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Geschrieben von februarbaby.3-6-10 am 08.11.2012, 23:13 Uhr

Umgangsverweigerung

Guten Abend,

meine Ex verweigert mir den Umgang und das Jugendamt konnte auch nichts ausrichten. Meine Ex würft mir vor das ich das Kindeswohl gefährdet und es einen Mißbrauch gibt. Das stimmt aber alles nicht und sie beruft sich aber das sie das recht dazu hat bei solchen Sachen den Umgang zu verweigern. Nun weiß ich aber das es auch ein begleiteten Umgang gibt und den verweigert sie aber auch. Das Amtsgericht hat erst einen Termin für Dezember gemacht obwohl sie mir schon wochenlang den Umgang verwehrt.

Ich habe per Gerichtsbeschluss alle 14 Tage das Umgangsrecht.

Kann das Jugendamt da nicht eingreifen und meine Frau dazu zwingen das sie mir Umgang gewährt? Es wäre doch auch ein begleiteter Umgang möglich und das Jugendamt hilft mir aber nicht. Sie meinen das sie nichts gegen den Willen der Mutter machen können. Kann ich da nicht etwas machen?

 
3 Antworten:

Re: Umgangsverweigerung

Antwort von desireekk am 09.11.2012, 8:09 Uhr

Nun, wenn es einen Gerichtsbeschluß gibt, dann könntest Du rein theoretisch mit der Polizei auftauchen und das Kind/die Kinder abholen.

.... ob es das "bringt"?

Wenn der Sachbearbeiter beim H´Jugendamt nicht macht, dann gehe an den Vorgesetzten und bitte zu gemeinsamen Gespräch mit der ;Mutter.

Viele Grüße

Désirée

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Re: Umgangsverweigerung

Antwort von Keldana am 09.11.2012, 9:36 Uhr

"Ich habe per Gerichtsbeschluss alle 14 Tage das Umgangsrecht."

Dann würde ich an Deienr Stelle nicht das Jugendamt bemühen, sondern das Gericht, Sprich wenn Sie gegen den Gerichtsbeschluß verstößt, gibt es Ärger.

Außerdem über einen Anwalt eine Unterlassungserklärung erwirken, dass Sie sowas nicht behaupten darf, weil es nicht stimmt. Und gleichzeitig ankündigen, dass Du Sie wegen falscher Beschuldigung anzeigen wirst.

Das sollte helfen.

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Re: Umgangsverweigerung

Antwort von Sternenschnuppe am 09.11.2012, 10:02 Uhr

So Beschlüsse sind leider nicht viel wert.
Mein Bruder hatte auch einen, wurde dennoch verweigert.
Die Polizei verweist ans Jugendamt.

Wichtig ist dass im Beschluss Zwangsgelder etc. vermerkt sind.
Aber willst Du das Kind wirklich mit der Polizei rausholen lassen ?
Wie alt ist es ?

Wegen den Anschuldigungen kannst Du sie belangen, zumeist wird aber eh eingestellt, meine Erfahrung.

Hast Du einen guten Anwalt ?
Der soll für einen neuen Umgangsplan gleich alles festsetzen lassen.
Ferien, Feiertage, Geburtstage, was ist wenn krank, Ordnungsgelder.
Und ein Elterntraining, Erziehungsberatung.
Damit ihr lernt miteinander zu reden.

Viel Glück und vieeeel Geduld !

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