Alleinerziehend, na und?

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Umzug/kV will deswegen Sorgerecht

Thema: Umzug/kV will deswegen Sorgerecht

Hallo ihr lieben, Ich bin seit Mai 2012 vom Vater meiner 20 Monate alten Tochter getrennt und bin vor ein paar Tagen in eine andere Stadt gezogen, 700km weit weg. Das passt ihm gar nicht. Da ich alleiniges Sorgerecht habe, will er nun geteiltes Sorgerecht. Wie geht's jetzt weiter? Muss ich ihm meine neue Adresse nennen? Er meint ja, das Jugendamt meint nein. Hab ihr Erfahrungen für mich? Liebe Grüße

von Erzieherin2012 am 22.08.2013, 11:52



Antwort auf Beitrag von Erzieherin2012

Ohne Erlaubnis des Vaters hättest du nicht einfach 700km weit wegziehen dürfen

von taram am 22.08.2013, 11:55



Antwort auf Beitrag von taram

Laut Jugendamt darf ich das, da er kein Sorgerecht hat.

von Erzieherin2012 am 22.08.2013, 11:59



Antwort auf Beitrag von Erzieherin2012

Er kann von Dir verlangen, daß Du Dich an den nun entstehenden Umgangskosten beteiligst. Unverantwortlich gegenüber dem Kind, dessen Recht auf Umgang ad absurdum geführt wurde. Schlimm, daß sogar ein JA das als rechtlich einwandfrei einstuft. Ich als Vater würde Dir juristisch die Hölle heiß machen, das kannst Du mir glauben! Ralph

von Ralph am 22.08.2013, 16:41



Antwort auf Beitrag von Ralph

Frau Bader aus dem Expertenforum sagt übrigens das Gleiche.

von Pamo am 22.08.2013, 16:47



Antwort auf Beitrag von Pamo

Daß man einfach wegziehen darf aufgrund von alleinigem SR und ABR? Kann ich mir kaum vorstellen. Sofern der umgangsberechtigte Elternteil rechtzeitig VOR Umzug juristisch fachkundig dagegen vorgeht, läuft in dieser Hinsicht ohne gewichtige Gründe gar nichts. Ist der Umzug bereits vollzogen, wird das meistens nicht rückgängig gemacht, da hast Du recht. Das aber liegt dann lediglich am verfolgten Kontinuitätsprinzip und ändert nichts am grundsätzlich rechtswidrigen Umzug. Dann gibt es aber immer noch unangenehme Konsequenzen, was die Finanzierung des Umgangsrechtes angeht. Je nach Ausprägung der Beharrlichkeit des zurückgebliebenen Elternteiles kann das sehr nach hinten losgehen. Ralph

von Ralph am 22.08.2013, 16:54



Antwort auf Beitrag von Ralph

"Daß man einfach wegziehen darf aufgrund von alleinigem SR und ABR?" Ja, genau das.

von Pamo am 22.08.2013, 17:09



Antwort auf Beitrag von Pamo

... und zwar durch unten genanntes Szenario... einstweilige Anordnung des Gerichtes, und vorbei war es mit dem Umzug von Mutter und Kind. Sollte meiner Erinnerung nach allerdings zwar ins fernere europäische Ausland gehen (ist schon eine Weile her), aber das, denke ich, spielt keine Rolle, ob 700km in Deutschland oder 2000km nach Südeuropa. Der/die Klagende hatte übrigens weder SR noch ABR. Ralph

von Ralph am 22.08.2013, 17:37



Antwort auf Beitrag von Pamo

Auf Anhieb habe ich keine DEFINITIVE Aussage von Frau Bader gefunden. Daß die Mutter mit alleinigem Sorgerecht es ziemlich einfach hat, weil scheinbar keine Steine im "Umzugsweg" liegen, schon. Daß die Aktion aber im Ergebnis geräuschlos bleibt, nicht. Habe allerdings auch nicht allzutief gegraben... Ralph

von Ralph am 22.08.2013, 17:57



Antwort auf Beitrag von Ralph

Hier ist mein erster Treffer bei Frau Bader, habe aber mehr davon gelesen - auch ganz klar positiv formuliert. http://www.rund-ums-baby.de/recht/Umzug-und-Umgangsrecht_103984.htm

von Pamo am 23.08.2013, 09:40



Antwort auf Beitrag von Erzieherin2012

Ich finde es auch nicht ok, egal aus welchen Gründen du das getan hast. Versetz dich mal in seine Lage. IHR habt euch getrennt, nun ist er auch von seiner Tochter getrennt. Grausam.

