Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Trotz Zusage der Anwältin der Ex verweigert Ex heute den Umgang, Freund verzweif

Thema: Trotz Zusage der Anwältin der Ex verweigert Ex heute den Umgang, Freund verzweif

Hallo, wer kennt sich aus? Ein Freund sollte gestern lt. Rücksprache mit seiner Ex seine beiden Kinder bekommen, die dann auch die Ferien über bei ihm bleiben sollten. Eigentlich ist es sein Kinderwochenende, aber er hat es so akzeptiert. Da er seiner Ex nun gesagt hat er wolle dann seine Kinder zu Kommunion haben und die Kommunion ausrichten - das ist ebenfalls sein Papawochenende, wurde die Ex wütend und hat ihm einen Brief über ihre Anwältin schreiben lasssen. Diese schrieb nun, er würde die Kinder nun doch nicht am ersten Feiertag bekommen, sondern sie kämen am 2. Feiertag um 10.00 Uhr und zur Kommunion bekäme er sie erst recht nicht. So, nun sitzt er völlig fertig seit heute morgen 10.oo uhr und wartet auf seine Kinder. Hat schon angerufen, Mail geschrieben, SMS geschrieben, nichts passiert und keiner meldet sich. Was tun? Welche Möglichkeiten hat er?

von Gabii am 26.12.2010, 16:58



Antwort auf Beitrag von Gabii

keine. allerdings würd ich mir als mutter auch kommunion oder jugendweihe nicht aus der hand nehmen lassen. egal, wessen we das ist.

von Patti1977 am 26.12.2010, 17:31



Antwort auf Beitrag von Patti1977

Ich würde meine Kinder auch nicht meinem Ex an diesen Tagen geben, aber er dürfte an der Kommunion teilnehmen und heute sind meine Kids bei ihrem Papa. Darum geht es auch gar nicht, seine Ex tanzt ihm auf der Nase rum und er kümmert sich immer rührend regelmäßig alle 14 Tage um die Kids jede Hälfte der Ferien. Ich wäre glücklich wenn mein Ex sich so verhalten würde, das würde sich jede getrennte frau wünschen, aber sobald der eine Laus über die Leber läuft wischt sie ihm eins aus. Es kann doch nicht sein, dass er von ihrer Anwältin ein Schreiben erhält, dass die Kids heute kommen und jetzt sitzt er seit heute morgen zu Hause und wartet und versucht zu erfahren was los ist und die geht an kein Telefon. Was ist das denn für ein Verhalten

von Gabii am 26.12.2010, 17:38



Antwort auf Beitrag von Gabii

er sollte zum JA gehen. ist kostenlos und sollt dort eine umgangsvereinbarung ausfertigen. die haben bei uns auch gutes maß zwischen beiden gefunden. ganz ohne anwalt und streit. war gut gewesen.hat einiges geklärt. solche vorfälle ruhig da mit anbringen. warum holt er die kinder nicht? bei uns macht es der papa. ich hätte schn 11 uhr vor ihrer tür gestanden.

von Patti1977 am 26.12.2010, 17:41



Antwort auf Beitrag von Patti1977

sie habe eine Vereinbarung, dass sie die Kinder zu ihm bringt, woran sie sich jedoch nie hält, die kinder müssen immer alleine gehen und ihre sachen schleppen, und er bringt sie dann zurück, wobei sie dann aber meistens zum verabredeten termin auch nicht da ist

von Gabii am 26.12.2010, 17:44



Antwort auf Beitrag von Gabii

>>Was tun? Welche Möglichkeiten hat er? Sich mit der Ex vernünftig auseinandersetzen (am besten mit Mediator und nicht per Anwalt!). Es geht hier nicht um "Du kriegst das, und ich krieg das", es geht hier um Kinder! Frag' die mal wegen der Kommunion, die wollen BEIDE Elternteile dabei haben. Auf der Ebene, auf dem die Eltern derzeit kommunizieren kann man m.E. nicht viel tun... Außer man möchte die Gerichte bemühen. Das bringt aber auch nur Dauerkrieg... Gruß Corinna

von shinead am 26.12.2010, 17:32



Antwort auf Beitrag von Gabii

Also Grundsätzlich gilt: ein Anwalt entscheidet sowas schonmal gar nicht! sofort ternmin beim JA und selbst zum RA gehen und Umgangsrecht gerichtlich festschreiben lassen.

