Alleinerziehend, na und?

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Trennung - Arbeitgeber informieren?

Thema: Trennung - Arbeitgeber informieren?

Hallo, ich habe mich vor kurzem von meinem Mann getrennt und er ist - zu meiner grossen Überraschung - sehr vernünftig ausgezogen und wir kommunizieren im positven Sinne miteinander wie seit Jahren nicht mehr.Wir werden ab Januar unsere Steuerklassen ändern und das wird natürlich auch meinem Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) mitgeteilt. Ansonsten möchte ich aber meine Trennung nicht kundtun, ich habe einfach keine Lust zu erklären etc., zumindest den wenigsten meiner Kollegen. Am liebsten auch meinem Chef nicht. Ich möchte es ganz einfach als Privatsache handhaben. Wie würdet Ihr Euch verhalten? Danke für Euer Feedback. Beste Gruesse Ceca2

von Ceca2 am 08.06.2013, 00:55



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Hallo ihr habt doch sicher eine Personalabteilung. Dort einfach die info geben und das war es dann.

von CKEL0410 am 08.06.2013, 07:54



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...aber die einfache Meldung "ich habe mich von meinem Mann getrennt", ist schon wichtig. so ist ja jetzt auch automatisch dein Ex nicht mehr berechtigt, sich nach dir, Arbeitszeiten ect. zu erkundigen....auch eben für die Abrechnung ect. Gerade im öffentlichen Dienst sind ja oftmals so Zusatzleistungen wie Betriebsrenten ect. üblich...und da ist es dann für die Berechnungsgrundlage wichtig Aber wie gesagt: es hat keiner das Recht dich auszufragen, warum, wieso, usw.....und du auch nicht die Pflicht, dich irgendwie zu erklären oder zu rechtfertigen

von Limayaya am 08.06.2013, 08:16



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Auch mein Ehemann hätte nicht das "Recht" irgendwelche Auskünfte zu erlangen. Und für die Abrechnung hat es Zeit, wenn sie es rechtzeitig für die Januarabrechnung mitteilt. Viele Grüße Désirée

von desireekk am 08.06.2013, 08:54



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...wie es die anderen ja auch schon geschrieben haben: ggf. hängen da für Zusatzversicherungen ect. die Beiträge davon ab...ich hätte keine Lust, dann im Januar auf einmal ein Haufen Theater zu haben wg. Rückzahlungen ect. Und: ja, ja, ja....rein rechtlich darf auch ein Ehemann nicht einfach Auskunft bekommen....aber alle, die hier keine friedliche Trennungen hinter sich haben, wissen, wie oft auch Ex-Männer an solche Daten kommen, ohne dass da jemand was verkehrtes sieht.... Hat sich doch schnell: Mann ruft an, murmelt was von "ich sitze hier gerade mit 'unserem Steuerberater', wir bräuchten mal eben die Zahlen XY".... Beispiel: Mein Ex hat sich die Tel.-Nr. notiert, die ich von unserem Haustelefon aus angerufen habe.....eine Freundin von mir arbeitet in einer Arztpraxis, die habe ich auch mal während der Praxiszeit angerufen.....2 Tage später klingelt dort das Telefon, mein "besorgter Noch-Ehemann" hat denen was erzählt, ich wäre am Abend zuvor in der nächsten Kreisstadt zusammengebrochen, läge im dortigen KH auf Intensiv, die Ärzte dort bräuchten die Untersuchungsergebnisse...ob er sie wohl gleich abholen könnte damit er sie ins KH bringen kann....???" Tja, nun....Wieviele Arzthelferinnen würden in so einem Fall wohl Untersuchungsergebnisse kopieren und rausgeben, nichtsahnend, dass das kein besorgter Ehemann war, sondern ein rachsüchtiger Ex???? Und merke: in vielen noch so friedlichen, wir-kriegen-das-alles-ganz-freundschaftlich-hin Ex steckt eine Zeitbombe......

von Limayaya am 08.06.2013, 12:19



Antwort auf Beitrag von Ceca2

Wenn du das nicht willst, dann musst du die Trennung natürlich keinem erzählen. die Personalabteilung über den Steuerklassenwechseln informieren und das wars. Wobei, im öD gibt es doch LBV, da kannst du das auch direkt dorthin mitteilen. Ich hatte aber immer Arbeitsstellen, wo man mit den Kollegen auch mal privates erzählt, kann mir das auch kaum anders vorstellen.

von fille am 08.06.2013, 08:24



Antwort auf Beitrag von Ceca2

Denk ich mir auch, das wär nix für mich so unprivat zu arbeiten :-)

von yellow_sky am 08.06.2013, 08:32



Antwort auf Beitrag von Ceca2

Ich bekomme im öD dafür, dass ich aktiv verheiratet bin, Familienzuschlag für meinen Mann und die Kinder - im Falle einer Trennung für der Zuschlag für meinen Mann direkt wegfallen, deshalb bin ich auch verpflichtet, entsprechende Änderungen meiner Lebensverhältnisse zeitnah beim Arbeitgeber anzuzeigen (und eben nicht erst mit der Änderung der Steuerklassen ab Januar 2014 - wobei die Änderung der Steuerklassen ab Trennung läuft, nicht erst zum nächsten Ersten, nebenbei bemerkt, auch wenn für das Trennungsjahr noch die Zusammenveranlagung möglich ist). So gesehen - diese Rückmeldung an die Personalabteilung meiner Arbeitsstelle müsste ich direkt machen. Dass ich es meinem direkten Chef nicht erzählen müsste bzw. den Kollegen in meinem Umfeld, wäre eine andere Baustelle. (Aber Lust, nächsten Januar 7 Ehegatten-Familienzuschläge zurückzuzahlen, vom entsprechenden Theater mal abgesehen, hätte ich auch nicht.)

von Leena am 08.06.2013, 10:19



Antwort auf Beitrag von Leena

wo gibt es denn noch einen familienzuschlag im öd?

von fille am 08.06.2013, 12:43



Antwort auf Beitrag von fille

...na gut, nur bei Beamten im Bund und in bestimmten Bundesländern. Im TVöD etc. ist für Nicht-Beamte sowas wohl nicht mehr vorgesehen, stelle ich gerade fest. Der Betrag ist jetzt nicht die Welt, für meinen Mann bekomme ich wesentlich weniger als z.B. fürs vierte Kind, aber trotzdem...

von Leena am 08.06.2013, 13:33



Antwort auf Beitrag von Ceca2

Erhöhen die sich nicht, wenn man alleinerziehend ist? Insofern ist es für den AG doch schon relevant...

von Schippchen am 08.06.2013, 22:05