Thema:
Umzug ins Ausland?
Hallo @ alle!
Bin neu hier und habe dringende Fragen :-)
Ich lebe im Trennungsjahr von meinem Exmann, wir haben 4 Kinder im Alter von 5 - 11!
Ich bin seit längerem frisch verliebt und in mir keimt langsam aber sicher der Gedanke zu diesem Mann zu ziehen! Mit den Kindern natürlich!
Allerdings lebt dieser Mann in Italien!
Wir haben das Sorgerecht gemeinsam! Muss er einem Umzug ins Ausland dann zustimmen? Was wenn er das nicht tut? Was kann man dann tun?
Ich muss dazu sagen, dass er im Aussendienst arbeitet und deutschlandweit reist, es wäre für ihn also unerheblich WO er wohnt!
Gibt es Erfahrungsberichte, wie so etwas vonstatten gehen kann? Welche Behördengänge sind nötig, was auch Schulwechsel etc.pp. betrifft!
Es wäre klasse, wenn mir die ein oder andere etwas zu diesem Thema sagen könnte!
LG Genova
von
Genova
am 30.10.2012, 11:56
er muss zustimmen. wenn er es nicht tut, entziehst ihm kinder. am besten mit jugendamt besprechen.
von
Patti1977
am 30.10.2012, 11:59
Du bist noch im Trennngsjahr, also noch nicht lange getrennt und willst 4 Kinder schon wegen einem Mann entwurzeln ?
Zumindest die Älteren sind doch verwurzelt mit Schule und Freunden ?
Wieso kann der Mann nicht zu Euch ziehen ?
Dein Ex hat sehr gute Chancen das zu verhindern, ohne seine Zustimmung wirst Du wohl nur alleine nach Italien gehen können.
von
Sternenschnuppe
am 30.10.2012, 12:05
... ganz ehrlich. Mit 4 Kindern zu einem Mann in ein fremdes Land, den Du erst so kurz zum Partner hast und offensichtlich auch noch nicht mit ihm zusammengelebt hast, das geht mE gar nicht und entspricht auf keinem Fall dem Kindeswohl.
Das ist hochgradig unüberlegt. Ächt jetzt.
von
chartinael
am 30.10.2012, 12:27
na ich denke ob das jetzt unüberlegt ist oder nicht steht doch hier gar nicht zur Frage, dann hätte die Frage lauten müssen meint ihr ich soll gehen oder nicht.
Geht doch eher darum, ob es überhaupt möglich ist rein rechtlich gesehen, das war die Frage oder Genova :-)
lg milablue
von
milablue
am 30.10.2012, 12:51
... es ist hochgradig unüberlegt die Kinder mit zu einem Mann in ein fremdes Land zu nehmen, den sie nicht kennt und kennen kann und mit dem es keine Zusammenleberfahrung gibt. So etwas den Kindern anzutun, finde ich mehr als unüberlegt. Geht's schief steht sie dort im fremden Land ohne Job mit 4 Kindern da.
von
chartinael
am 30.10.2012, 12:58
Ich kenne auch ein Beispiel einer Frau, die mit ihrer 15jährigen Tochter in die USA gehen wollte und der KV gab seine Zustimmung nicht.
Sie hat ihm dann gesagt, dass das schon okay sei, schliesslich sei ein engeres Kind-Vater-Verhältnis erstrebenswert. Man würde nun als Umzugstag den Samstag in 2 Wochen anvisieren, das Kind würde dann nach dem nächsten Besuchswochenende ganz bei ihm bleiben. Die notwendigen Schul- und sonstigen Unterlagen würde sie samt ihrem kompletten Kram dann mitbringen.
Die Mutter kriegte am nächsten Tag das schriftliche Einverständnis zum Umzug vom KV.
von
Pamo
am 30.10.2012, 12:58
... kann man, muß man aber nicht.
von
chartinael
am 30.10.2012, 13:01
Ja, Spaß muss sein!
Wie sagt man so schön? "To put your money where your mouth is"
von
Pamo
am 30.10.2012, 13:03
danke milablue: GENAU darum ging es!!!!
von
Genova
am 30.10.2012, 13:48
Ohne seine Zustimmung gehen die Kinder nicht nach Italien.
Da gibt es auch m.E. keine Diskussion. Ihr wart offensichtlich 10 Jahre ein Elternpaar. Es kann also von einer engen Bindung der Kinder zum Vater ausgegangen werden.
Bei einer außendienstlichen Tätigkeit gäbe es ggf. Argumente um einen Umzug innerhalb von Deutschlands zu rechtfertigen und die Besuche dann ggf. mit dem Beruf zu kombinieren.
Aber Italien?
Da sehe ich persönlich noch nicht mal die Möglichkeit, dass ein Richter die Einverständnis des Vaters aus wichtigen Gründen ersetzt.
Möglichkeit: Der Mann zieht zu euch. Das wäre unproblematisch.
von
shinead
am 30.10.2012, 13:02
und ist das ABR schneller los als sie ihrem neuen einen Kuß aufdrücken kann.
von
chartinael
am 30.10.2012, 13:39
Also... über meine näheren Umstände hab ich ja gar nichts geschrieben! Also bitte kein Urteil, wie und ob ich diesen Mann bereits kennen kann oder nicht! Das schonmal dazu!
