Hallo ich habe eine aktuelle Frage.Mein Bruder trennt sich gerade nach 25 Jahren von seiner Lebensgefährtin. Sie haben 2 Kinder (21/18) die beide noch in der Ausbildung sind. Mein Bruder verdient nicht so viel Geld ist doch aber noch unterhaltspflichtig. Wenn er den Unterhalt nicht aufbringen kann sind dann die Großeltern sprich unsere Eltern in der Pflicht einzuspringen? Dann haben sie noch ein gemeinsames Haus wo aber nur sie im Grundbuch steht. Kein Vertrag nix. Da hat er wohl Pech gehabt und verliert alles oder besteht noch eine Chance da er ja viel eingebracht hat in das Haus.Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen? Vielen Dank schon mal Katzer
von
katzer
am 14.12.2015, 16:52
Wenn beide Ausbildung machen haben sie Einkommen, BEIDE Elternteile sind UH-pflichtig. Er hat Einkommen... und da fällt nichts ab?
http://www.gesetz-dem-fall.de/recht_und_gesetz/Unterhaltspflicht_der_Grosseltern_fuer_ihre_Enkelkinder.html
von
mf4
am 14.12.2015, 18:31
Also mein Neffe studiert und meine Nichte macht ein FSJ. Sie wohnen beide noch zuhause bei Mama. Wieviel mein Bruder verdient weiß ich nicht nur das er 30 h als Steuerfachgehilfe arbeitet. Meine Mutti hat nun Angst das sie als Oma einspringen muss wenn er so wenig Geld hat und den Unterhalt nicht aufbringen kann. Am Ende wird es vielleicht besser sein sich anwältlich beraten zu lassen denn die Materie ist ja so kompliziert. Danke trotzdem für die Antworten
von
katzer
am 14.12.2015, 20:13
Bevor seine alte Mutter für ihn zahlen muss wird es doch machbar sein Das Geld für seine Kinder selbst zu verdienen.
von
mf4
am 15.12.2015, 17:56
bei volljährigen kindern sind beide elternteile in der unterhaltspflicht, also auch die mutter.
wenn da nichts bleibt, können sie bafög beantragen, die großeltern sind m.w. nach die letzten, bzw haben einen ziemlich hohen selbstbehalt, so daß die unbehelligt bleiben dürften.
wenn dein bruder nicht im grundbuch steht und nirgendwo besitzverhältnisse geregelt sind, schaut es mäßig aus.....
Mitglied inaktiv - 14.12.2015, 18:32
Ich kann nur was zum Haus sagen.
Wenn Dein Bruder nicht im Grundbuch steht, dann gehört ihm das Haus nicht. Aber er kann einen gewissen Betrag geltend machen, da er über die Jahre ja am Unterhalt und der Instandhaltung des Hauses beteiligt war. Bei meinem Mann waren das damals ca. 10.000 EUR (auf die er aber verzichtet hat, da seine Ex sonst ihr Elternhaus hätte verkaufen müssen).
Ich würde einen Anwalt zu Rate ziehen.
von
Zwerg1511
am 15.12.2015, 05:48
Nein, Deine Eltern müssen nicht einspringen: Dein Bruder hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit und muss entweder seine Stundenzahl erhöhen oder Pizza ausfahren.
von
Nurit
am 15.12.2015, 09:49