von maryplysch am 22.08.2013, 12:00



Antwort auf Beitrag von maryplysch

Auf der einen Seite kann ich es verstehen, auf der anderen Seite, hat er sich eh kaum gekümmert, nur sporadisch, hat sich weder an Absprachen noch an irgendwas Andersen gehalten. Außerdem wusste er seit drei Jahren das ich hier her ziehe und er war es auch der gesagt hat er würde dann auch in die Region ziehen. Zum anderen terrorisiert er mich, belügt mich, hintergeht mich, auch bestohlen hat er mich und meine Tochter, gewalttätig ist er ebenfalls.

von Erzieherin2012 am 22.08.2013, 12:06



Antwort auf Beitrag von Erzieherin2012

Das tut mir leid. Trotzdem bleib ich bei meiner Meinung. Er hat sich dir gegenüber mit Sicherheit nicht vorbildlich verhalten - aber was ist mit dem Recht deiner Tochter auf ihren Vater? Wie sollen bei 700km ein Umgang stattfinden?

von maryplysch am 22.08.2013, 12:08



Antwort auf Beitrag von Erzieherin2012

Wäre ich dein Ex würde ich jetzt alle Register ziehen, weil du mir mein Kind entzogen hast. Sorry aber wir reden nicht von 7 oder 70km... bei 700km ist ein regelmäßiger Umgang nahezu unmöglich... es sei denn du bringst mir das Kind jeden 2.Freitag 700km und holst es Sonntags Abend wieder ab. Ich habe auch das alleinige SR und mir würde nie einfallen die Kinder so weit von ihrem Vater weg zu bringen.

von mf4 am 22.08.2013, 12:10



Antwort auf Beitrag von Erzieherin2012

Hi, das gemeinsame Sorgerecht kann er beantragen und wird es auch bekommen, so sind die neuen Gesetze. Ich glaube die Adresse musst du ihm erst geben, wenn er das mit dem Sorgerecht durch hat, kann aber nicht verstehen, warum du sie ihm nicht gibst. Genauso finde ich es schlimm, das du sooooo weit weg gezogen bist. Vielleicht hast du das nur gemacht, damit er gar nicht erst dazu kommt, sich um sein Kind zu kümmern. Da hast du wahrscheinlich nur an dich gedacht, aber nicht an euer Kind :( Traurig

von mirico11 am 22.08.2013, 12:14



Antwort auf Beitrag von mirico11

Ich bin mir sehr sicher, dass das Jugendamt da eine Falschaussage getätigt hat, auch ohne Sorgerecht darfst du zwecks Umgang nicht ohne Absprache mit dem KV so weit wegziehen

von taram am 22.08.2013, 12:15



Antwort auf Beitrag von Erzieherin2012

Also ich dachte du müsstest sie ihm schon nennen, aber wenn das JA nein sagt und du Angst hast er könnte dich dann stalken oder so, dann würd ich es bleiben lassen.

von juhu13 am 22.08.2013, 12:34



Antwort auf Beitrag von Erzieherin2012

Lass dich von den anderen nicht so runtermachen nur weil du weggezogen bist. So einfach zieht man nicht so weit weg, da hat es sicher Gründe gegeben. Die Ex von meinem Mann ist auch so weit weg gezogen und er sieht seine Tochter nur mehr ca. 3 x im Jahr und muss weit fahren. Aber so ist das eben wenn man sich trennt. Die Frau muss sich eh um alles kümmern, hat die Schwangerschaft gehabt, die schwere Geburt,... In diesem Fall haben halt mal die "armen" Männer das Nachsehen. Und ich hab die Erfahrung gemacht bei meinen Kindern, dass sie weit mehr leiden, wenn sie ihren Papa öfters sehen, denn da können sie meist nicht verstehen warum sie nicht gleich bei ihm wohnen können bzw. mal aus Belieben mal bei Mama mal bei Papa sein können. Klingt zwar gut, aber könnt ihr euch vorstellen was da für ein Chaos rauskommen würde mit Schule,...?