von bobfahrer am 26.12.2010, 17:44



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Unser Jugendamt macht leider gar nichts, war er schon und ansonsten hat er leider schon resigniert, weil er der Meinung ist, die machen eh nichts. Hinzu kommt noch die finanzielle Geschichte. Er hat aufgrund der Scheidung jeden Monat - trotz Prozesskostenhilfe - an seine Anwältin zu zahlen und bei dem Geld, was sie erhält hat er gerade mal das existenzminimum und kann sich das nicht leisten. Er will aber auch nichts tun, was seinen kindern schadet

von Gabii am 26.12.2010, 17:47



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

genau, festmachen den umgang. der meinung bin ich auch. auch bringen und holen abklären, ferien und im groben die feiertage und feierlichkeiten. so wissen alle woran sie sind und keiner kann auch knatz dem anderen das fest verderben. vorallem den kindern nicht.

von Patti1977 am 26.12.2010, 17:48



Antwort auf Beitrag von Gabii

Irgendwie trifft es immer die falschen Ich habe echt in meinem Bekanntenkreis nicht einen Vater gesehen -und ich kenne viele geschiedene - der sich so um seine Kinder kümmert und bemüht.

von Gabii am 26.12.2010, 17:49



Antwort auf Beitrag von Gabii

er ha ein recht auf eine umgangsvereinbarung beim JA. dann sollte er dort mehrfach auf der matte stehen, so gehts ja nicht.

von Patti1977 am 26.12.2010, 17:49



Antwort auf Beitrag von Patti1977

Ist alles per Jugendamt mal geklärt worden, aber sie hält sich nie an die Uhrzeiten und wie gesagt, heute noch nicht mal an das was ihre anwältin ihm zugesagt hat. Die Ferien hat er die Kinder immer zu hälfte und daran hält er sich auch.

von Gabii am 26.12.2010, 17:50



Antwort auf Beitrag von Gabii

er sollte es gerichtlich einklagen. er macht sich ja zum hanswurst für sie.

von Patti1977 am 26.12.2010, 17:52



Antwort auf Beitrag von Gabii

Wenn sie sich nicht daran hält würd ich nochmal zum Anwalt bzw er soll zu einer Anwältin gehen...., mein ultimativer Tipp! Kohle egal, wird schon und klären, das schadet den Kindern nicht!

von bobfahrer am 26.12.2010, 17:58



Antwort auf Beitrag von Gabii

dann soll er sich es gerichtlich einklagen und ihr wird dann ein Bußgeld auferlegt wenn sie sich nicht daran hält...

von susafi am 26.12.2010, 18:01



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Ein Anwalt entscheidet da genauso wenig rechtsverbindlich wie das Jugendamt. Beides sind Regelungen die funktionieren wenn beide Elternteile sich einig sind (Umgangsvereinbarung) Eine verbindliche Regelung ohne gemeinsame Einigung wird nur über das Gericht erzielt. Gruß Corinna

von shinead am 26.12.2010, 18:12



Antwort auf Beitrag von shinead

Eben!

von bobfahrer am 26.12.2010, 18:13



Antwort auf Beitrag von shinead

Was anderes schrieb er ja auch bloss nicht

von susafi am 26.12.2010, 18:21



Antwort auf Beitrag von shinead

Genau SO ist es! Bobfahrer liebt das JA scheinbar abgöttisch... Und ich bin so gut wie immer shineads Meinung *ggg* LG S

von suchepotentenmannfürsleben am 27.12.2010, 07:26



Antwort auf Beitrag von Gabii

Ich würde da aufschlagen und fragen was das soll...

von susafi am 26.12.2010, 17:50



Antwort auf Beitrag von Gabii

Umgang gerichtlich klaeren lassen, solche Diskussionen sind nicht konstruktiv.

von Pamo am 26.12.2010, 22:12



Antwort auf Beitrag von Gabii

das ist doch DER schwindlige freund???? würd mich da an deiner stelle gar nicht reinstressen, du weißt schon warum.

Mitglied inaktiv - 27.12.2010, 08:51