Und ganz genau: ich hab nicht gefragt ob ihr es gut findet und ich es machen sollte, sondern lediglich gefragt, ob es Erfahrungswerte gibt!!!
Ich habe auch nicht gesagt, dass das ganze MORGEN stattfinden soll, sondern mir einfach mal Gedanken machen muss WIE es gehen könnte und der Zeitpunkt steht noch wirklich weit in den Sternen!
Es ging um die rechtlichen Dinge, nicht um die emotionalen!
Also: wer ähnliches erfahren hat oder auch gehört hat, bin dankbar über jeden Erfahrungsaustausch!!!
Ob das unüberlegt ist oder nicht, sollte keiner beurteilen: ÄCHT JETZT! ;-)
von
Genova
am 30.10.2012, 13:40
... geht nicht ohne Zustimmung, es sei denn Du beantragst und bekommst zur Scheidung das ASR. Dann kannste tun und machen was Du willst. Ansonsten, wenn's dem Vater wurscht ist und er zustimmt, kannste auch und dann ja nochmal wegen der Behördensachen nachfragen. Bis dahin ist es müßig darüber nachzudenken. Laß Dich erstmal ordentlich scheiden.
von
chartinael
am 30.10.2012, 13:51
Schau mal ins Patchwork Forum und lies mal ein bisschen da rein.
Da gab es gerade erst den Fall einer Mutter, die ins Ausland ziehen wollte (Holland). Der KV hat dies verhindert, in dem er die Zustimmung nicht gegeben hat.
Die Mutter ist jetzt ohne ihre Kinder umgezogen.
Es läuft also so, wie es hier beschrieben wurde.
Ohne die Zustimmung des Vaters darf das Kind nicht umziehen. Das ist die aktuelle Rechtssprechung.
von
shinead
am 30.10.2012, 14:03
http://www.rund-ums-baby.de/patchwork-familien/Total-geschockt-Mutter-will-auswandern_2937.htm
http://www.rund-ums-baby.de/patchwork-familien/So-die-koennen-nicht-ins-Ausland-sagt-er-Anwalt_3010.htm
http://www.rund-ums-baby.de/patchwork-familien/dana2228-Wie-ging-es-weiter_3174.htm
http://www.rund-ums-baby.de/patchwork-familien/Recht-auf-Unterhalt_3198.htm
von
Pamo
am 30.10.2012, 14:08
auch wenn du das immer wieder schreibst.
es wird damit das ugr behindert
von
Milia80
am 30.10.2012, 14:24
Naja klar ... sie muß dann die Kosten für den Umgang tragen ... wir wissen ja nicht wo sie wohnt. Vielleicht ist "Italien" ja nicht weit von ihrem Wohnort entfernt ...
von
chartinael
am 30.10.2012, 14:29
Mal gucken, ob die TE daraus ihre Schlüsse ziehen kann...
von
shinead
am 30.10.2012, 14:56
Mal ein paar Fragen dazu:
wer von den Erwachsenen / Kindern spricht italienisch ?
Was für Schulen gibt es dort und wie läßt sich sicher stellen, dass die Kinder dort anknüpfen können ?
Die notwendigen Gänge sind sicherlich: "alte" Schule, "neue" Schule, Familiengericht und Jugendamt.
von
Keldana
am 30.10.2012, 14:57
Hallo Genova,
meine Tochter (9 Jahre) und ich sind vor Kurzem in die Schweiz gezogen. Ich habe mit dem Vater vorher gesprochen und ihm die Situation erklärt; bei mir war es Job-bedingt. Bei diesem Gespräch habe ich ihm allerdings auch gleich einen Vorschlag zum Umgang mit seiner Tochter unterbreitet und wie das mit der Kostenverteilung des Umgangs aussehen könnte. Man muss aber dazu sagen, dass bei uns die Entfernung "nur" 260 km sind und ein regelmäßiger Umgang (jetzt alle 3 Wochen, vorher alle 2 Wochen) ziemlich problemlos stattfinden kann.
Mit dieser Regelung konnten wir alle leben. Ich komme 2x in die alte Heimat und er kommt jedes 3. Mal zu uns.
Bis jetzt klappt das ganz gut.
Er hat darauf hin alle notwendigen Briefe unterschrieben (sollte sie ihm vorformulieren): Beantragung der Aufenthaltsbewilligung, Schulab- und Anmeldung, Abmeldung aus Deutschland etc.
Entscheidend ist jedoch, dass er einverstanden ist. Wenn er nicht einverstanden ist, dann hast du ziemlich schlechte Karten vor allem, weil es der Liebe wegen ist.
Ich kann dir nur raten, wenn die Zeit reif ist für einen möglichen Umzug, dann mache dir selbst erst einmal ein komplettes Konzept, wie was wann aussehen könnte, sprich mit den Kindern darüber wie sie denken und sich das vorstellen können und sprich dann erst mit ihm.
Vg Charty
von
charty
am 31.10.2012, 09:05
Danke Charty! Schön zu hören dass es klappen kann!!! :)
Ja du hast recht ich werde erst alle nötigen Schritte durchchecken und dann auch mit den Kindern als au h mit dem KV sprechen
Gruss Genova
von
Genova
am 01.11.2012, 07:18