Alleinerziehend, na und?

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ALG2

Thema: ALG2

ich liege nach trennung unter der grenze und kann alg2 beantragen, jetzt schau ich mir online die anträge an und habe eine frage wenn man versicherungen hat zb. riesterrente , müsste ich die kündigen ? generell sehen die anträge ziemlich kompliziert aus. Da wir ja das wechselmodell machen werden fällt ja unterhalt weg, wenn ich alg beantrage muss dann mein mann auch was vorlegen ?

von joleen-timea am 21.11.2012, 20:21



Antwort auf Beitrag von joleen-timea

er muss nichts vorlegen, wenn ihr nicht mehr zusammen lebt aber du musst vorlegen, wenn du von ihm Geld bekommst Deine Riester sind deine Sache, da du jetzt nicht auf das Geld zugreifen kannst.

von mf4 am 21.11.2012, 20:55



Antwort auf Beitrag von mf4

vielen dank, also geld werde ich von ihm nicht bekommen, da wir wohl das wechselmodell machen werden....am samstag schau ich mir eine wohnung an, werd mir aber die anträge schonmal zukommen lassen, soweit wie gesehen habe sind es ja drei, also der allgemeine, kinder und vermögen, heftig..Lg jacky

von joleen-timea am 21.11.2012, 21:09



Antwort auf Beitrag von joleen-timea

Arbeitest Du, arbeitet er? Seid Ihr verheiratet?

Mitglied inaktiv - 21.11.2012, 21:16



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ja wir arbeiten beide und sind verheiratet.....

von joleen-timea am 21.11.2012, 21:19



Antwort auf Beitrag von joleen-timea

Wenn ihr ein unterschiedlich hohes Einkommen habt, dann muss Wechselmodell nicht notwendigerweise heißen, dass sich der Kindesunterhalt gegenseitig aufhebt.

von Pamo am 21.11.2012, 21:50



Antwort auf Beitrag von joleen-timea

Grundsätzlich muss geklärt werden, ob Dein Mann ggf. doch einen kleinen Betrag an Kindesunterhalt bezahlen muss. Außerdem kann es sein, dass er Dir Trennungsunterhalt bezahlen muss. Bevor der Staat eintritt, ist immer erst mal der (Noch-)Ehemann dran. Also: Erstmal Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt berechnen lassen und dann ggf. erst den Antrag stellen!

von shinead am 21.11.2012, 22:28



Antwort auf Beitrag von joleen-timea

Für beides wird Dein Mann sich nackig machen müssen beim Jobcenter. Beides wird das Jobcenter prüfen. Wenn der eine Elternteil mangels Masse seinen Part des Kindesunterhalt nicht leisten kann, ist der verbleibende Elternteil in der Pflicht, sofern er die entsprechende Solvenz besitzt, trotz Wechselmodell. Außerdem kommt Trennungsunterhalt in Betracht. Die Riesterrente ist bei Arbeitseinkommen absetzbar, vorausgesetzt, daß nicht sich nur nur um einen 400,- €-Job handelt. Du wirst also bei entsprechender Berufstätigkeit entsprechend weiterriestern können.

von Ralph am 21.11.2012, 23:05



Antwort auf Beitrag von Ralph

danke für die antworten.....an Ralph.......wenn ich und der vater uns aber so einigen und wir das wechselmodell machen und wir uns die kosten, sprich schule+hort+esse und kita+essen teilen , er mir das komplette kindergeld und 100 euro gibt und wir es so festlegen lassen, was ist dann......er wird die versicherungen der kinder , das tanzen und die musikschule weiterzahlen.....kann ich dann trotzdem was beantragen , quasi ohne ihn ! Lg

von joleen-timea am 23.11.2012, 22:31