von juhu13 am 22.08.2013, 12:38



Antwort auf Beitrag von juhu13

und zwar ganz vehement! Und zwar aus dem Grund, weil es bei uns so ist, dass UNSERE Kinder ihren Papa täglich sehen und kein Stück darunter leiden - im Gegenteil! Und das sehe ich leider zur Genüge im Freundeskreis. Da leiden die Kinder weil sie ihren Vater nicht (regelmäßig) sehen. Natürlich erfordert täglicher Kontakt eine große Kompromissbereitschaft aber es funktioniert gut und für die Kinder überhaupt nicht verwirrend, weil die Fronten ja klar sind. Ich sage immer, jeder soll es so machen, wie er für richtig hält. Im obigen Fall hat nur EINER entschieden, was vermeintlich richtig ist. Und nur weil die Mütter mehr Erziehungsarbeit leisten, heißt es nicht per se, dass sie die besseren Eltern sind.

von maryplysch am 22.08.2013, 12:51



Antwort auf Beitrag von juhu13

Aber so ist das eben wenn man sich trennt. Du hättest ebenso okay gefunden, wenn dein Ex dein Kind hunderte km weggeschleppt hätte und du es 3 mal im Jahr zu sehen bekommst? Dass der Ex nicht jeden Tag auf der Matte steht reichen auch wenige km. Meine Kinder leiden übrigens gar nicht, weil sie ihren Papa oft sehen. Die Frau hat alle Rechte, weil sie das Kind ausgetragen hat und ein paar Stunden Wehen hatte? Sei froh, dass du kein Mann bist der sich als Vater so behandeln lassen muss wie du es für selbstverständlich ansiehst.

von mf4 am 22.08.2013, 12:52



Antwort auf Beitrag von Erzieherin2012

Du musst ihm deine Adresse nicht nennen, aber du musst einen regelmäßigen Umgang gewährleisten. Dazu muss er in der Lage sein, dich zu erreichen (Telefon o.ä.). Ich würde an deiner Stelle genug Kooperation zeigen, dass du selber nicht schlecht dastehst, bspw. würde ich ihm das zuständige Jugendamt nennen und eine Telefon-Nr. von mir selber zur Verfügung stellen. Selbstverständlich durftest du mit alleinigem SR und ABR ohne sein Einverständnis umziehen. Und selbstverständlich darf er das gemeinsame SR jetzt beantragen. Dazu wirst du Stellung nehmen dürfen. Nur wenn es dem Kindeswohl abträglich ist und du das darlegen kannst, dann wird er es nicht bekommen. Ansonsten wird er mit dir gemeinsam sorgeberechtigt. Das wird aber am Status Quo nichts ändern. Er kann dann aber in Zukunft bei Umzügen mitreden, auch bei Schulwahl etc. Daher solltest du dich schleunigst so einrichten, dass du in Zukunft länger nicht mehr umziehen musst. Wie war denn der Umgang seit deinem Umzug? Übrigens trägt er weiterhin die Kosten des Umgangs, jedenfalls solange es kein anders lautendes Urteil gibt.

von Pamo am 22.08.2013, 13:52



Antwort auf Beitrag von Erzieherin2012

die KM hat ALLEINIGES SORGERECHT... sie muss rein theoretisch erstmal GAR NICHTS!!!!! bis irgendwer anfängt zum Anwalt zu gehen. Und selbst hier ist es nicht so, wie fast reißerisch von zwei Mitgliedern hier gepostet wurde, dass er soooofort das hälftige Sorgerecht bekommt - denn dem kannst Du immer noch widersprechen. Und ich denke schon, dass die aufgezählten Gründe ausreichen dürften. Davon abgesehen war der Umzug lange genug angekündigt... Sie ist auch nicht verpflichtet dem KV die neue Adresse zu geben. Ebenso ist es bei uns gelagert nur andersrum: Ich darf, laut Jugendamt, nicht mal die aktuelle Adresse des KV erfahren, was zur Folge hat, dass sämtliche Schreiben an ihn, die ich in Kopie bekomme, in der Anschrift geschwärzt sind.

