von LeRoHe am 08.10.2010, 12:00 Uhr |
Unterhaltspflicht neuer Ehemann??
so, einige von euch wissen ja, dass der Erzeuger meines Sohnes es vorzog unangeschnallt Auto zu fahren... und bereits länger als unser Sohn auf der Welt ist unter der Erde liegt. ("Anklagen" bzgl. dieser Erzählweise bitte ich zu unterlassen!)
Der Anspruch auf UVG ist schon seit über zwei Jahren abgelaufen, d. h. ich bestreite den Unterhalt meines Sohnes alleine.
Ist eigentlich mein Ehemann meinem Sohn gegenüber unterhaltspflichtig?
Würde mich mal bezüglich der Zahlungsmoral meines Arbeitgebers interessieren...
Re: Unterhaltspflicht neuer Ehemann??
Antwort von vallie am 08.10.2010, 12:04 Uhr
nein, ist er nicht.
nur dir gegenüber.
Re: Unterhaltspflicht neuer Ehemann??
Antwort von Keldana am 08.10.2010, 12:56 Uhr
Hat der neue Ehemann das Kind adoptiert ??? Dann würde ich sagen ... JA !!!
Wenn nicht, dann NEIN !!!
Re: Unterhaltspflicht neuer Ehemann??
Antwort von Einstein-Mama am 08.10.2010, 13:47 Uhr
aber bekommt dein kind in dem fall keine halbwaisenrente?
Re: Unterhaltspflicht neuer Ehemann??
Antwort von vallie am 08.10.2010, 13:50 Uhr
könnte sein, daß der vater nicht lange genug eingezahlt hat. ich meine, mich zu erinnern, daß er sehr jung war.
Nein....
Antwort von LeRoHe am 08.10.2010, 14:09 Uhr
weil der Vater so jung war, dass er es nicht schaffen konnte, die geforderten 5 Jahre gearbeitet zu haben. Es waren so ziemlich genau 4,75 Jahre.....!
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