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Unterhaltsvorschuss - Frage nach dem Vater

Thema: Unterhaltsvorschuss - Frage nach dem Vater

Hallo, ich (musste) Unterhaltsvorschuss beantragen und werde demnächst ein Gespräch mit der Stelle haben. Welche Fragen werden denn gewöhnlich zum Vater gestellt? Was ist wenn der Vater nur ein One Night stand war und unbekannt?

von blue624 am 29.03.2021, 20:00



Antwort auf Beitrag von blue624

Warst du das nicht mit dem "Bekannten" und deiner Lebensgefährtin??? Also quasi Samenspende? Du hast rechtlich eine Mitwirkungspflicht und den Vater wissentlich zu verschweigen wäre Betrug. Ihr wart euch doch damals einig und wolltet sogar Kontakt halten bzw. euch treffen? Das war doch Streitpunkt mit deiner Lebensgefährtin? Er hat das Kind gezeugt und muss nun dazu stehen. Und du musst auch zu deiner Entscheidung von damals stehen. Du hattest es doch genau so geplant. UHV zu beantragen und den Vater zu verschweigen ist Sozialbetrug und kein Kavaliersdelikt. Sei dir dessen bitte bewusst. Alles Gute!

von Summer80 am 29.03.2021, 21:35



Antwort auf Beitrag von Summer80

Das ist ne Unterstellung! Habe lediglich ne Frage gestellt

von blue624 am 30.03.2021, 15:03



Antwort auf Beitrag von blue624

Kann man alles hier nachlesen, also das der Vater bekannt ist. Sowas ist strafbar

von misses-cat am 03.04.2021, 13:28



Antwort auf Beitrag von blue624

Betrifft aber doch Dich gar nicht, oder? "Wir haben uns bewusst für einen bekannten Samenspender aus dem Ausland entschieden." "Der Erzeuger will nun die Kleine besuchen kommen. Ich möchte nun umso mehr, dass er Kontakt zur Kleinen haben wird. Er könnte auch eine Vaterrolle übernehmen." "Bekannt" und "Vaterrolle übernehmen" klingt jetzt nicht nach "One Night Stand und unbekannt".

von Leena am 29.03.2021, 22:08



Antwort auf Beitrag von blue624

Es besteht kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn die Mutter sich weigert, über den unterhaltspflichtigen Vater Auskunft zu geben. Auch ich erinnere mich an deine Geschichte. Dass du dir jetzt Sozialleistungen erschleichen möchtest, finde ich nicht gut. Ihr hattet euch vorher alles genau ausgemalt? Alles genau besprochen? Der Vater ist bekannt? Dann gib ihn an. Sollte er nicht zahlen können, bekommst du Leistungen. Er war schließlich mit dieser Regelung einverstanden. Alles andere fände ich sehr unfair. Es war euer Konstrukt, euer Traum, es auf diese ungewöhnliche Weise zu probieren.

von Blömsche am 30.03.2021, 12:57



Antwort auf Beitrag von blue624

Inwiefern ist das denn eine Unterstellung? Das lässt sich so ganz klar aus deinen vergangenen Beiträgen ableiten. Du weißt wer der Vater ist und fragst dennoch wie es sich bei einem Sachverhalt verhält, der dich nicht betrifft. Der Vater deiner mittlerweile über ein Jahr alten Tochter ist bekannt. Was anderes ist es, wenn du nun erneut schwanger bist/entbunden hast und dort ist der Vater unbekannt. Letzteres glaube ich allerdings weniger.

Mitglied inaktiv - 30.03.2021, 15:53



Antwort auf Beitrag von blue624

ihr hattet das kind geplant richtig ? dann habt ihr demnach auch mit unterhaltsvorschuß spekuliert von anfang an . das finde ich sehr bedenlich , denn man plant ein kind ,wenn man e sich leisten kann, ohne den staat in die pflicht zu nehmen. also nimmst du vorsetzlich geld , was dir nicht wirklich zusteht . sorry aber andere frauen rutschen ohne schuld in situatinen ,wo sie auf das geld angewiesen sind

Mitglied inaktiv - 03.04.2021, 11:48