Hallo ihr lieben, ich habe mal eine Frage zu o.g. Thema. Ihr wisst immer so viel und vielleicht hat die Eine oder Andere ja schon Erfahrungen gesammelt. Also, ich habe eine Beistandschaft (schon immer und ewig) und habe auch Unterhaltsvorschuss bekommen. Der ist irgendwann ausgelaufen, klar. Und nun? Was passiert denn jetzt wie? Der Herr Vater hat noch nie einen Pfennig bezahlt und verscuht sich auch drum zu drücken. Super Beispiel: Er hat ein weiteres Kind mit seiner Freundin zusammen (sie hat noch eines aus einer früheren Bez.) Damit beide "mehr" davon haben, leben sie getrennt und lasse sich somit 2 Wohnungen und 2 x AE Zuschlag bezahlen. (Beide leben vom Amt) Nun wird sein Sohn bald 6 und damit auch Schulpflichtig und ich dachte, man könnte dem Herrn Vater dann evt. mal zwecks arbeit in den Hintern treten. Was tut denn die Beistandschaft? Muss ich mich da regelmäßig melden? Treiben die nur ihr Vorgeschossenes Geld (sprich Unterhaltsvorschus) ein oder versuchen die auch weiterhin an Unterhlat heranzukommen? Wie schaut es denn mit der Nachhaltigkeit aus? Wir waren nicht verheiratet und ich habe keinen Titel.Ich habe mit der Beistandschaft ja meine Rechte abgegeben. Habe ich denn in sagen wir mal 20 Jahren, wenn er zu Geld kommt, noch das Recht den nicht gezahlten Unterhalt zu bekommen? Was geschieht, wenn ich die Beistandschaft "kündige" kann ich das überhaupt? Hach so viel geballtes Unwissen....macht mich bitte schlauer!# Danke und Gruß misty
von Misty am 25.02.2012, 13:38