Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von fusel am 17.04.2004, 15:06 Uhr

Umgang per JA

Tach,

KV und ich haben uns entschlossen den Umgang mit Hilfe des Sozialen Dienstes im JA zu regeln. Bei unserem letzten Telefonat sagte er wenn wir uns nicht einigen könnten, das dann - Zitat: Blut fließen würde, er aber das eigentlich nicht wolle (Er ist eben doch ein netter Kerl *grummel*). Er meint das im übertragenen Sinne, d.h. er würde mich vor Gericht zerren. Nicht im wörtlichen Sinn - davon gehe ich jetzt mal aus. War zwar nicht das erste Mal aber ich bin diese latenten Drohungen echt leid, habe eine Rechtsschutz abgeschlossen, möchte bei der nächsten angekündigtigten "Blutentnahme" einen unparteiischen Zeugen haben und vor allem soll auch festgehalten werden das ich rein garnichts gegen die klassische Umgangsregelung habe, falls es doch vor Gericht geht. Ich bin nur nicht damit einverstanden das er den Kleinen, der ihn in Moment kaum kennt eine Woche zu sich nach Hause bzw. zu den Großeltern schleppt, weil das Entfernungen von 4-5 Fahrstunden sind. Darüber kann man reden wenn sie sich ordentlich beäugt haben aber nicht solange er nur alle 8-10 Wochen hier aufschlägt.

Mich würde mal interessieren ob jemand das auch so geregelt hat und wie das abläuft. Wird dann nochmal die ganze Beziehungskiste durchgekaut, warum man nicht mehr miteinander kann usw.? Und inwiefern kann man diese Regelung verbindlich machen?

LG

fusel

 
2 Antworten:

Re: Umgang per JA

Antwort von nane973 am 18.04.2004, 1:12 Uhr

Hallo Fusel,

kurze Vorgeschichte:

Trennung 01/02 in Whng. Auszug Ex 11/02.Da zu einem Freund Kids in 01 einmal zu sich geholt. 01/03 = 1x, 02/03-03-03 eigene Whng.=14 tg., ab 04/03 bis 08/03 alle 4 Wch. + 1-2x sporadisch. Unser ältester ist krank und braucht einen geregelten Tagesablauf. Die 4 wchtl. Regelung war meines erachtens nicht tragbar, da Soni darunter Verhaltensauffällig litt und Tochting seelisch. Bevor es also zu einer ger. Regelung im Aug. 03 kam, hatten wir im Juli ein Vermittlungsgespräch bei JA. Dort haben wir zusammen mit einem Berater des Jugendamtes gesessen. Der Berater fragte uns beide wie die Besuchszeit momentan geregelt sei, und wie jeder von uns sich die Besuchszeit vorstellt. Es wurde keinerlei Fragen zu der "Beziehungskiste" gestellt. Wir haben beide jeder für sich dem Berater gesagt wie unsere jeweiligen Vorstellungen sind, und diese Begründet.Mein Ex begründete seine 4 Wochen damit, das er im Schichtdienst arbeite und dadurch auch einmal im Monat einen kompletten Wochenddienst schiebt. Wenn er die Kids 14 tg. zu sich hole, hätte er nur ein Wochende zu seiner freien Verfügung, und das könne es ja wohl nicht sein. Ich konnte mir damals nicht verkneifen, gleich hinterherzuwerfen, das er ja nach dem WE-Dienst eine komplette Freischicht Woche habe. Wir haben dann gemeinsam versucht einen Kompromiss zu schließen. Der sollte letzendlich so aussehen, das ich die Vorschläge vom EX akzeptieren solle. War aber nicht die ideale Lösung m.E. Tja, da es zu keiner Einigung beim JA kam, hat dieser dann einen Bericht fürs Gericht geschrieben und es kam zu einer Verhandlung vor Gericht. Nach 1,5 Std. hatten wir dann eine 14 tg. Regelung mit der Besonderheit, das mein Ex die Kinder das Besuchswochende vor den Besuchs-Ferien die Kids nicht nehmen braucht. Dieser Kompromiss kam in einer etwas andere Fassung von meinem Anwalt und wurde dann vom Richter w.o.g. etwas abgewandelt. (Unsere Fassung wäre für meinen EX eigentlich noch vorteilhafter gewesen, aber der Richter "wollte" meinen EX ind die "Verantwortung" nehmen). Ergab sich so während der Verhandlung. An diese rechterliche Anordnung hält sich mein EX auch.


Ich hoffe, das ich Dir ein wenig weiterhelfen konnte. Du brauchst also keine Angst vor irgendwelchen Fragen seitens des Jugendamtes haben. Die wollen von den Beziehungsproblem an sich keine Info´s haben.
Das aber Emotionen hochkommen können bleibt nicht aus. Das ist dann aber von Dir und deinem Ex gesteuert.

LG

Marlene

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Umgang per JA

Antwort von sophieno am 18.04.2004, 8:45 Uhr

Hallo fusel!
Ich hab auch mal den Sozialen Dienst eingeschaltet, um eine Umgangsregelung zu erzielen. Also, zuerst war ich allein bei dem Sachbearbeiter, dann hat der den KV bestellt und allein mit ihm geredet und danach haben wir ein Gespräch zu dritt geführt. Der KV wollte auch immer die Beziehungskiste diskutieren, was der Sachbearbeiter aber abgebogen hat, mit dem Hinweis, wir könnten ja ne Trennungstherapie machen und dies sei hier nicht das Thema. Er machte dann auch konkrete Vorschläge. Leider hat das alles nix gebracht, weil der KV sich weigert, einer festeren Umgangsregelung zuzustimmen. Insofern hat sich jetzt kaum was geändert, außer dass er sich etwas früher als sonst meldet, wenn er die Kleine sehen will.
Viel Glück,
sophieno

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.