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Geschrieben von JohannaJonas am 31.03.2020, 8:49 Uhr

Umgangsrecht.....

Hallo.....
Gestern schrieb mich der KV nach Monaten an (getrennt, er wohnt in Bayern, wir in Sachsen).
Er würde gern unsere Tochter zu Ostern sehen.....im Prinzip habe ich nichts dagegen aber bin mir total unsicher momentan mit der Corona-Krise.
Beide haben sich das letzte mal im letzten Sommer gesehen, seitdem nicht mehr und auch keine Telefonate.
Nun frage ich mich was ich machen soll? Kann mir jemand ein Tip geben? Danke schon mal im Vorraus

 
9 Antworten:

Re: Umgangsrecht.....

Antwort von Sternenschnuppe am 31.03.2020, 10:29 Uhr

Wie alt ist die Tochter denn?
Würde ihm mitteilen dass es schön ist, dass er sich kümmern möchte, er dazu bitte einen Termin bei Eurem Jugendamt ausmachen soll.
Da könnt ihr dann im Interesse des Kindeswohls besprechen wie man den Umgang wieder einleitet.

Corona hat er aber schon mitbekommen, oder? Bayern hat doch sogar Ausgangssperre.

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Re: Umgangsrecht.....

Antwort von JohannaJonas am 31.03.2020, 10:52 Uhr

Sie ist 9. Finde es auch gut das er wieder Kontakt möchte. Mit geht es ja eigentlich wegen Corona momentan.

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Re: Umgangsrecht.....

Antwort von Sternenschnuppe am 31.03.2020, 11:02 Uhr

Mit 9 wäre es mir wichtig zu schauen welche Beständigkeit er verlässlich garantieren kann.
Würde da wie gesagt aufs Jugendamt bestehen, damit sicherst Du dich auch ab.
Solange Corona tobt kann er die Zeit nutzen und ihr Briefe schicken, später vielleicht mal telefonieren oder skypen. Wenn sie das möchte!
Nach fast einem Jahr auf einmal..... da fragt man sich eben warum auf einmal und wie beständig wird es sein?

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Re: Umgangsrecht.....

Antwort von Strudelteigteilchen am 31.03.2020, 11:11 Uhr

Wie stellt er sich das denn vor?

Ganz grundsätzlich darf Umgang stattfinden, trotz Corona, so rein rechtlich. Aber in dem konkreten Fall - wie denn? Will er das Kind nach Sachsen mitnehmen? Das würde ich nicht befürworten, einfach weil der letzte Umgang schon so lange her ist. (Und weil ich, egoistischerweise, meine Schratzen an Feiertagen wie Ostern gerne bei mir habe - aber das darf man natürlich nicht sagen.) Will er nach Bayern kommen? Was will er dann mit dem Kind machen? Er kann doch nix unternehmen - Kino, Eisessen, Mäcces, Spielplatz - geht ja alles nicht. Will er bei Dir in der Bude mit dem Kind spielen? Wäre das okay für Dich?

Ich würde ihm anbieten, den Umgang "nach Corona" wieder regelmäßig stattfinden zu lassen und es bis dahin mal mit Telefonaten und/oder Skype zu versuchen. Und ich vermute, daß sogar ein väterfreundliches Jugendamt einen Vorschlag in der Art unterbreiten würde. Im Grunde muß doch eine neue Annäherung stattfinden - und das geht mit der Ausgangsbeschränkung nicht wirklich gut.

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Re: Umgangsrecht.....

Antwort von JohannaJonas am 31.03.2020, 11:47 Uhr

Jugendamt hatte ich auf alle Fälle vor, nur momentan bei uns sehr schwierig, da die keine Leute haben. Das nervt.....
Beständigkeit? Gute Frage......er dreht sich leider alles immer so wie es ihm passt, wovon das Jugendamt auch Kenntnis hat aber nix unternimmt

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Re: Umgangsrecht.....

Antwort von JohannaJonas am 31.03.2020, 11:49 Uhr

Kv in Bayern, Tochter und ich in Sachsen. Keine Ahnung was er mit ihr machen würde, aber in der momentanen Situation gebe ich sie nicht mit nach Bayern.
Problem mit KV....er lässt mit sich nicht reden.

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Re: Umgangsrecht.....

Antwort von Strudelteigteilchen am 31.03.2020, 11:57 Uhr

Ups, sorry, vertauscht

Was will er denn machen? Vor Deiner Tür campieren und weinen?

Soll ER doch beim JA anrufen und um eine moderierte Lösung bitten - dann kann er da in der Warteschleife hängen.

Vor allem und in erster Linie würde ich jegliche Kommunikation dokumentieren.

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Re: Umgangsrecht.....

Antwort von pauline-maus am 31.03.2020, 12:49 Uhr

unsiskutabel zu jetziger zeit, da würde ich nicht mal rumdiskutieren .
wartet er bis alles so einigermaßen wieder normal läuft, scheint er wirklich interessiert und man kann bestimmt varianten finden für den umgang.
zerschlägt sich alles und interesse schwindet , war es ein strohfeuer und dann ist es eben gut so.
vielleicht auch gerade eine gute testphase, wie wichtig ihm der umgang ist

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Re: Umgangsrecht: er soll zum Jugendamt

Antwort von desireekk am 31.03.2020, 13:15 Uhr

Hallo,

Schreibe ihm freundlich per Einschreiben, dass du einen regelmäßigen und verlässlichen Umgang sehr begrüßt.
Er möge sich doch bitte an das JA bei euch wenden damit dort bei einem gemeinsamen Termin die Vorgehensweise besprochen werden kann.

Dann sieht man ja, wieviel Engagement er zeigt.

VG

D

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