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Unterhalt...Lohnpfändung trotz Zahlung

Thema: Unterhalt...Lohnpfändung trotz Zahlung

Hallo, vielleicht kann man mir hier etwas helfen :) Also...mein Freund zahlt monatlich 500 Euro Unterhalt. Titel hat er unterschrieben. Er bekommt zum 10ten des Monats sein Gehalt. Am 11ten geht der Dauerauftrag für den Unterhalt raus. Das war nun 3 Jahre kein Problem für seine Exfrau. Sie meinte immer: Ich weiß das du dann erst Gehalt bekommst und es ist alles ok so. Bis jetzt. Nun hat sie gesagt das sie es zum ersten haben will. Sie hätte auch Rechnungen zu bezahlen. Die Anwälte von beiden Wissen das er am 10ten Geld bekommt. Auch das Jugendamt weiß darüber bescheid und haben schriftlich zugesagt das es ok ist am 11ten zu überweisen. Nun möchte die Exfrau eine Lohnpfändung veranlassen da es diesen Monat wie immer am 11ten kam und nicht am ersten. Kann sie diese Lohnpfändung veranlassen? Vielen Dank

von Himmelherrgottnochmal am 12.08.2014, 10:48



Antwort auf Beitrag von Himmelherrgottnochmal

Welcher Zahlungstermin steht im Titel? Grundsätzlich ist Kindesunterhalt zum 01. des Monats fällig (=auf dem Konto), ganz egal wann Dein Freund sein Gehalt erhält. Ist im Titel kein anderer Zahlungstermin festgelegt, dann ist Dein Freund regelmäßig 10/11 Tage (je nach Bankweg) im Verzug. M.E. lohnt sich da keine Pfändung, wäre aber möglich. Hat Dein Freund 500 Euro? Dann soll er das Geld am 01.09. an die KM bezahlen und ist damit im reinen. Ich kann die KM verstehen. Bei so einigen wird es am 1. des Monats eng, weil der KV das Geld erst zu einem späteren Zeitpunkt überweist. Schlussendlich ist für den Zahlungszeitpunkt die Angabe im Titel entscheidend, nicht sein Gehaltseingang, auch wenn die Zahlung am 11 statt dem 1. in seinem Fall bequem ist.

von shinead am 12.08.2014, 11:00



Antwort auf Beitrag von shinead

Im Titel wird der erste stehen. Ansonsten würde sie sich ja nicht soweit aus dem Fenster lehnen und Nachrichten wie:komm wir spielen ein Spiel in dem ich gewinne schicken :) Danke...ich werd ihm das so sagen.

von Himmelherrgottnochmal am 12.08.2014, 11:14



Antwort auf Beitrag von Himmelherrgottnochmal

Zu dem das du sie verstehen kannst: 3 Jahre war sie damit zufrieden das es am 11ten kommt. Hat ihm gesagt das sie alles geändert hat das bei ihr erst am 15ten abgebucht wird. Ob rate für ihr Haus, Versicherungen oder sonst irgendwas. Ich verstehe mich so sehr gut mit Ihr. Habe mit Ihr kein Problem...nur ärgert mich etwas das sie alle halbe Jahre was anderes hat und Post vom Anwalt kommt. Und da kann es auch schonmal darum gehen das er eine reduzierte Badehose und nicht die von s.Oliver gekauft hat. Und ja...ihre Anwältin macht das gerne mit und schickt diese schreiben :) Auch meldet sie sich nicht bei Ihm wenn sowas ist wie jetzt mit dem Unterhalt...sondern bei mir

