Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Sandra-72 am 05.06.2012, 12:36 Uhr

Unterhaltsanspruch, auch wenn Vater nicht auf Geburtsturkunde angegeben ist?

Hallo,
ich bin ratlos und weiß nicht genau, wie ich mich richtig verhalte.
Ich bekomme im Oktober mein erstes Kind - ungeplant, aber nun doch von mir herzlich willkommen.
Mit dem Erzeuger hatte ich 1,5 Jahre keine richtige Beziehung und nun auch keinen Kontakt mehr...(er hatte wohl versäumt mir zu sagen, dass er mit einer anderen verlobt ist). Er will mit mir und mit dem Kind nichts zu tun haben, und er hofft, dass ich "Vater unebkannt" angebe.
Ich sehe jedoch nicht ein, warum mein Kind auf den Unterhalt verzichten soll?!

Meine Frage nun:
Muss ich den Vater im Krankenhaus angeben?
Steht er auf jeden Fall in der Geburtsturkunde?
Oder gehe ich nach der Entbindung zum zuständigen Jugendamt wegen Unterhalt und melde ihn als Vater?
Er hat mit seiner noch-Ehefrau einen 16-jährigen Sohn und aus einer anderen Affäre einen 12-jährigen Sohn...
Hat mein kind da überhaupt noch Anspruch?!

 
29 Antworten:

Re: Unterhaltsanspruch, auch wenn Vater nicht auf Geburtsturkunde angegeben ist?

Antwort von Milia80 am 05.06.2012, 12:45 Uhr

Verpflichtet bist du wohl nicht.

Wenn du aber auf H4 angewiesen bist wird es glaube ich schwierig, auch mit dem Unterhalt.

Steht er nicht drin ist er nicht verpflichtet und ist u.U. viel Geld was dir fehlt.

Wenn er andere Kinder hat wird es irgendwie anteilig berechnet, aber das ältere Kind wird ja wenn es zB eine Ausbildung macht schneller rausfallen wenn es dann fertig ist.

Alles ohne Gewähr, es gibt sicher welche hier die mehr Ahnung haben

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsanspruch, auch wenn Vater nicht auf Geburtsturkunde angegeben ist?

Antwort von mf4 am 05.06.2012, 12:46 Uhr

Im KH interessiert das keinen aber wenn du UH möchtest muss er die Vaterschaft anerkannt haben und weigert er sich dann wende dich ans Jugendamt.
Sollte er abstreiten der Vater zu sein dann wird er wohl einen Vaterschaftstest machen müssen.

UH-Anspruch hast du und dein Baby auf jeden Fall. Wenn er allerdings nicht zahlungsfähig ist wirst du nichts sehen aber auch für UH-Vorschuss wird das Jugendamt wissen wollen von wem sie den VORschuss ggf. zurückfordern kann, denn das JA schießt es ja dem Vater vor.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsanspruch, auch wenn Vater nicht auf Geburtsturkunde angegeben ist?

Antwort von mf4 am 05.06.2012, 12:48 Uhr

Bei H4 wird das Amt auch interessieren, warum sie für Mutter und Kind mehr zahlen sollen. Sie werden den Vater auch auffordern wollen darzulegen, warum nicht er Mutter und Kind finanziell unterstützt... mein Ex wird vom Amt deshalb verklagt, weil UH nicht fleißt und das in Form von H4 vom Amt kommt (bei mir nicht über UH-Vorschuss).

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsanspruch, auch wenn Vater nicht auf Geburtsturkunde angegeben ist?

Antwort von Mogli18 am 05.06.2012, 13:01 Uhr

Du kannst jetzt schon zum Jugendamt gehen, den Vater angeben, Beistandschaft für Unterhalt vorbereiten etc.
Die beraten gerne und sind nett !

Nach der Geburt gibst Du die Geburtsurkunde ab, beantragst Unterhaltsvorschuss, um den Rest kümmern die sich.

Er ist der Vater, er gehört in die Urkunde, das Kind hat einen Vater.
Will er dazu nicht stehen, dann ist das sein Problem.


