sollte mit Mutter klären, ob sie freiwillig erlaubt, dass die Tochter bei ihm lebt. 2. Klappt das nicht: Zum Jugendamt, kurz beraten lassen zum Thema Familiengericht und wie man formal ans Gericht herantritt in diesem Fall. 3. Schritt: ab zum Familiengericht, der Richter wird dem Mädchen in diesem Alter frei stellen selbst zu entscheiden, wo sie leben möchte. Dabei ist auch egal, ob die Mutter einen Entzug macht oder nicht. Das Mädchen kann zurückkehren, wenn sie möchte. Wenn sie nicht möchte, muss sie nicht, selbst wenn die Mutter einen Entzug gemacht hat. Falls der Vater wieder Arbeit bekommt, kann ein Kind in diesem Alter auch zeitweise allein bleiben. Funktioniert das gar nicht, kann es in ein betreutes Wohnen für Jugendliche kommen - das ist oft die beste und am wenigsten belastende Lösung für Teens. Eigentlich ist das Ganze gar nicht so schwierig, man muss halt jetzt einen Schritt nach dem Anderen gehen. Hauptansprechpartner ist das Jugendamt. Vor allem muss man jetzt etwas tun, nicht immer nur abwarten. LG

von Windpferdchen am 15.06.2014, 11:34



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vielen dank für dein klares posting! im moment sind bei uns die emotionen da, dass klares denken oftmals nicht so einfach ist. ich denke die vorgehensweise die du uns genannt hast wirklich sinn machen! ich werde berichten wie es weiterging vielen dank salsa

von salsa am 15.06.2014, 11:52



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Jugendamt reicht,es braucht nicht für alles ein Gericht,Zustimmung der Mutter reicht da auch schon.

von fsw am 15.06.2014, 13:42



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danke für dein posting!

von salsa am 15.06.2014, 18:06



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Wenn das Kind morgen in die Schule müsste: auf jeden Fall dort anrufen und Sachlage klären, damit von dort aus kein Suchtrupp gestartet wird. Dann wie schon geschrieben gleich um 8:00 Uhr beim Jugendamt vor der Tür stehen. Mit 14 Jahren ist es (auch ohne trinkende Mutter) recht einfach.

von shinead am 15.06.2014, 15:19



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du hast recht, sie müsste morgen in die schule. werden gleich morgen früh da anrufen und beim jugendamt vorbeigehen danke! salsa

von salsa am 15.06.2014, 18:07



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Ich drücke euch die Daumen.Viel Glück !!!

von fsw am 15.06.2014, 19:54



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von salsa am 15.06.2014, 22:19



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waren beim jugendamt, die waren echt nett. haben alles aufgenommen, mal schaun wann sie sich melden. anwaltstermin haben wir morgen an der alten schule ist sie abgemeldet. und seit heute hat sie den schulplatz an der wunschschule in der nähe des wohnortes. es geht voran :-) vG salsa

von salsa am 16.06.2014, 23:06