Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Hope28 am 09.01.2005, 20:17 Uhr

Unterhalt! Auch bei ledigen für die Mütter?

Hallo, hallo!

Wir haben uns geeinigt, daß er erstmal auf unbestimmte Zeit auszieht und wir
die Entwicklung in dieser Zeit beobachten und dann entscheiden wies weitergeht. Wobei ich ganz ehrlich sagen muß, daß ich mich momentan damit richtig gut fühle.
Unterhalt für den Kleinen will er bezahlen. Den Satz kenn ich durch meine Schwester, und weiß auch, daß ich mich in der Düsseldorfer Liste über Veränderungen erkundigen kann. Jetzt meine Frage. Will ihn eigentlich ungern ausnutzen, wie viele darüber sagen, aber ich habe gehört, daß auch ledigen Müttern in den ersten 3 Jahren Unterhalt zusteht, solange sie nicht arbeiten können. Und da es momentan finanziell sehr knapp aussieht, würde ich es wenigstens solange in Anspruch nehmen. Kann sein, daß ich ab Juli wieder arbeiten kann und darf. Kann mir jemand sagen, ob das stimmt, und wenn ja, wo ich mich über Höhe, Bedingungen und Rechtsansprüche erkundigen kann?!

Im Voraus vielen Dank und liebe Grüße

 
1 Antwort:

Re: Unterhalt! Auch bei ledigen für die Mütter?

Antwort von Lea-Ayleen am 12.01.2005, 0:07 Uhr

Oh, da ist ein Fehler passiert!
Du bekommst so lange Unterhalt, bis Dein Kinder die Ausbildung bzw. Studium beendet hat. Wenn er jedoch "keinen Bock" hat auf Ausbildung hat, kann der Vater die Zahlung einstellen.
Was Du mit den ersten drei Jahren meinst ist höchstwahrscheinlich Erziehungsgeld. Da kannst Du Dir aussuchen wieviel Du haben willst. Es gibt zwei Möglichkeiten. Werden sie Dich aber fragen. Musst Du beim Versorgungsamt stellen. Und vergiß das Kindergeld nicht. Gibts beim Arbeitsamt und für die Übergangszeit ist ALGII auch vollkommen OK. Keine Angst vorm Antrag. Du musst Dich um ein Lebewesen kümmern. Da ist stolz fehl am Platz.
Das sind Notsituationen, die Vollkommen okay sind.

Bei Fragen, schick einfach eine Mail.

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Immer wenn eine Tür zu geht, gehen zwei neue auf. Du wirst nie im dunkeln stehen.

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