Einzig einem Vaterschaftstest würde ich mich offen gegenüber stellen, Männer haben leider nie 100% Sicherheit, geb sie ihm, wenn er das möchte und alles andere überlasse dem Amt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsanspruch, auch wenn Vater nicht auf Geburtsturkunde angegeben ist?

Antwort von shinead am 05.06.2012, 13:01 Uhr

Für staatliche Leistungen wie Hartz IV, Unterhaltsvorschuss und Leistungen des KVs (Unterhalt) wirst Du ihn angeben müssen.

Ich persönlich halte es für wichtig, dass das Kind einen Vater in der Geburtsurkunde stehen hat.
Das Kind hat m.E. sogar ein Recht darauf!

Du gibst ihn als Vater an. Wende Dich ans Jugendamt, die leiten dann alles für Dich in die Wege. Das kannst du auch schon heute machen, dann erhälst Du wenigstens (wenn er sich weigert, die Anerkennung "friedlich" durchzuführen gleich UVG.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsanspruch, auch wenn Vater nicht auf Geburtsturkunde angegeben ist?

Antwort von Sandra-72 am 05.06.2012, 13:37 Uhr

Hi,
vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Ich stehe in Lohn und Brot.Ich kann halt leider nur so lange in Elternzeit gehen, wie ich Elterngeld bekomme, sprich 1 Jahr (inkl. Mutterschutz). Ich habe also keinen Untrehaltsanspruch. Ich würde so gerne zwei Jahre bei meinem Kind bleiben, aber leider ist das finanziell nicht machbar :(

Ich will meinem Kind den Vater bestimmt nicht "entziehen".
Und ich werde auf jeden Fall einem Vaterschaftstest zustimmen.
Er hat mir ganz klar gesagt "du willst das Kind, also ist es auch deine Sache und Verantwortung".
Er sei "vor 12 Jahren schon einmal von einer Frau gelinkt worden" (ist doch nett, dass er das so sieht, oder?! Er wusste, dass wir nicht verhüten... und ich wusste nicht, dass er mit einer anderen verlobt ist). Ich zerstöre ihm sein Leben, das ist alles, was für ihn unter'm Strich zählt.
Mir tut's für mein Kind leid, denn das kann ja nix dafür.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsanspruch, auch wenn Vater nicht auf Geburtsturkunde angegeben ist?

Antwort von Sandra-72 am 05.06.2012, 13:42 Uhr

Ach, und mich würde auch mal interessiere, ob hier jemand weiß, welche Rechte er hat?

Ich bin von einem Anwalt bei ProFamilia beraten worden, da ich unsicher war, ob ich den Vater angeben soll oder nicht.

ich habe ihm die Situation mit dem Kindsvater geschildert und er sagte wörtlich zu mir: "der Kindsvater kann Ihnen das Leben schwer machen durch Mitspracherecht bei der Kita-/Schul-Auswahl. Er kann Einspruch erheben, wenn Sie in den Urlaub verreisen möchten, und er hat natürlich das Recht, das Kind zu sehen. Ist Ihnen das die paar Euro Wert, die Sie von ihm bekommen werden?"
Ich war danach nicht weniger verunsichert.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsanspruch, auch wenn Vater nicht auf Geburtsturkunde angegeben ist?

Antwort von shinead am 05.06.2012, 13:43 Uhr

Ich weiß ja nicht, was der werte Herr verdient, aber Dir steht grundsätzlich Betreuungsunterhalt in maximaler Höhe Deines Gehaltes zu.

Verdient er also ordentlich, könntest Du das Elterngeld auf zwei Jahre verteilen (Dir stehen 14 Monate als AE zu) und den Rest über seinen Unterhalt ausgleichen.

Lass Dich diesbezüglich bitte von einem Anwalt beraten.

Rechne auf jeden Fall durch, ob es nicht doch möglich ist, so lange zuhause zu bleiben, wie Du es möchtest.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsanspruch, auch wenn Vater nicht auf Geburtsturkunde angegeben ist?

