Geschrieben von baby0509 am 26.04.2009, 17:47 Uhr |
Umgangsrecht des Vaters
hallo,
ich erwarte in ein paar tagen mein kind. vom vater lebe ich getrennt. wir waren nicht verheiratet. die vaterschaft hat er anerkannt. das sorgerecht bleibt bei mir.
welche rechte hat der vater in bezug auf umgang mit dem kind? kann er mir vorschreiben, wann er das kind sieht, ob es bei ihm schläft oder sonst irgendwelche vorschriften machen, obwohl er kein sorgerecht hat? kann er das sorgerecht einklagen?
danke für eure antworten.
mfg
baby0509
Re: Umgangsrecht des Vaters
Antwort von vallie am 26.04.2009, 17:52 Uhr
sorgerecht einklagen wird schwierig, nur bei verfehlungen deinerseits, müssen aber schwerwiegend sein.
umgangsrecht hat er, die zeiten werden angemessen, wenn ihr euch darüber nicht einigen könnt. vorschreiben kann er dir nichts, vor allem bei einem säugling ( stillkind ) nicht.
ihr solltet aber an einer vernünftigen lösung arbeiten, damit sich das kind auch daran gewöhnen kann, dass es einen papa hat.
Re: Umgangsrecht des Vaters
Antwort von bobfahrer500 am 26.04.2009, 19:46 Uhr
...und ausserdem fühlst du dich besser wenn du an einer Umgangsregelung mitgearbeitet hast als das sie dir vom Richter vorgeschrieben wird!
Re: Umgangsrecht des Vaters
Antwort von groschi am 26.04.2009, 20:07 Uhr
wenn er die vaterschaft anerkannt hat und ihr ansonsten ein gutes verhältnis pflegt, spricht doch nichts dagegen, euch an einen tisch zu setzen und eine regelung zu finden.
sollte das nicht möglich sein, gibt es immer noch möglichkeit, mit dem jugendamt und dem vater eine für alle beteiligten zufriedenstellende umgangsregelung zu finden
lg und alles gute für die geburt
Uta
Re: Umgangsrecht des Vaters
Antwort von kieselchen am 26.04.2009, 21:34 Uhr
Hallo,
Umgangsrecht hat der Vater, ganz egal ob mit oder ohne Sorgerecht.
Ich würde auch einen Umgang regeln, wenn Ihr noch miteinander reden könnt. Ansonsten macht sowas auch das Jugendamt oder er könnte den auch einklagen. Muss aber ja nicht sein. Für das Kind ist es ja wichtig, einen guten Kontakt zum Papa zu haben. Aber am Anfang wird es wohl eher ein Umgang mit Mama sein und das kann man ja dann später ausweiten. Ganzer Tag, dann ganzes WE, später mal Ferien und so.
Viel Glück!
Umgangsrecht hat in allererster Linie das KIND!
Antwort von desireekk am 27.04.2009, 8:05 Uhr
Hallo,
Umgangsrecht hat in allererster Linie das KIND!
DAS ist das wichtige!
Also die Frage: was spricht dagegen, daß das Kind seinen Vater häufig sieht?
Daß das Kind viel Umgang mit BEIDEN Eltern hat?
Immer halt dem entsprechend, wie es für das Kindesalter richtig ist und wie es für das Kind gut ist.
Aber meine Überschrift beinhaltet das wichtigste!
Viele Grüße
Désirée
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