Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von heute-mal-kein-name am 28.02.2005, 20:59 Uhr

Unterhaltsvorschuß ...und dann ?

der Unterhaltsvorschuß wird doch für bis zum 6. geburtstag des kindes gezahlt, oder ? oder kann er auch länger gehen ? und was kommt danach ? wenn der vater einfach nciht zahlt und es abzusehen ist, dass er nie zahlen wird.
Danke für die Hilfe

 
8 Antworten:

Nicht ganz...

Antwort von Ralph am 28.02.2005, 21:59 Uhr

... UHV wird längstens für insgesamt 72 Monate bzw. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr gezahlt.
Diejenige der beiden Bedingungen, die als erste eintritt (72 Monate Zahlung oder Kind wird 12 Jahre alt), beendet die leistung.

Danach bist Du entweder selbst zuständig für alles, sofern Du arbeitest. Beziehst Du Leistungen nach dem SGB II (HartzIV) wird entsprechend das Sozialgeld des Kindes aufgestockt.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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Moment, auch ne Frage dazu...

Antwort von Suka73 am 01.03.2005, 9:56 Uhr

Also hab ich jetzt richtig verstanden, es wird LÄNGSTENS 6 Jahre gezahlt bzw. so lange, bis das Kind 12 Jahre alt ist.

Das wäre in meinem Fall also so, dass für Simon (jetzt 1,5 Jahre alt) bis zu seinem 7,5ten Lebensjahr gezahlt wird, richtig?

Super, und was ist danach? Dann bin ICH alleine zuständig? Ich gehe arbeiten und ich mach hier sogar seit März 4 bezahlte Überstunden wöchentlich, damit ich irgendwie auf nen grünen Zweig komme mit Simon (der KV hatte ja schon angekündigt, dass er bald nimmer zahlt, also kommen auch wir in den "Genuss" von UHV) Das Ganze geht auf Kosten von Simons und meiner Zeit... an meinem Gehalt wird sich nichts ändern. Mit 7 ist er sicher in der Schule, hat andere Ansprüche, wir haben mehr Kosten (und ich geh jetzt einfach mal davon aus, dass ich bis dahin keine Beziehung habe weil das für mich sowas von unwahrscheinlich erscheint) - die Miete wird in 4 Jahren erhöht... Ähm... Wohngeld bekomme ich nicht, da ich dafür wieder "zuviel" verdiene.

Und dann?!

Ratlose Grüße, Sue

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wie aufgestockt???? o.t. gerade verständnisproblem habe...

Antwort von 32+4 am 01.03.2005, 10:55 Uhr

.

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gerade verständnisproblem habe...- ich auch *g*

Antwort von Suka73 am 01.03.2005, 11:04 Uhr

und was meinst Du?! Das mit der Miete? Ich habe eine Staffelmiete, falls Du das meinst.

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peinlich peinlich

Antwort von Suka73 am 01.03.2005, 11:05 Uhr

vielleicht hätte ich mal überlegen sollen, ob Deine Antwort nicht auf die Antwort von Ralph bezogen war *g* sorry

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genau

Antwort von 32+4 am 01.03.2005, 11:19 Uhr

bin nämlich eher der mathematiker und habe manchmal ein paar probleme mit der deutschen sprache.
war mir nicht sicher was aufgestockt in diesem zusammenhang bedeutet.
denn vom sozialgeld deines kindes wird kindergeld, unterhalt& unterhaltsvorschuß abgezogen.
bin mir halt nicht sicher ob das wort aufgestockt das gleiche ist.....

grüße,
sandra

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Nichts durcheinander bringen! :-)

Antwort von Ralph am 01.03.2005, 12:30 Uhr

Hallo,

wenn der UHV nach insgesamt 72 Zahlmonaten gesetzlich wegfällt, dann ist der betreuende Elternteil allein finanziell verantwortlich. Da hilft dann nur, mit Jugendamt und/oder Anwalt dem anderen Elternteil feuer unterm Hintern zu machen, notfalls mit Lohn- und Kontopfändung etc.pp.

Wenn das Kind Sozialgeld bezieht, so wird bei dessen berechnung UHV ja als Einkommen gesehen und entsprechend weniger Sozialgeld gezahlt. Fällt das Einkommen weg, erhöht sich entsprechend das Sozialgeld, wobei sich der Bedarf des Kindes ja aus der anteiligen Miete UND dem Sozialgeld ergibt.
Allein den Sozialgeld-Satz kann ja jedes Kleinkind allein aus Kindergeld und UHV decken, da aber auch Miete anteilig zu zahlen ist, errechnet sich in fast jedem Fall etwas.

Elternteile, die arbeiten und für alle Hilfen "zuviel" verdienen, haben bei Wegfall des UHV definitiv realen Familieneinkommensverlust.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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Re: Nichts durcheinander bringen! :-)

Antwort von Suka73 am 01.03.2005, 13:30 Uhr

was dann in meinem Fall heißen würde: Pech gehabt :o(

Ich habe mal gelesen, falls ICH nicht fähig bin, durch mein Gehalt für den Unterhalt des Kindes zu sorgen (und sorry BIN ICH NICHT, auch in 7 Jahren nicht es sei denn, ich gewinne im Lotto oder heiraten einen Millionär) die Eltern vom KV rangezogen werden...

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