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Geschrieben von Bianca78 am 16.05.2004, 10:27 Uhr

Umgangsrecht des KV bei 1 jähriger Tochter???!!!!

Hallo zusammen!

Also, um es kurz zu machen:

Ich habe eine 12 Monate alte Tochter.
Mit dem KV bin ich seit der Schwangerschaft getrennt (er wollte das Kind nicht)! Hat ea sich dann aber anders überlegt als die Kleine da war....

Seit ihrer Geburt besteht KEIN regelmässiger Kontakt zum Kind. Für die Kleine ist er nur ein "Onkel" der ab und zu mal vorbei kommt!

Ich bin immer auf ihn zugegangen um eine regelung zu finden. (die klappte dann meist 2-3 Wochen, dann wieder nix)

Zu ihrem Geburtstag hatte er nicht mal eine Kleinigkeit (aus akutem Geldmangel)!!!!

So, nun meine Fragen:
Wie sieht das Umgangsrecht in so einem Fall aus?
Muss ich ihm die Kleine mitgeben? (er war noch nie mit ihr alleine)
Ich will sie erst abgeben, wenn sie selbst sagen kann, was sie will.

Sorry, doch etwas lang geworden. Hoffe aber, dass ihr mir helfen könnt. Das JA habe ich schon angerufen - einen Termin gibt es erst in 4 Wochen....

Noch etwas: Der KV kifft regelmässig! Was er aber (glaub ich) nie in Sophies beisein machen würde! Sollte ich das beim JA angeben???

Danke fürs lesen

LG
Bianca mir Töchterchen Sophie

 
5 Antworten:

Re: Umgangsrecht des KV bei 1 jähriger Tochter???!!!!

Antwort von tde-2 am 16.05.2004, 12:57 Uhr

Hi,
wie wäre es, wenn er die Kleine mal mit auf den Spielplatz nimmt, oder
zum Eisessen, irgendwas kurzes am Anfang zum Gewöhnen.

Es sollte dann schon regelmäßig sein.

Über Nacht würde ich nicht machen,
solange kein Verhältniss zwischen den Beiden entstanden ist.

Aber dazu werden hier gleich mehrere Leute anderes sagen :)

tde

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Re: Umgangsrecht des KV bei 1 jähriger Tochter???!!!!

Antwort von fusel am 16.05.2004, 16:32 Uhr

Hi,

da stimme ich tde zu: gegen einen kleinen Ausflug ist doch sicherlich nichts einzuwenden und sieh es mal so: du hast auch mal für ein paar Stunden Pause was ja nicht ganz verkehrt ist. Ansonsten sollte er zumindestens die Grundlagen der Babybedienung kennen: wickeln, was sie essen kann und darf etc.
Und was das Kiffen angeht...nunja, unser KV hat es sicherlich auch noch nicht aufgegeben (bin da nicht ganz auf Stand), trotzdem würde ich ihm den Kleinen geben. Es kommt doch auf den Konsum an, denke ich. Wenn er schon tagsüber breit ist wie ein Pfannkuchen würde ich darüber auch anders denken. Was er in seiner Freizeit macht - no Comment. Inwiefern man das beim JA angeben sollte weiß ich nicht.

Schlußendlich und da wird dir das JA (hoffentlich!) nichts anderes sagen geht das Kind vor. D.h. wenn das Vertrauensverhältnis noch nicht da ist, sollte sie auch nicht bei ihm fürs Wochenende übernachten müssen.
Unser KV wollte den Kleinen (1,5 Jahre) auch für eine Woche mitnehmen, 500 km entfernt da habe ich ihm einen Vogel gezeigt und das JA gottseidank auch (o:
Ist leider auch immer vom Sachbearbeiter abhängig, ich habe da anfangs ganz andere Meinungen gehört und stand kurz vorm Herzinfarkt.
Normalerweise sagt man das in dem Alter kurze aber häufige Besuche günstiger sind als diese 2 Wochenregelung.
Und so schwer es fällt: den eigenen Groll runterschlucken. Das ist manchmal sauschwer, ich weiß es, aber es hilft ja nichts. Er ist nunmal der Vater und schlußendlich sollte sich ein Kind seine eigene Meinung bilden. Bis sich selbst entscheiden kann gehen noch ein paar Jahre ins Land, das dauert einfach zu lange,

LG

fusel

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Re: Umgangsrecht des KV bei 1 jähriger Tochter???!!!!

Antwort von like_hot_vanilla am 16.05.2004, 21:39 Uhr

Du sprichst mir aus der Seele, auch ich habe einen fast 1-jährigen Sohn, von dessen Vater ich seit der Schwangerschaft getrennt bin, un der ihn eher unregelmäßig sieht, der Kleine kennt ihn kaum.
Der Vater hat ein Alkoholproblem (zur Entziehung angemeldet) und nimmt auch andere Drogen (Haschisch).
Mein Kleiner kennt ihn eigentlich gar nicht, wenn er ihn besucht (vereinbart ist einmal die Woche, aber es kommt schon vor, daß er vier Wochen am Stück "was anderes vorhat"), fremdelt er und will meistens nur zu mir.
Zum Spazieren gehen gebe ich ihm den Kleinen, aber ich würde ihn niemals über Nacht weg geben. Dazu hat er keine gefestigte Bindung, der Kleine würde mich viel zu sehr vermissen (mal abgesehen von der Art Wohnung, wo er lebt...Aschenbecher und Bierflaschen überall). Bei uns läuft allerdings alles noch auf freiwilliger Basis, ohne Gericht.
Aber ich denke, daß in Deinem Fall kaum ein gericht die Kleine dem Vater, den sie kaum kennt, für längere Zeit geben würde.

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Re: Umgangsrecht des KV bei 1 jähriger Tochter???!!!!

Antwort von Pia Anna am 17.05.2004, 10:19 Uhr

Bei mir auch so.
Das JA sagte, er muss schon nachweisen, dass er mit dem Kind umgehen kann (essen, füttern) und das Kind anihn gewöhnt ist. Also erstmal gemeinsam spazieren, dann evtl. mehr. Wenn du als Mutter findest er kann das nicht, musst du es ihm auch nicht mitgeben. Das alleinige Sorgerecht hast ja nur du, er hat nur Besuchsrecht, das er einklagen kann (was als Kiffer eh schwierig ist).

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Re: Umgangsrecht des KV bei 1 jähriger Tochter???!!!!

Antwort von Rob am 17.05.2004, 11:43 Uhr

Hi,
Umgang muss regelmässige stattfinden, denn nur so kann eine vernünftige Vater-Kindbeziehung aufgebaut werden. Also 4 Wochen "was anderes vorhaben" lasse ich keinen Vater durchgehen, schick in mal her dann gibts Tacheles.
Aber dann spricht nach einiger Zeit auch nichts gegen eine Übernachtung beim Papa.
Gruß, Rob

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