Alleinerziehend, na und?

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Re: Unterhalt an Volljährige- vielleicht erklärt es mir ja jemand ;) DANKE

Thema: Re: Unterhalt an Volljährige- vielleicht erklärt es mir ja jemand ;) DANKE

hallo, dann mal konkret, aber mit fiktiven Zahlen. Vater verdient EUR 2550 bereinigt, netto Mutter verdient EUR 2350 bereinigt, netto Solange das Kind minderjähirg ist, zahlt der Vater nach Düsseldorfer Tabelle Stufe 4 und 2 hoch, sprich Stufe 6, soweit klar Jetzt wird das Kind 18 und damit volljährig. A. es lebt weiterhin zu Hause sprich Vater und Mutter Netto zusammen sind EUR 4900, sprich Kind hätte Anspruch auf Stufe10 ? sprich EUR 826 inkl. Kindergeld, sprich Eltern müssen EUR 826 minus Kindergeld EUR 190,00 ( was Kind auch erhalten muss) macht EUR 636 zwischen sich prozentual aufteilen? Soweit richtig ??? B. Kind zieht wg. Ausbilder oder Laune aus ! und da steige ich aus, es steht überall "Der Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, das nicht mehr bei seinen Eltern lebt, beläuft sich seit dem 1. Januar 2016 auf 735 Euro. " ( 735 minus Kindergeld macht EUR 545 was prozentual zwischen Vater und Mutter aufgeteilt wird ) ALSO, wenn Kind auszieht, dann bekommt es weniger ? DAS macht für MICH keinen Sinn! Kann mir das jemand erklären ? Ist bei mir zwar noch Jahre weg, aber bei einer Freundin wird es gerade sehr aktuell Ich danke vielmals Liebe Grüße D.

von Dani01 am 30.04.2016, 21:16



Antwort auf Beitrag von Dani01

Ich würde meinen, dass ein Kind ü18 eigenes Einkommen hat. Zumindest war das bei meinen beiden so und dann gab es keinen Unterhalt mehr vom Vater.

von mf4 am 30.04.2016, 21:32



Antwort auf Beitrag von mf4

Mensch mf4, das war nicht die Frage, oder ? Was wäre wenn ist so viel spannender, lass die Gören Abi machen oder studieren, dann haben sie mit 18 KEIN Einkommen und leben entweder zu Hause oder nicht. Darauf ziehlte meine Frage und nicht auf "sie machen eine Ausbidung" oder was auch immer. Ich geh nun schlafen ;)

von Dani01 am 30.04.2016, 21:55



Antwort auf Beitrag von mf4

Geh` lieber in Deckung!!! Bei DEM Einkommen würde ich meinem Kind gern Einiges geben.Da brauchen ganz andere junge Leute Hilfe.Bsp. Hartz 4,da dürfen Jugendliche gar nicht von zu Hause ausziehen.Wenn sie noch in der Schule sind oder studieren,hast du,liebe AP sicher ein paar Cent für dein Kind ,,übrig"...

von fsw am 01.05.2016, 08:50



Antwort auf Beitrag von Dani01

Ich hätte es gerafft, wenn es SO dagestanden hätte. Meine Glaskugel ist grad in der Reparatur... sorry.

von mf4 am 01.05.2016, 08:54



Antwort auf Beitrag von fsw

Bei DEM Einkommen WÜRDE ich das auch machen, wenn ich GEKONNT HÄTTE. Hier war es so, dass meine Großen ü 18 ein Einkommen hatten (+ Nebenjobs) und ich noch für die kleinen Geschwister sorgen musste. Die Großen hatten ihr Geld für sich aber ich habe kein Kostgeld verlangt, Fixkosten deckte ich im Kindergeld ab. Dem KV1 wurde berechnet, dass er 0€ zahlen muss... was er auch tat. Bei den beiden Kurzen jetzt ist es so, dass der KV2 wie immer seine 0€ zahlen wird und ich rechne auch nicht mit DEM Einkommen. WÜRDE ich aber im Lotto gewinnen oder einen Schatz finden dann WÜRDE ich... ach... ich spiele gar kein Lotto

von mf4 am 01.05.2016, 09:01



Antwort auf Beitrag von Dani01

Hi Dani, was macht denn das Kind, geht es noch zur Schule? Es gibt Unterschiede, wie der Volljährigenunterhalt zu berechnen ist und ja, wenn das Kind auszieht, gilt ein fester Satz, der bei dem hohen Einkommen, das Du angegeben hast, durchaus niedriger sein kann als wenn das Kind zu Hause wohnt. LG Susi

von Abb am 30.04.2016, 23:16



Antwort auf Beitrag von Dani01

diese ganzen angaben, auch und besonders die der düsseldorfer tabelle, sind nicht in stein gemeisselt und auch kein gesetz. zusammenlebende eltern werden einen weg finden, das volljährige kind zu unterstützen und wenn sich getrennte eltern nicht einigen, dann muß halt ein anwalt ausrechnen. wenn das kind noch bei einem elternteil lebt, dann kann man sicher kost und logis abziehen, d.h. das volljährige kind bekommt den unterhalt und das kindergeld und vom anderen elternteil maximal noch ein taschengeld. mein letzter stand mit dem bedarf wenn das kind nicht mehr zuhause lebt, war 670€. nach sinn und unsinn brauchst du m.e. nicht fragen...... ich finde ganz vieles unsinnig, zb daß der unterhaltsvorschuss mit 12 endet, genauso wie man ab 12 keine lohnersatzleistung bekommt, wenn das kind krank ist....

Mitglied inaktiv - 01.05.2016, 09:08



Antwort auf Beitrag von Dani01

Hi, danke an Euch ! Ich habe es nun endlich verstanden, JUHUUU Die Zahlen sind fiktiv ! wie schon oben geschrieben ;) Liebe grüße D.

von Dani01 am 02.05.2016, 19:42



Antwort auf Beitrag von Dani01

Ich leider noch nicht...kommt in 2,5 Jahren auf mich zu :-) Kind wird zu Hause wohnen, ich habe große teure Wohnung und arbeite Teilzeit. Vater zahlt 410€ Unterhalt. Schätze wir liegen 1000€ auseinander. Befürchte schon, dass er dann nur noch 250€ oder so zahlen muss. ABER: die Fixkosten bleiben gleich. Würde ich heute in eine kleinere Wohnung umziehen, zahle ich bereits 300€ mehr und ich befürchte, es wird schlimmer :-(

von ursel66 am 05.12.2017, 18:32