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Geschrieben von süsse2 am 12.05.2008, 20:10 Uhr

UHV beantragen?

Hallo!

Mir ist zu der Umfrage weiter unten etwas eingefallen.
Und zwar zahlt der Vater meiner Tochter keinen Unterhalt und das schon seit geraumer Zeit. Ich habe keinen UHV beantragt, weil ich nicht unbedingt darauf angewiesen bin und es ist ja nun mal so, dass dieser vom Steuerzahler mitfinanziert wird. Und ich habe eben ein schlechtes Gewissen, dieses Geld anzunehmen.
Aber UHV steht mir ja zu.
Was würdet Ihr machen? Beantragen oder nicht?

LG
süsse

 
7 Antworten:

Re: UHV beantragen?

Antwort von Pamo am 12.05.2008, 21:00 Uhr

Der Unterhalt ist fürs Kind. Ich würde den UHV beantragen und hoffen, dass der Staat das Geld vom säumigen KV zurück bekommt.

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Re: UHV beantragen?

Antwort von papi-ralf am 12.05.2008, 21:02 Uhr

UHV muss vom Unterhaltspflichtigen irgendwann zurückbezahlt werden...

Da dies Geld ist das den Kindern zusteht, es auch nur für 72 Monate gewährt wird und Du es nur beantragen kannst und bezahlt wird bis die Kinder 12 sind, würde ich es eventuell beantragen. Es kommt natürlich auch darauf an wie Ihr (Vater und Du) miteinander klar kommt.

Generell ist es Geld das Dir zusteht für Deine Kinder.

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Re: UHV beantragen?

Antwort von süsse2 am 12.05.2008, 21:34 Uhr

Der Vater ist doch aber trotzdem dazu verpflichtet Unterhalt (zurück-)zu zahlen, unabhängig davon, ob ich UHV beantrage oder nicht?
Der KV und ich haben gar keinen Kontakt zueinander, was aber nicht an mir liegt. Er hat weder auf Anrufe meinerseits noch auf Anschreiben seitens des JA reagiert. Er will, so wie scheint, überhaupt gar nichts mit seiner Tochter zu tun haben, er hat sie sogar verleugnet und mir unterstellt, ich würde ihm die Vaterschaft unterstellen.
Jedenfalls werde ich wohl doch UHV beantragen und ich denke, dass JA wird wohl ein berechtiges Interesse haben, dieses Geld wieder zurück zu fordern!

LG
süsse

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Re: UHV beantragen?

Antwort von berita am 12.05.2008, 21:43 Uhr

Hallo,

wahrscheinlich meinst du meinen Beitrag. Ich bin in der selben Situation. Der KV zahlt seit Ewigkeiten nichts. Ich komme gut aus mit meinem Gehalt und will eigentlich ungern Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Andererseits ist es das Geld meiner Tochter und das geht ihr ganz konkret verloren, wenn ich weiter abwarte (sie wird bald 6 Jahre und man bekommt ja nur 6 Jahre UHV bis 12 Lebensjahr). Und letztlich ist es der KV, der hier dem Staat auf der Tasche liegt, nicht wir. Ich überlege aber auch noch..

LG
Berit

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Re: berita

Antwort von süsse2 am 12.05.2008, 21:52 Uhr

Ja, das stimmt, Deinen Beitrag meinte ich.
"Und letztlich ist es der KV, der hier dem Staat auf der Tasche liegt, nicht wir", damit hast Du völlig recht.
Ich rede mir ein schlechtes Gewissen ein und den KV interessiert dies alles gar nicht. Ich frage mich wirklich, wie man da nur so ignorant sein kann??

LG

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Re:

Antwort von papi-ralf am 13.05.2008, 7:30 Uhr

und wenn Du dabei bist UHV zu beantragen, würde ich Dir raten noch eine "Beistandschaft" zu beantragen beim JA, die kümmern sich dann um den Unterhalt und fühlen dem KV auf den Zahn bezüglich seines Verdienstes etc.

Da wird er dann wenigstens nicht vergessen das er eine Tochter hat ;)

lg

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Re: UHV beantragen?

Antwort von topsie am 13.05.2008, 11:23 Uhr

also den unterhalt muss der vater zurückzahlen, irgendwann.
sollte er mal geld haben, kannst du das einklagen, oder pfänden lassen.

beim UHV geht das dann ans amt, also wenn er mal zuurückzahlt.

klar, steht es den kinder zu, nur sollte man auch bedenken das es UHV nur 6j. gibt und wenn du schr., es läuft derzeit auch ohne das geld, würde ich mir diese zeit und den UHV "aufheben"/ beantragen,wenn du vielleicht mal drauf angewiesen bist und der papa auch in der zukunft nicht zahlt.

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