Antwort von shinead am 05.06.2012, 13:45 Uhr

Du teilst nicht das Sorgerecht. Dann hätte der KV mitspracherecht.

Das ist etwas ganz anderes.

Unterschreibt er die Vaterschaftsanerkennung, hat er ein Umgangsrecht.

Unterschreibst Du die Sorgerechtsteilung darf er "bei wichtigen Fragen" mitentscheiden. Aber darum geht es ja gar nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Der junge Mann ist a bisserl falsch informiert...

Antwort von Ralph am 05.06.2012, 13:45 Uhr

Wenn "du willst das Kind, also ist es auch deine Sache und Verantwortung...", sorry, dann hätte er seinen Schwengel besser in den Kamin gehängt als woanders hinein... er ist zu 50% beteiligt, da hilft ihm kein Weinen und Greinen. Da ist er genauso in der Pflicht wie Du, auch finanziell. Das muß er sich vorher überlegen. Niemand verbietet ihm, sich ein Tütchen anzuziehen. Du kannst es ihm notfalls von einem Richter erklären lassen.

Und warum solltest Du keinen Unterhaltsanspruch haben? Aber hallo, selbstverständlich. Er ist auch Dir zu Unterhalt verpflichtet, wenn Du durch Geburt/Elternzeit nicht für Deinen Lebensunterhalt sorgen kannst. Ob er in dieser Größenordnung solvent ist, steht auf einem anderen Blatt.
Dieser Mann setzt reihenweise Kinder in die Welt und lehnt die Verantwortung ab? Na klasse, dem würde ich aber an Deiner Stelle etwas husten. Gib ihn als Vater an und fordere Unterhalt von ihm, für Dich und für fas Kind, dann geht der Anspruch wenigstens nicht unter. Den Rest erledigt das Jugendamt, für Dich ggf. ein Anwalt.

BY the way: Wenn er nicht viel verdienen sollte, dann war, nach seiner Philosophie, sein Leben schon vor Eurer Bekanntschaft "zerstört". Laß Dir da nicht reinreden.

Viele Grüße
Ralph

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Was ist denn das für eine hanebüchene Beratung beo ProFamilia???

Antwort von Ralph am 05.06.2012, 13:52 Uhr



"Die paar Euro" summieren sich, wenn es bei entsprechender Solvenz des Kindesvaters gut läuft, in 20 Jahren ganz schnell in die Nähe von 100.000,- €, der Anwalt ist nicht ganz bei Trost.
Ganz zu schweigen von Erbschaftsansprüchen.

Der Vater hat doch eh kein Interessem, also wird er kaum das Sorgerecht beantragen, von daher sehe ich die gefahr gar nicht, daß er Dir Schwierigkeiten machen könnte. Umgangsrecht hat er´, ja. Sorgerecht müßte er beantragen. Und auch das ist er schnell wieder los, wenn er sich ein paar Kalauer erlaubt.

Viele Grüße
Ralph

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsanspruch, auch wenn Vater nicht auf Geburtsturkunde angegeben ist?

Antwort von HellsinkiLove am 05.06.2012, 13:52 Uhr

auf der geburtsurkunde steht er nicht.selbst wenn die vaterschaft anerkannt ist.

was den unterhalt anbetrifft geh zum jugendamt und lass mit einer beistandschaft das alles von denen klären.die kümmern sich dann um alles

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsanspruch, auch wenn Vater nicht auf Geburtsturkunde angegeben ist?

Antwort von mf4 am 05.06.2012, 14:10 Uhr

Hat er die Vaterschaft anerkannt hat er Recht auf Umgang mit dem Kind und Pflicht UH zu zahlen und erstmal nicht mehr. Das "Reinreden in wichtige Dinge" hat er bei geteiltem Sorgerecht und aus meiner Erfahrung in ca. 20 Jahren AE kann ich sagen, dass ich bis auf Eröffnung eines Bankkontos fürs Kind und Beantragung eines Passes ALLES bisher allein entschieden habe ohne das wer nach dem SR fragte.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Natürlich steht er auf der Urkunde !

