Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Über 18 und Unterhalt... wie lief das bei Euch? "Besserverdienende" Eltern

Thema: Über 18 und Unterhalt... wie lief das bei Euch? "Besserverdienende" Eltern

Hallo liebe AE-Gemeinde. ... jetzt ist es bald soweit, bald bin ich "nie wieder Alleinerziehend"... In anderen Worten, mein "Kleiner" wird 18. Nun ändert sich ja quasi "alles" in Bezug auf Unterhalt. Bei meinem Großen war das relativ einfach, da er klar gesagt hat, ich soll das weiter regeln, das seinem Vater mitgeteilt hat (der fand das blöd, aber kam nicht dagegen an, was mir lieb ist denn so sehe ich dass das Geld eingeht.) und ich mit dem Vater "nachverhandelt" habe (in Bezug auf Studiengebühren etc.). Dem Vater werde ich niemals mein Gehalt offenlegen, er will seins übrigens auch nicht preisgeben :-) Da wir nicht in D wohnen kann ich jetzt auch nicht kurz vor dem 18. Geb nochmal kurz zum Jugendamt gehen und nachberechnen lassen um sein Gehalt zu wissen. So jetzt: Grundsätzlich kenne ich die DT in und auswendig (nach der richten wir uns, auch wenn wir nicht mehr in D wohnen, sonst würde es für den KV bedeutend schlechter aussehen wenn ich nach den Regeln in Massachusetts berechnen würde!). Und ab dem18. Geb würden ja die Gehälter der Eltern zusammengerechnet, daraus dann die Stufe in der DT gesucht, und danach dann anteilsmäßig der Unterhalt je Elternteil. … aber... Wenn ich das Gehalt des KV schätze (leichte Steigerung von 5% insgesamt seit 2015) und meins dazurechne, dann "sprengen" wir die DT. Wir verdienen halt beide "vernünftig" und 2x 3.000 € ist halt über DT. … wie macht man das denn dann? "Nach den Umständen" ist nicht wirklich hilfreich und mein "Kleiner" ist da völlig überfordert in seinem Loyalitätskonflikt. Ich muss ihm da eine Lösung bieten, denn allein lassen kann und will ich ihn nicht (möchte ich derzeit nicht vertiefen, hat besondere Gründe). Hat da jemand Erfahrung? Freue mich auch sonst über jeden Gedanken dazu. LG D

von desireekk am 17.10.2019, 15:59



Antwort auf Beitrag von desireekk

was macht der kleine denn ab 18? schule, Ausbildung, wo wohnt er? ICH würde den bedarf eines deutschen Studenten ansetzen und dann anteilsmäßig berechnen, dabei spielt ja die höhe eurer gehälter eigentlich keine rolle...ihr seid beide leistungsfähig, das ist mein gedanke dazu...

Mitglied inaktiv - 18.10.2019, 09:10



Antwort auf Beitrag von desireekk

Ich sehe drei Möglichkeiten: -Bedarf deutscher Student nach DDT, jeder zur Hälfte wenn keiner sein Einkommen darlegen will -Höhe deutsches Bafög, ebenfalls hälftig -oder ihr gebt ihm jeder das was ihr auch dem Bruder gebt, da muss es ja schon eine Einigung gegeben haben oder?

von lilly1211 am 18.10.2019, 09:37



Antwort auf Beitrag von lilly1211

das habe ich mal wieder überlesen, dass ihr ja nicht offenlegen wollt, wobei ich es dann schon fairer fände, wenn du weißt, dass du wesentlich mehr verdienst, als er, es eben für dich anzupassen.

Mitglied inaktiv - 18.10.2019, 10:27



Antwort auf diesen Beitrag

Ich verdiene nicht wesentlich (nicht mehr, hatte ich In D, hier nicht), ich verdiene nur "anders", habe aber auch andere Kostenbestandteile in einem anderen Land. LG D

von desireekk am 18.10.2019, 17:23



Antwort auf Beitrag von desireekk

Kind 1, über 18, Schülerin am Gymnasiu, wohnt noch bei mir. Wir haben mit dem 18. Geburtstag nichts am Unterhalt geändert. Ex zahlt den gleichen Betrag wie noch am 17. Geburtstag. Ich glaube, dass ich damit besser wegkomme. Man muss doch den Grundunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle von BEIDEN Elterngehältern berechnen, davon das Kindergeld abziehen und die Differenz prozentual nach Einkommen der Eltern aufteilen. In meinem Fall wäre es vermutlich so, dass ich den deutlich größeren Teil zahlen müsste. Weil Ex nichts sagt, halte ich die Füße still. In Eurem Fall würde ich mal gucken, wie hoch man den höchsten Unterhaltsbetrag ermitteln kann. Davon das Kindergeld abziehen und jeder Elternteil trägt 50 %, sofern keiner das Einkommen offenlegen will.

von KKM am 18.10.2019, 10:16



Antwort auf Beitrag von KKM

Wieso Kindergeld abziehen? Wenn kein Kindergeld fließt dann muss man es auch nicht in Abzug bringen bei der Berechnung.

von lilly1211 am 18.10.2019, 10:20



Antwort auf Beitrag von lilly1211

Ich meine aus der Erinnerung, der Kindsvater bei DesireeKK zahlt das Kindergeld, da die Kinder es nicht von der Kindergeldkasse bekommen. Sollte das Kind dem Grunde nach kindergeldberechtigt sein, müsste nach der privaten Vereinbarung von DesireeKK der Vater das Kindergeld zu 100 % zahlen.

von KKM am 18.10.2019, 11:50



Antwort auf Beitrag von KKM

Fast :-) Er kann das Kindergeld nicht mehr hälftig vom Unterhalt abziehen, weil es eben keinerlei Kindergeld in den USA gibt. LG D

von desireekk am 18.10.2019, 17:25



Antwort auf Beitrag von desireekk

Was spricht denn dagegen, das wie beim Großen zu machen? Zumindest was die Höhe angeht? Mal abgesehen davon, daß es die Sache vereinfachen würde - es wäre ja auch gerecht, den Kindern gegenüber.

von Strudelteigteilchen am 18.10.2019, 14:13



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

OK also: Kind 1 ist Student in den USA. Wir zahlen für die Uni mehr als eine normale Sachbearbeiterin in D brutto verdient (wenn's nicht gerade München ist). Wobei das meiste davon am Kind hängen bleibt = Schulden machen, wir schießen zu. Er wollte das so, hätte auch in D studieren können. Der Papa gibt 100€ im Monat dazu, neben dem bisherigen Unterhalt. Kind 2 ist Schüler bis Ende des Schuljahres. Um diesen Zeitraum geht es. danach wird er zu 99% zum Militär gehen, dann fällt der Unterhalt sowieso weg. Uni kommt für ihn zu 99% nicht in Frage. ICH bin ja auch für "einfach weiterlaufen lassen", muss mich aber damit befassen und vorbereiten falls der Papa den Kleinen (dann volljährigen) aufwiegelt, das tut er nämlich gerne... LG D

von desireekk am 18.10.2019, 17:32