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Unterhalt berechnen

Thema: Unterhalt berechnen

Hallo, Ich verzweifle gerade ein wenig bei der Berechnung des Unterhalts. Meine Tochter wurde im Juli 6 Jahre alt und ihr Vater hat ganz vergessen den Unterhalt neu zu berechnen.... Er ist nun extrem großzügig mit der Bereinigung seinen Nettoeinkommens. Es kommt mir wirklich sehr komisch vor.. er möchte mir auch immer ungern Nachweise schicken. Er arbeitet in der Schweiz (Akademiker) und wohnt in Deutschland. Er zieht zb berufsbedingte Aufwendungen von über 250€ ab. Ohne Nachweise natürlich... ich habe irgendwie immer alles so hingenommen weil er zb auch Dinge zahlt wie den Schwimmkurs oder mal etwas zum Geburtstag zu gibt wenn ich ihn bitte. Aber es besteht kein Kontakt ( nicht mal ein Anruf) weil er ja „krank“ sei. Er meint damit dass er sie dadurch nicht besuchen kommen kann, die Krankheit gibt er natürlich auch nicht preis. Jedenfalls könnt ihr mir Tipps geben die mir helfen den Unterhalt zu berechnen? Er zieht auch unendlich viele Steuern ab (doppelt steuern in CH und DE) und kranken- und Pflegeversicherung... und wie ist das nun mit den berufsbedingten Aufwendungen?? Hilfe ... will nicht extra zum Anwalt aber wenn er weiterhin so störrisch ist bleibt mir wohl nichts anderes übrig... LG

von Zulema am 23.10.2019, 16:36



Antwort auf Beitrag von Zulema

Lass den Unterhalt berechnen und mach es nicht selbst! Das Jugendamt (Beistandschaft) oder ein Anwalt können wir dabei helfen.

von @ni am 23.10.2019, 20:31



Antwort auf Beitrag von @ni

… vor allem, wenn die Problematik besteht oder man den Verdacht hat - so wie du - , dass der KV Geld zur Seite schafft oder im Ausland arbeitet bzw. wohnt oder pendelt, würde ich das JA einschalten oder besser noch einen Anwalt. Das JA ist zeitweise etwas träge bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.

von Holzkohle am 23.10.2019, 20:55



Antwort auf Beitrag von Zulema

Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosen- und Rentenversicherung werden selbstverständlich vor der Unterhaltsberechnung abgezogen, da diese vom Nettoeinkommen ausgeht. Berufsbedinget Aufwendungen werden oft pauschal mit 5% vom Netto angesetzt. Kann bei gut Verdienern also hinkommen. Wenn nicht pauschal gerechnet wird können auch hohe Fahrtkosten zu dem Betrag führen.

von kevome* am 23.10.2019, 21:10



Antwort auf Beitrag von Zulema

Ich würde dir auch raten zum Jugendamt zu gehen und die damit zu beauftragen, den Unterhalt mal zu berechnen. Da muss er dann seine Nachweise erbringen und alles offen legen. Es geht ja hier ums Kind und um das, was dem Kind eben zusteht, wenn er schon selber nicht in der Lage ist, sich auch körperlich darum zu kümmern. Allein die Tatsache, dass man an dem Geburtstag des Kindes nach finanzieller Unterstützung fragen muss, ist ein Unding. Aber das kenn ich selber nur zu gut. Meine Tochter kennt ihren Vater gar nicht und da kommt auch nur der Unterhalt und sonst nichts. Allerdings frage ich auch nach nichts weiter. Falls du finanziell "eher schlecht" dastehst und das Jugendamt nicht weiter kommt, kannst du dir einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen und damit zum Anwalt gehen. Die haben meist das bessere know how und Post vom Anwalt zieht immer. Viel Erfolg und denk dran: Du machst das für deine Tochter. LG Elisa

von robinsmama2009 am 29.10.2019, 10:35



Antwort auf Beitrag von Zulema

Wieso wohnt Dein Ex in D und arbeitet in der Schweiz? Sehr seltsame Konstellation. Normalerweise ist es umgekehrt. Die Deutschen arbeiten UND leben in der Schweiz weil sie dort nur einen Bruchteil der Steuern zahlen, und später eine viel bessere Rente/Pension bekommen Kommt mir seltsam vor. Wer weiß was für Steuerkonstrukte da angewendet werden? Da würde ich mal einen Steurberater fragen, der sich GUT auskennt. Und wieso gibt er keine Nachweise ab? Macht man auch nicht, wenn alles korrekt ist ^^ ich glaube professionelle Unterstützung (Steuerberater/Anwalt) wäre für Dich (und damit das Kind!) sinnvoll. Such Dir Leute, die sich mit dem Doppelbesteuerungsabkommen D/CH auskennen, das ist wichtig, weil es recht kompliziert sein kann. Da stimmt was nicht!

von Bookworm am 29.10.2019, 18:56



Antwort auf Beitrag von Zulema

Danke für eure Antworten. Ich sehe es genau wie ihr und es kamen immer mehr Widersprüche hinzu aber er beteuert er würde ja niemals seinem Kind schaden wollen ... Jedenfalls war ich mal beim Jugendamt und der Typ, der für uns zuständig war, war ein absoluter idiot , vatersympathisant und frauenhasser... ich bin wirklich vernünftig, wollte nie mehr als meinem Kind zusteht und habe ihrem Vater nie Steine in den Weg gelegt. Im Gegenteil... aber gut, gibt halt genug Frauen die da anders sind und wenn man mal nachfragt oder misstrauisch ist, wird man vermutlich abgestempelt... Für mich kommt dann wohl nur ein Anwalt in Frage.. spare dann schon mal

von Zulema am 31.10.2019, 05:00