Antwort von Sternenschnuppe am 05.06.2012, 14:16 Uhr

Sobald Vaterschaft anerkannt gibt es auch eine neue Urkunde.
Muss man nicht abholen, kann man aber, geändert wird es beim Standesamt auf jeden Fall.

An die Startposterin.

Kannst mir gerne eine PN schicken, Dein Ex könnte meiner sein.
Genau so war es auch bei uns.
Schreib's aber nicht gern öffentlich.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsanspruch, auch wenn Vater nicht auf Geburtsturkunde angegeben ist?

Antwort von Curly-Cat am 05.06.2012, 14:23 Uhr

So ein Beratungsgespräch bei Pro Familia hatte ich auch mal und dann zum Glück nochmal eine bessere Auskunft bei einer anderen Stelle bekommen. Ich finde es fast fahrlässig, wie falsche Informationen, übrigens auch oft hier im Forum, verbreitet werden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Hier auch!

Antwort von Curly-Cat am 05.06.2012, 14:24 Uhr

Schon vor der Geburt anerkannt und somit steht er auch schon auf der ersten Geburtsturkunde.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsanspruch, auch wenn Vater nicht auf Geburtsturkunde angegeben ist?

Antwort von Leena am 05.06.2012, 15:17 Uhr

...ich hatte mich damals, vor mittlerweile 14 Jahren, dafür entschieden, den Kindsvater gegenüber den verschiedenen Behörden ganz bewusst nicht anzugeben. Wobei mir dabei allerdings auch bewusst war, dass es dann keinen Unterhaltspruch gegenüber dem Vater geben würde, und ich komplett allein für den Unterhalt vom Nachwuchs und mir aufkommen muss. Allerdings konnte ich mir diese Entscheidung auch finanziell "leisten" - ich hatte dann 6 Monate jeweils 600 DM Erziehungsgeld bekommen, ansonsten in der Zeit von meinen Ersparnissen gelebt und anschließend wieder in Teilzeit gearbeitet.

Ich habe den Vater allerdings nicht deshalb nicht angegeben, weil mir "die paar Euro" nicht den "Stress" wert gewesen wären, dass er Mitspracherechte bei der Kita-/Schul-Auswahl gehabt hätte, Schwierigkeiten beim Urlaub hätte machen können oder sonstwas, und wegen des Umgangsrechts sowieso nicht. Diese Sichtweise finde dann selbst ich *schiefgrins* etwas sehr väterfeindlich.

Mir ging es mehr darum, dass zwischen uns zu viel vorgefallen war und der manisch-depressive Kindsvater mir gegenüber vorher zu oft mit Selbstmord gedroht hatte bzw. auch "angedeutet" hatte, wie leicht so einem kleinen Baby ein tödlicher Unfall passieren könnte... da hatte ich erst einmal schlicht Angst und wollte das Kind schützen, und das war mir die "paar Euro Unterhalt" dann absolut nicht wert. Zumal sich der Kindsvater dann, nachdem ich ihn über die Geburt informiert hatte, nie mehr bei uns gemeldet hat und erklärte, er wolle das Kind nie sehen, weil er nicht an mich erinnert werden wolle...

Ernstlichen finanziellen Schaden hatte mein Nachwuchs durch diese Entscheidung von mir übrigens nicht, da der Vater damals wieder in Ausbildung war, diese aber dann abgebrochen hat und seitdem von Sozialleistungen lebt... es wäre also nur um den UHV gegangen... und das auch nur für 4 Jahre, da ich dann geheiratet habe. Mittlerweile hat mein Mann meinen ältesten Nachwuchs übrigens adoptiert...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsanspruch, auch wenn Vater nicht auf Geburtsturkunde angegeben ist?

