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Unterhaltstitel und Wirksamkeit

Thema: Unterhaltstitel und Wirksamkeit

Seit 15 Jahren nun habe ich einen Unterhaltstitel. Gebracht hat er bislang nicht wirklich viel. Der Vater meines Sohnes hat noch zwei weitere Kinder bekommen, aufgrunddessen der Unterhalt gekürzt wurde. Mit Absegnung des Jugendamtes. Weil die Zahlungsmoral sehr zu wünschen übrig ließ, habe ich irgendwann eine Beistandschaft eingerichtet, die dann die Berechnungen vorgenommen hat. Und die Summen waren deutlich unter denen, die damals im Urteil festgehalten wurden. Wie ist das denn nun, wenn mein Sohn in diesem Jahr 18 Jahre alt wird. Bestünde für ihn die Möglichkeit die Differenz einzuklagen ? Hat der Titel in der damaligen Form überhaupt noch Bestand ? Es handelt ssich ja hier um ein paar tausende Euronen.....und ich sehe gerade den Sinn dieses Titels nicht. Wobei....den hab ich eigentich nie gesehen, denn genutzt hat er letztlich nix. Kennt sich jemand aus ? Danke und Gruß Birgit

von Birgit22 am 10.05.2016, 19:57



Antwort auf Beitrag von Birgit22

Was der Titel nutzt hängt wohl auch davon ab, was man damit macht. Es gibt schließlich die Möglichkeit, direkt vom Gehalt pfänden zu lassen, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt. Natürlich braucht man einen Anwalt. Das Jugendamt kann man in der Angelegenheit ruhig vergessen. Die rechnen grundsätzlich für den Vater. Dabei geht es doch um die Versorgung der Kinder. Versteh ich echt nicht. Geht man zum Anwalt, bekommt man deutlich mehr Unterhalt raus. LG Jessi

von Jessi757 am 11.05.2016, 09:50



Antwort auf Beitrag von Birgit22

Mit Titel hättest Du doch die ganze Zeit pfänden lassen können. Auch direkt vom Gehalt. Wieso ist das nie passiert? Es wäre am Vater gewesen zu beantragen den Titel zu ändern. Was macht der Sohn denn ? Schule oder Ausbildung ? Hat er Einkommen? Ab 18 bist Du auch barunterhaltspflichtig und es wird anhand des Einkommens ermittelt wer wie viel zahlen muss. Das muss dann aber der Sohn in die Wege leiten.

von Sternenschnuppe am 11.05.2016, 09:50