von Holzkohle am 22.08.2013, 15:03



Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Mir wurde auf dem Jugendamt immer erzählt - da gab es das neue Sorgerecht noch nicht - dass man auch mit alleinigem SG nicht einfach so wegziehen kann, eben um den Umgang nicht zu erschweren, und außerdem hätte ich dann die Kosten zu tragen

von taram am 22.08.2013, 15:57



Antwort auf Beitrag von taram

Du kannst gerichtlich dazu verdonnert werden, die Kosten des Umgangs zu tragen wenn du den Umgang durch deinen Umzug erschwert hast. Die Betonung liegt auf *kann* und wo kein Kläger, dort kein Richter und dementsprechend auch kein entsprechendes Gerichtsurteil. Das Jugendamt selber fällt keine Gerichtsurteile. Und dein Jugendamt hat den Mund ziemlich voll genommen

von Pamo am 22.08.2013, 16:02



Antwort auf Beitrag von Pamo

... ob man durch Umzug Fakten schafft oder ob man das Recht auf seiner Seite hat. Den Mund hat auf jeden Fall das JA der APin zu voll genommen. Daß man auch mit alleinigem SR und ABR nicht 700km weit wegziehen kann, ohne daß das Konsequenzen für den wegziehenden haben könnte, ist seit langer Zeit kein geheimnis mehr. Wenn der Vater jetzt nichts unternimmt, hat sie Glück gehabt, wie Du schon sagst, wo klein Kläger, dort kein Richter. Macht er aber Druck in Bezug auf die jetzt anfallenden Umgangskosten, wird sie ihr blaues Wunder erleben. Ralph

von Ralph am 22.08.2013, 16:48



Antwort auf Beitrag von Ralph

wenn ich Ralph gerade mal zitieren darf: Macht er aber Druck in Bezug auf die jetzt anfallenden Umgangskosten, wird sie ihr blaues Wunder erleben.

von Fru am 22.08.2013, 16:57



Antwort auf Beitrag von Ralph

Das sind aber zwei verschiedene Paar Schuhe: Sie darf mit ASR und ABR mit dem Kind ohne seine Einwilligung umziehen. Er darf auf Erstattung der Kosten des Umgangs klagen.

von Pamo am 22.08.2013, 17:10



Antwort auf Beitrag von Pamo

Wenn der Vater, oder im umgekehrten Fall die Mutter, VOR dem Umzug via Advokat zum Gericht rennt und eine einstweilige Anordnung erwirkt, daß die Mutter/der Vater nicht umziehen DARF, dann ist Ende im Gelände. Mit diesem Gerichtsurteil in der Hand könnte der Vater sich per Polizeigewalt am Umzugswagen der Mutter das Kind aushändigen lassen. Die Mutter darf dann gerne allein 700km weit umziehen, das Kind aber bliebe an Ort und Stelle. Wie gesagt, das alles nur, wenn noch nicht umgezogen wurde. Ist das Kind bereits am neuen Wohnort eingetroffen, wird es schwierig, erst recht, wenn bereits die neue Schule/ der neue Kindergarten besucht wird. Das aber nennt man Schaffung von Fakten unter Ausnutzung des Kontinuitätsprinzips, es legalisiert den Fortzug nicht. Klar, im Ergebnis sieht es dann so aus, als ob sie es dürfe, faktisch wird lediglich das Unrecht nicht beseitigt. Ralph

von Ralph am 22.08.2013, 17:34



Antwort auf Beitrag von Ralph

im vorliegenden Fall ist die KM aber nicht entgegen einer richterlichen Verfügung umgezogen.

von Holzkohle am 22.08.2013, 21:32



Antwort auf Beitrag von Erzieherin2012

laß Dich nicht von den anderen runtermachen. Du warst ja kaum mit dem Mann zusammen, hattest wahrscheinlich schon Ärger in der Schwangerschaft. Du musst noch selbst entscheiden, wo Du Dein Leben verbringst. Wenn man Ärger mit dem Vater des Kindes hat, von Anfang an, dann hat man ja gar keine Kraft mehr, sein Leben zu führen, Geld zu verdienen, etc. Die ganze Kraft geht dann in die Verarbeitung der ständigen Konflikte rein und Du gehst psychisch drauf. Von daher ist Dein Entschluss wegzuziehen, in Ordnung. Wenn der Vater dann ein paar Mal im Jahr für ein paar Tage kommt, ist doch alles ok. In meinem Bekanntenkreis geht es den Trennungs-Kindern, deren Vater weit weg ist oder gar nicht da ist, am Besten. Die anderen sind sind dem ständigen Hin und Her ausgeliefert. Leben von Anfang an zwischen Eltern, die sich nicht abkönnen. Die sind meist gestört.

von LuciaMay am 27.08.2013, 16:00