Antwort von Pamo am 05.06.2012, 15:48 Uhr

Wenn du den Vater nicht angibst, dann nimmst du deinem Kind u.a. seinen zukuenftigen Erbschaftsanspruch vaeterlicherseits. Ueberleg dir das gut - auch wenn er jetzt vielleicht keine Kohle hat so ist es nicht ausgeschlossen, dass er irgendwann im Alter im Lotto gewinnt. Wieso soll dein Kind nicht von seinem Vater eine Million kriegen duerfen?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hier auch! hier nicht

Antwort von HellsinkiLove am 05.06.2012, 17:01 Uhr

wurde auch schon bereits vor der geburt anerkannt und er steht nicht drauf.
auch auf wunsch nicht.
man meinte ich bin alleinerziehend und alleine sorgeberechtigt udn damit steh ich da alleine drauf.
zumindest auf der geburtsurkunde (die urkunde beim JA ist klar das er drauf steht).

hat sich da was geändert in den letzten jahren?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsanspruch, auch wenn Vater nicht auf Geburtsturkunde angegeben ist?

Antwort von HellsinkiLove am 05.06.2012, 17:07 Uhr

ich hatte das auch mal überlegt aber im sinne meiner tochter entscheiden.
immerhin ist es ihr vater und sie soll wissen wer die andre seite ist, auch wenn sie ihn noch nie gesehen hat.
ausserdem bin ich nicht berechtigt dem kind seine ansprüche einfach abzubügel indem ich ihn einfach nicht angebe..es sind ihre ansprüche und nicht meine.

allerdings hat er trotzdem kein mitspracherechet was schule oder sonstwas angeht.
oder es liegt daran das er das nicht wahrnimmt,aber gekonnt hätte ...aber ich hatte nie stress mit irgendwas und konnte mein kind getrost alleine erziehen mit meinen eigenen entscheidungen.war wohl auch besser so

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsanspruch, auch wenn Vater nicht auf Geburtsturkunde angegeben ist?

Antwort von Pamo am 05.06.2012, 17:29 Uhr

Ich finde es erschreckend, welche Beratung du von ProFamilia erhalten hast. Andererseits sind die auch nicht der richtige Ansprechpartner fuer solche Fragen. Wenn du dem KV nicht freiwillig Sorgerecht einraeumst, kann er dir das Leben nicht schwer machen. Aber selbstverstaendlich wird er ein Umgangsrecht haben, genauso wie das Kind ein Umgangsrecht mit seinem Vater hat.

Die Sprueche des KV will ich gar nicht kommentieren, da haette er halt den Hosenstall zulassen muessen, wenn er keine Konsequenzen will. Freundlich nicken und das Richtige tun: Die Vaterschaft angeben.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsanspruch, auch wenn Vater nicht auf Geburtsturkunde angegeben ist?

Antwort von Leena am 05.06.2012, 17:44 Uhr

...im Grunde spielte bei mir irgendwo auch der Gedanke mit rein, dass ich nicht wollte, dass mein Kind mal für den Unterhalt des leiblichen Vaters und/oder dessen Mutter zahlen müsste (bzw. es von den entsprechenden Ämtern zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden könnte). Zumal die Mutter damals schon seit Jahren von Sozialleistungen lebte und sich pro forma emsig bewarb, aber so, dass niemand auch nur auf den Gedanken kommen könnte, sie einzustellen, dann hätte sie ja arbeiten müssen... außerdem war sie ja krank und alles tat ihr immer so weh... *grr*

Von daher tat ich mich insoweit nicht so schwer mit dem Argument, ich würde die Ansprüche meines Kindes abbügeln... da war nichts.

(Dass der Vater dann auch eine entsprechende Hartz-IV-Karriere einschlagen würde, war damals allerdings noch nicht abzusehen... )


(Mittlerweile hat sich das Thema bei uns eh erledigt, weil mein Mann meine Große schon vor 8 Jahren adoptiert hat.)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltsanspruch, auch wenn Vater nicht auf Geburtsturkunde angegeben ist?

