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Geschrieben von A1-Team am 12.10.2012, 22:48 Uhr

Umgang zur Familie verbieten

ich hatte noch vergessen zu fragen ob ich meiner Familie den Umgang mit meinen Kindern verbieten kann oder ob die Oma den Umgang mit den Kindern gerichtlich einklagen kann?

 
7 Antworten:

Re: Umgang zur Familie verbieten

Antwort von Sternenschnuppe am 12.10.2012, 22:50 Uhr

Ja kann sie.
Vielleicht erzählst mal ein wenig mehr, denn sonst ist alles geraten.

Wie alt sind die Kinder, wie viele, wie war der Kontakt bisher zu ihnen und so weiter.....

Pauschal haben Großeltern auch ein einklagbares Umgangsrecht.

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Re: Umgang zur Familie verbieten

Antwort von CKEL0410 am 13.10.2012, 7:20 Uhr

hallo

also wenn meine eltern mich enttäuschen würden, würde ich sicher nicht den kontakt abbrechen,sonder versuchen es zu klären.
wenn du den kontakt jedoch nicht mehr willst, keine ahnung aus welchen gründen,die solltest du vielleicht mal nennen, würde ich ganz sicher die kinder nicht mit darein ziehen und sie wieterhin den kontakt haben lassen. ich kenne auch familien die sich zerstritten haben,aber die kinder wurden da immer rausgehalten und könen die großeltern immer sehen.

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Re: Umgang zur Familie verbieten

Antwort von Mami-Franzi19 am 13.10.2012, 8:26 Uhr

Also ich bin der meinung mal gelesen zu haben das eine bindung zwischen oma und enkel kind bestehen muss damit diese sich das umgangsrecht (erfolgreich) einklagen kann.

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Re: Umgang zur Familie verbieten

Antwort von Strudelteigteilchen am 13.10.2012, 8:57 Uhr

Als Faustregel gilt: Vater und Mutter haben ein Recht auf Umgang, solange es dem Kind nicht schadet.

Bei weiter entfernten Personen wie Großeltern, Tanten, Onkel usw. wird das Prinzip dann umgedreht: Damit sie einen Umgang einklagen können, müssen sie nachweisen, daß der Umgang dem Kind förderlich ist bzw. ein Abbruch des Umgangs dem Kind schadet. Davon geht man im allgemeinen aus, wenn vorher ein intensiver Umgang stattgefunden hat, so daß eine gute Bindung angenommen werden kann.

Persönlich kann ich mir trotzdem nur wenige Situationen vorstellen, in denen ich den Abbruch der Großeltern-Enkel-Beziehung erzwingen würde. Selbst wenn ich keinen Kontakt zu meinen Eltern wünschen würde - auch dafür kann ich mir fast gar keine Gründe vorstellen - sind meine Kinder doch eigenständige Personen und haben eine eigene Beziehung zu ihren Großeltern, die sie letztendlich selber gestalten müssen und dürfen. Daher wäre für mich der einzige gute Grund der Schutz meiner Kinder vor Gewalt oder Übergriffen der Großeltern.

Mein Kontakt zu meinen Eltern ist durchwachsen. Vor allem mit meiner Mutter ist es oft schwer. Wir hatten harte Zeiten in denen wir kaum gesprochen haben, weil jedes Gespräch in Streit ausartete. Aber ein totaler Kontaktabbruch ist für mich keine Option, zumal er wahrscheinlich unrealistisch ist. Um den Kontakt zu meinen Eltern komplett abzubrechen, müßte ich wahrscheinlich auch den Kontakt zu meinen Schwestern und ihren Familien, meinen Tanten und Onkeln abbrechen - und mit den weitaus meisten von denen habe ich keine Probleme. Ich kann aber nicht erwarten, daß zum Beispiel meine Schwestern nicht mehr von unseren Eltern sprechen, wenn ich bei denen zu Besuch bin. Ganz ehrlich: Ich habe während der schlimmes Streit-Phase mit meiner Mutter oft darüber nachgedacht, den Kontakt abzubrechen - aber die Logistik drumherum und die damit verbundenen Einschränkungen für meine Kinder und mich sind zu groß, als daß ich das wirklich bis zur letzten Konsequenz durchziehen wollte.

Übrigens: Nach jahrelanger Therapie kann ich meine Mutter ganz gut so sein lassen, wie sie ist. Sie meint es immer gut, auch wenn gut gemeint meistens das Gegenteil von gut ist und sie deswegen oft bösartig und gemein wirkt. Ich sehe ihre eigene Not und ihren Selbsthaß hinter der Fassade. Die Kinder kämpfen jetzt die gleichen Kämpfe mit meiner Mutter aus, die ich gekämpft habe - manchmal tut es mir weh, das zu sehen. Aber meine Kinder haben den Vorteil der großen Entfernung (meine Eltern wohnen 700 km weit weg) und in mir ein Vorbild, wie es geht. Ich bin mir sicher, daß sie es packen werden.

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Re: Umgang zur Familie verbieten

Antwort von Heidschnucke am 13.10.2012, 12:48 Uhr

Ich habe mal gehört dass Großeltern das nicht können

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Doch

Antwort von Sternenschnuppe am 13.10.2012, 14:09 Uhr

Wenn sie eine Bindung zum Kind haben und diese Beziehung dem Kondeswohl dient, dann können sie es einklagen

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Es gibt Situationen, da ist der absolute Kontaktabbruch zur Familie

Antwort von lastunicorn am 13.10.2012, 14:25 Uhr

sinnvoll und für das Kindeswohl zwingend notwendig.

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