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Unterhalt für volljährige Studentin....Prozesskostenhilfe?

Thema: Unterhalt für volljährige Studentin....Prozesskostenhilfe?

Folgendes: Tochter (20) studiert, wohnt am Studienort und bekommt 400€ Unterhalt von ihrem Vater. Dieser möchte den Unterhalt nun einstellen, weil sie sich keinen Nebenjob sucht. Bekommt sie PKH wenn sie zum Anwalt geht?

von asti_2 am 01.05.2016, 08:58



Antwort auf Beitrag von asti_2

Da hat der gute Papi aber keine Chance, denn der Studi muss sich keinen Job suchen und wenn er das tut wird das nicht angerechnet und würde den UH nicht mindern.

von mf4 am 01.05.2016, 09:05



Antwort auf Beitrag von mf4

Das ist mir schon klar und ihm glaube ich auch Seine Worte: dann soll sie mich verklagen, ich möchte sehen, das sie mal Eigeninitiative zeigt. Wenn sie jetzt wirklich zum Anwalt geht, der einen netten Brief an den Vater schickt......wer zahlt das?

von asti_2 am 01.05.2016, 09:11



Antwort auf Beitrag von asti_2

sie bekäme einen beratungsschein beim amtsgericht und könnte mit dem zu einem anwalt gehen. frage ist nur, ob sie einen anwalt findet, der auf beratungsschein hin agiert..... ICH/wir haben keinen gefunden. hab mir dann von der anwaltskammer eine liste schicken lassen.

Mitglied inaktiv - 01.05.2016, 09:11



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ok....danke. Da werde ich mich morgen mal hier bei den Anwälten erkundigen.

von asti_2 am 01.05.2016, 09:19



Antwort auf Beitrag von asti_2

na dann mal los, hat meine Vater damals auch gesagt und musste hinterher für mich und meinen Bruder knapp das doppelte zahlen, weil das Gericht es so festgelgt hatte ;) Dumm gelaufen ! Er kommt damit auf jeden Fall nicht durch, aber wo sie solchen Schein her bekommt, weiß ich leider auch nicht

von Dani01 am 02.05.2016, 19:43



Antwort auf Beitrag von asti_2

Ist es nicht am einfachsten, BAföG und Vorauszahlung zu beantragen? Dann 'kümmert' sich das Bafög-Amt... http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php

von Daffy am 09.05.2016, 20:35