Antwort von kerstin 21 am 05.06.2012, 18:13 Uhr

Hallo,
du muss im Krankenhaus nichts machen, du kannst auch jetzt schon mit dem zuständigen Jugendamt in Kontakt treten und die Sachlage dort schon mal beschreiben.
Er muss die Vaterschaft anerkennen und wenn er das nicht freiwillig macht muss du es übers Jugendamt es feststellen lassen, notfalls über eine Vaterschaftsfeststellungsklage.
Und nein er steht nicht im jeden Fall in der Geburtsurkunde, wenn er die Vaterschaft nicht anerkannt hat wenn du das Kind bei der Stadt anmeldest.
Dann steht er nicht drin.

Bei meinem jüngsten Sohn war es so und ich habe ihm auch bis jetzt nicht eintragen lassen als Vater.
Kann nur sein das der Vater dies will und dann kann es sein das du es nachträglich machen musst.
So wurde es mir vom Jugendamt damals erklärt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Noch einmal zur Urkunde

Antwort von Sternenschnuppe am 05.06.2012, 19:12 Uhr

In der Starturkunde steht er nicht drin wenn nicht anerkannt.
Wenn anerkannt wird das auch vom Gericht ans Standesamt gemeldet.
Da ist jeder Einwohner registriert , mit Abstammungsdaten etc.

Da man die Geburtsurkunde eigentlich nie braucht , muss man sich die neue auch nicht abholen.
Die wird auch erst erstellt, wenn man sie bestellt.

Dann mit den neuen, vollständigen Daten.

Theoretisch gibt man eine "falsche" ab wenn man sie nach Ergänzung nicht neu bestellt.
Aber wo kein Kläger auch kein Richter.

Und mit dem Sorgerecht hat die Urkunde gar nichts zu tun, da sie dazu nichts aussagt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Noch einmal zur Urkunde..kann so aber nicht stimmen

Antwort von HellsinkiLove am 05.06.2012, 19:17 Uhr

in der geburtsurkunde von meiner ist der vater de fakto nicht drin obwohl er schon von anfang an die vaterschaft bei JA angegeben und bestätigt hat.

es gibt auhc keine neue oder andere geburtsurkunde wo er mit drin stehen würde.

wenn deine aussage stimmen sollte muss sich das entweder geändert haben oder von anderen faktoren abhängen (andres bundesland o.ä.)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Noch einmal zur Urkunde..kann so aber nicht stimmen

Antwort von Sternenschnuppe am 05.06.2012, 19:25 Uhr

Das ist gut möglich.
Bei mir ist das 4,5 Jahre her.
Also die Anerkennung.
Vor 2 Jahren brauchte ich die Urkunde und lies mir eine ausstellen.
Da stand der Vater dann drin.

Automatisch.

Das Gericht sagte damals auch, dass sie den Beschluss ans Standesamt weitergeleitet haben.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Noch einmal zur Urkunde..kann so aber nicht stimmen

Antwort von HellsinkiLove am 05.06.2012, 19:39 Uhr

okay danke..dann hat sich wohl wirklich was dran geändert.ich hab nämlich damals ca. 2 oder 3 jahre nach der geburt keine geänderte urkunde bekommen obwohl ich sie wollte.
das aber schon 16 jahre her

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @helsinki

Antwort von Julie am 05.06.2012, 22:00 Uhr

Hallo,
es hat zum 01.07.1998 eine umfassende Kindschaftsrechtsreform gegeben, die die nichtehelichen Kindern den ehelichen Kindern weitgehend gleichgestellt hat.
Im Zuge dessen wurde (nach meiner Erinnerung) auch der Eintrag in die Geburtsurkunde (nicht nur als "Randvermerk") möglich.
Deine Tochter dürfte aber schon vor 1998 geboren worden sein, so dass sich der nicht eheliche Vater nur aus einem Randvermerk zum Geburtseintrag ergibt.....(kein "richtiger" Eintrag in die Geburtsurkunde)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @helsinki

Antwort von HellsinkiLove am 06.06.2012, 7:04 Uhr

ah okay..ist dann an mir vorbeigegangen.ja meine ist davor geboren worden..danke

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.