von Himmelherrgottnochmal am 12.08.2014, 11:22



Antwort auf Beitrag von Himmelherrgottnochmal

Wenn eh schon Anwälte eingeschalten sind, dann soll auch alles über die Anwälte laufen. Sprich, hat sie Euch was zu sagen, kann sie das Eurem Rechtsbeistand sagen ODER Ihr Rechtsbeistand soll sich bei Euch melden. Auch in unserem Titel steht ein Datum, glaube ich zumindest, nämlich der 15te. Allerdings hat mir inzwischen auch schon der dritte Jugendamtsachbearbeiter gesagt, dass dieses Datum nicht ein Stück bindend ist. Auch wenns im Titel steht. WÄRE dem so, hätten wir nämlich inzwischen schon 100 mal vollstrecken können beim Kindsvater. Ich meine, DAS kann sie ja tatsächlich tun - ist das Geld nicht zum Ersten da, dann kann sie einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Bis der kommt, ist der 15te ran, das Gehalt ist da und er überweist. Hm. Und was wird passieren? Nix. Und was wird man machen? Der Frau, bei der irgendwie doch vorher AUCH alles geklappt hat, nur jetzt auf einmal nicht mehr (ich vermute mal paar Schulden...) irgendwann sagen, dass das so keinen Sinn macht. Es wissen alle beteiligten Seiten bescheid, dass das Gehalt Deines Partners erst zum 15ten kommt. Die einzige Möglichkeit, die es gäbe, wäre, den Arbeitgeber anzusprechen, ob er nicht zum Monatsende überweisen kann. Bei uns ließe man sich auf sowas gar nicht ein, hat aber wohl technische Hintergründe der Buchhaltung... KEIN Richter (und wenn, dann glaube ich der ist besoffen) wird pro der Frau entscheiden, wenn alle die Zahlungswilligkeit Deines Partners sehen. Ich meine, es gibt halt Sachen, die lassen sich nicht ändern. Und ähm 500 Euro????? Wahnsinn.

von Holzkohle am 12.08.2014, 11:36



Antwort auf Beitrag von Himmelherrgottnochmal

>>Auch meldet sie sich nicht bei Ihm wenn sowas ist wie jetzt mit dem Unterhalt...sondern bei mir Dann solltest Du sie schlichtweg an Deinen Freund verweisen und mitteilen, dass Du damit nichts zu tun hast. Grenze Dich ab. Das ist deren Ding, nicht deines! Und ja, ich kann sie trotzdem verstehen. So einiges kann man einfach nicht umstellen. Dein Freund hat den Titel (inklusive der Klausel) unterschrieben und damit akzeptiert.

von shinead am 12.08.2014, 11:47



Antwort auf Beitrag von Holzkohle

>>Allerdings hat mir inzwischen auch schon der dritte Jugendamtsachbearbeiter gesagt, dass dieses Datum nicht ein Stück bindend ist. Da wird ein Anwalt dem Jugendamtssachbearbeiter aber heftig widersprechen. Dieses Datum IST bindend, auch wenn die Jugendämter wegen 14-tägiger Zahlung niemals pfänden würden. Anwälte schon eher.

von shinead am 12.08.2014, 11:48



Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Nein...keine Schulden..sie legt Ihre Tattootermine gerne um den ersten rum ;) Sie will Ihm, warum auch immer, mal wieder einen Auswischen da es Ihr nicht gefallen hat wie er die 2 Wochen Ferien mit den Kindern verbracht hat. Ihr würde Ihrer Meinung nach zu wenig für die beiden von Ihm aus geboten. So hat Sie es Ihm auch gesagt...er soll sich für die Herbstferien (er hat sie dann 1 Woche) schonmal 200 Euro "Spaßgeld" an die Seite packen damit die Kinder genug Unterhaltung haben. Eigentlich 497 Euro...Mindestunterhalt für 2 Kinder.

von Himmelherrgottnochmal am 12.08.2014, 11:49



Antwort auf Beitrag von shinead

Ich weiß nicht wie oft ich den Satz: Bitte wende dich an ihn schon geschrieben oder gesagt habe :) Am 1ten bekommt sie ihr Hartz 4, am 8ten Kindergeld und am 11ten Unterhalt. Naja...ich werde Ihm das so weitergeben. Ich bekomme meinen Unterhalt für die Kinder am 15ten. Für mich ist das ok so...aber das ist ja eine andere Sache. Vielen Dank für die Antworten

von Himmelherrgottnochmal am 12.08.2014, 11:53



Antwort auf Beitrag von Himmelherrgottnochmal

dann lass doch ihre Zuwendungen an Dich einfach.... unkommentiert und unbeachtet.

