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UHV - Betreuungszeiten - Antrag zugeschickt bekommen...

Thema: UHV - Betreuungszeiten - Antrag zugeschickt bekommen...

Hallo, ich bekomme für meinen Sohn (7) jetzt seit 1 Jahr UHV... nun habe ich ein Formular zugeschickt bekommen, welches ich ausfüllen muß, damit das JA sieht, ob mir der UHV in Höhe von 180 Euro denn überhaupt noch zusteht. Angeben muß ich da auch die Betreuungszeiten, also die Stunden, die mein Sohn wöchentlich bei seinem Vater verbringt (das variiert, da wir keine festen Zeiten haben). Ist das Standart, oder hat mein Ex-Mann sich da vielleicht beschwert, weil er meint, unseren Sohn zu "oft" bei sich zu haben und so um die Zahlung ans JA rumzukommen ??? LG Ach ja... bei den wöchentlichen Stunden der Betreuung, zählt da die Nacht mit ?

von LittleRoo am 31.03.2014, 11:54



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Standard ist das sicher nicht. Dem JA ist eure Umgangsregelung ja nicht bekannt, wenn es um UHV geht. Ich denke schon, dass der KV meint, dass UHV gekürzt werden kann, weil er ja häufig das Kind betreut.

von mf4 am 31.03.2014, 13:08



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Wäre echt blöd, denn wenn die 180 weg fallen. Ich zahle ja u.a. die OGS, Freizeit/Hobbys wie Pfadfinder, von Klamotten etc. ganz zu Schweigen...., da komme ich mit dem Kindergeld allein nicht weit :-(

von LittleRoo am 31.03.2014, 13:26



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um wieviel Stunden Betreuung geht es denn hier? 2 x die Woche 4 Stunden und am jedes 2. Wochenende ungefähr? ich habe hier unlängst etwas gelesen von 50% Betreuung als Grenze

von Pamo am 31.03.2014, 13:28



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Also 50:50 sind es nicht... da kann er auch nicht drauf pochen. Er ist eigentlich im Normalfall 1x - 2x, im höchsten Fall, aber das war eher jetzt die Ausnahme 3x- 4x die Woche (da aber auch nur nach der Schule, ab ca. 16.00 bis zum nächsten Morgen 7.45)... oder dann halt mal am WE, wenn ich Samstag arbeiten muß... Diese Woche ist er z.B. nur Mittwoch nach der Schule (16.00 bis 7.45) und Samstag von ca. 11.00 bis Sonntag Nachmittag (habe die beiden Tage Spätschicht) bei ihm.

von LittleRoo am 31.03.2014, 13:41



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guck dir doch einfach die letzten 3 Monate an und zieh daraus einen Durchschnitt

von Pamo am 31.03.2014, 13:51



Antwort auf Beitrag von Pamo

aber die Nächte muß ich als Stunden ebenfalls dazu zählen, oder ?

von LittleRoo am 31.03.2014, 13:56



Antwort auf Beitrag von LittleRoo

oh, du das weiss ich jetzt wirklich nicht frag doch mal bei Frau Bader nach? oder frag beim JA nach wie das genau auszufüllen ist?

von Pamo am 31.03.2014, 14:03



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Hallo....bei uns ist es standard so ein schreiben zu erhalten.. .der vater hat unser kind noch nie gesehen und trotzdem habe ich exakt das gleiche schreiben nach nicht mal einem jahr unterhaltsvorschuss erhalten...

von Dijanna am 31.03.2014, 14:02



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Habe ich auch 4 Jahre lang bekommen.

von Sternenschnuppe am 31.03.2014, 20:39



Antwort auf Beitrag von LittleRoo

Das kenne ich so auch nicht. Hier wird nun in gewissen Abständen geprüft ob sich an unserem Leben was geändert hat eine neue Partnerschaft besteht usw. ,also ob mir der UHV weiterhin zusteht. Ich vermute auch das dein Ex das prüfen lässt wegen Kürzung des UHV....

von MamavonLucas am 01.04.2014, 10:43



Antwort auf Beitrag von MamavonLucas

Ich habe das Schreiben kurz nach der Antragstellung des UHV erhalten. Da sich der Vater der Jungs kaum bis gar nicht kümmert, habe ich einfach angegeben, das er die Jungs alle 2 Wochen am WE hat und in der Hälfte der Schulferien.

von Tanny_2502 am 01.04.2014, 11:40



Antwort auf Beitrag von LittleRoo

Den Antrag für den UHV musste ich jedes Jahr ausfüllen. Komplett neu immer. Die wollten wissen ob sich was geändert hat bei mir. Wen ich den nicht jedes Jahr neu ausgefüllt hätte,hätte ich kein Geld mehr bekommen. Ist ne Kontrolle von denen einfach.

von Mell.oo am 01.04.2014, 23:28