von Holzkohle am 12.08.2014, 13:30



Antwort auf Beitrag von Himmelherrgottnochmal

>>Nein...keine Schulden..sie legt Ihre Tattootermine gerne um den ersten rum ;) Ok, jetzt wird das ganze eine Schmierenkomödie. Ganz ehrlich: Es gab ein Gentlemen-Agreement, dass er zum 11. (bzw. 12.) zahlen kann. Das war von Seiten der KM freiwillig. Sie hat Deinem Freund jeden Monat einen zinslosen Kredit von 10 Tagen gegeben. Das möchte sie nicht mehr. Es spricht m.E. nichts dagegen, den Unterhalt am 1. zu zahlen. Das tut ggf. im ersten Monat weh, danach aber nicht mehr. Die Tattootermine der Mutter haben nichts, aber auch gar nichts damit zu tun. Bezüglich des "Spaßgelds" sollte Dein Freund einfach freundlich lächeln, nicken und sich seinen Teil dazu denken. Fertig. Solche "Hinweise" sind einfach überflüssig und niemand sollte sie ernst nehmen. Was während des Umgangs an Kinderbespaßung vorgesehen ist, ist die Sache Deines Freundes und ob bzw. wie viel Geld das kostet auch. Die Tattootermine der Mutter haben nichts, aber auch gar nichts damit zu tun.

von shinead am 12.08.2014, 15:53



Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Ich habe das mit den Termin doch nur geschrieben weil die andere Posterin meinte das vielleicht Schulden der Grund sind. Nur das wollte ich damit kommentieren. Sorry...aber wenn ich schon nen Schreiben vom Anwalt lese in dem steht: Das Elektrofahrzeug das sich Kind 1 zu Weihnachten wünscht muss bis spätestens 15.12.14 bei meiner Mandantin sein damit sie das Fest besser planen kann. Ja sorry...irgendwann is doch gut oder? Ich habe Ihm eure Antworten bezüglich des Unterhalts weitergegeben und somit für mich das richtige getan. Danke nochmal

von Himmelherrgottnochmal am 12.08.2014, 16:45



Antwort auf Beitrag von Himmelherrgottnochmal

hahahahaha....Ist nicht dein Ernst? Na da habt Ihr ja ein ganz besonders lustiges Exemplar erwischt. Mein Beileid habt Ihr....auch wenn es euch nichts bringt. GLG Boots

Mitglied inaktiv - 12.08.2014, 16:56



Antwort auf Beitrag von Himmelherrgottnochmal

Ich komme mit meinen Ex gut klar und die Kinder sind alle Jahre im Wechsel Heiligabend bei ihm oder bei mir. Die Geschenke die ich teuer kaufe bekommen sie auch hier bei mir und wenn wir halt unsere Weihnachtsfeier mit Bescherung erst am 1. oder 2. Weihnachtsfeiertag machen dann auch erst dann. Mein Ex handhabt es genau so . Das war auch so als sie noch an den Weihnachtsmann glaubten , der hat halt am Heiligabend seine Geschenke für Mama und die Kinder hier abgegeben und ein paar Geschenke mit zu Papa genommen damit sie mit jeden etwas auspacken können. Ich würde doch nicht für sie die Geschenke kaufen . Klar können wir das vom Alter jetzt anderes regeln bei teuren Geschenken aber ich kann meinen Ex auch verstehen das er nicht die 1/2 zu einen Fahrrad zugeben möchte was sie zu 100% hier nutzen und bei ihm brauchen sie ja auch ein Rad für das WE was er dann alleine kauft , den zwei Weihnachten ein Rad macht ja auch keinen Kind Spaß. Und was ihr im Urlaub macht kann ihr ganz egal sein und wenn ihr 14 Tage in einen Zimmer versauert warum gibt sie vor wie viel ihr bespaßen sollt ? Bei uns ist es meist so , wir fliegen 14 Tage weg und er macht 14 Tage Garten ist halt so . Dieses Jahr umgekehrt er mit Frau und allen 5 Kindern 14 Tage weg dieses Jahr machen wir Garten mit Ausflügen . Wetter passt ja und wir waren ja schon Ostern auf den Kanaren. Würde da mehr trennen wie ihr Noci Noci

von nociolla am 12.08.2014, 18:24



Antwort auf Beitrag von nociolla

Vielleicht kam das falsch rüber...ganz sicher kommt dort kein Elektroauto hin damit sie es unter den Baum stellen kann :) Geschenke gibt es sobald die Kinder bei ihm sind. So ist es auch bei Geburtstagen. Und auch weiterhin kaufen wir Klamotten bei takko...auch wenn der kurze eine Allergie dagegen hat und er nur s.oliver tragen darf ;)

von Himmelherrgottnochmal am 12.08.2014, 18:53