Alleinerziehend, na und?

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Unterhaltsvorschuss

Thema: Unterhaltsvorschuss

Ich war heute beim Jugendamt meine erneuten Anträge nach der Gesetzesänderung für Kinder über 12 für den Unterhaltsvorschuss abzugeben. Da wurde mir gesagt, dass die Anträge zwar entgegengenommen werden aber vor September nicht bearbeitet werden. Die Gesetzesänderung wurde zwar vom Bundestag und Bundesrat befürwortet aber vom Bundespräsidenten nicht unterschrieben, da es noch offene Finanzierungsfragen gibt. Mit der Unterschrift ist laut Aussage des Sachbearbeiters frühestens nach der Bundestagswahl zu rechnen und auch erst dann könnten die Anträge bearbeitet werden. Ich fand diese Aussage wirklich erschreckend, da in meiner Wahrnehmung die Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz durch waren. Habt ihr ähnliche Informationen erhalten oder könnt mich zur aktuellen Situation aufklären?

von kevome* am 17.07.2017, 23:21



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(NRW). Wenn das alles nur leere Versprechungen waren

von Marianna81 am 17.07.2017, 23:34



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Das wäre ja der Oberhammer. Ich habe zumindest schon mal Post von JC bekommen das ich die vorangingen Leistungen zu beantragen habe.

Mitglied inaktiv - 18.07.2017, 21:12



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Mein Antrag wurde bearbeiter. Leider fehlte meine Ausweiskopie. :/ somit musste ich die nachreichen und warte nun auf den Bescheid. Wäre ja der Hammer wenn sich die Ämter umsonst an die Änderung der Formulare gemacht hätten

von trauriger-engel am 19.07.2017, 06:34



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hm, mir wurde nichts dergleichen gesagt. Ich solle es beantragen und fertig. Oh oh, wenn das stimmt, dann wäre das echt schlecht

von Helena83 am 19.07.2017, 07:33



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Auch nach ueber 3 monaten habe ich noch nichts von der unterhaltsvorschusskasse gehoert

von 32+4 am 19.07.2017, 11:27



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Hallo zusammen, also ich habe Mitte/Ende Juni den UVG ab 12 Jahre beantragt und hatte alle notwendigen Unterlagen mitgeschickt nachdem ich bei der Kasse angerufen hab und sehr schnell den neuen Antrag zugesandt bekommen habe. Der Kindesvater wurde angeschrieben und dann wurde 14 Tage gewartet ob er sich meldet. Heute habe ich die 268 Euro von der Stadtkasse erhalten und verstehe überhaupt nicht warum die anderen Kassen das nicht hinkriegen.

Mitglied inaktiv - 19.07.2017, 11:43



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Wohnst du in einer stadt? Wohne laendlich. Fuer den gesamten landkreis ist EINE einzige person zustaendig. Und es ist urlaubszeit, juchuh Btw: werden bei uns "nach eingehender pruefung" alle vom jobcenter aufgefordert uhv zu beantragen, mit androhung der kompletten leistungseinstellung. Dabei wurde so toll geprueft, dass alle, die unterhalt in hoehe uhv bekommen und verheiratete auch sinnlos beantragen muessen. Nachweise sind innerhalb von zwei wochen zu erbringen. *pfeif* Da wundere ich mich gar nicht, dass das bei uns so lange dauert!

von 32+4 am 19.07.2017, 12:14



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Das Gesetz ist noch nicht wirksam und Du bekommst eine Auszahlung? Dann hat das Amt bei Dir gepennt! Ohne Gesetzesgrundlage dürfen die gar nichts auszahlen.

von shinead am 19.07.2017, 16:19



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- da hast 268 Euro erhalten ? Supi. So wurde es uns Alleinerziehenden ja versprochen. Ich freu mich für dein Kind.

von Bremerhaven am 06.08.2017, 07:02



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das hatte ich vor einiger Zeit hier schon mal geschrieben. Wie auch bei Dir, Kevome*, hieß es bei mir: Der Antrag kann gerne eingereicht werden, das Gesetz ist unterschrieben (!) aber wohl noch nicht... durch. Es könne September werden, dann gibts aber rückwirkend Geld. Die Medien haben das, leider, so hingestellt, als ob ab 1.7. auf einmal alle reibungslos den (neuen) UHV auf dem Konto haben. Dem ist eben NICHT so.

von Holzkohle am 19.07.2017, 12:12



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die Medien werden von Trump "Fake News" genannt ...

von Bremerhaven am 06.08.2017, 07:07



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Bei uns in Bonn scheint das alles etwas schneller zu laufen. Muss jedoch sagen, dass ich seit Juni im ständigem Telefon-Kontakt zu meinem Bearbeiter der Kasse stehe und wir kein ALG2 beziehen. Als eine der ersten habe ich auf Anfrage den neuen Antrag per Post erhalten, der erst nach zwei (!) Wochen online gestellt wurde. Habe dann noch 2-3 Mal angerufen ob der Antrag eingegangen ist etc. Heute war dann das Geld für Juli auf dem Konto und Ende Juli kommt dann schon das Geld für August. Einen (Bewilligungs-) Bescheid habe ich jedoch bis heute nicht erhalten. Ihr braucht euch auf jeden Fall keine Sorgen machen. Das Geld bekommt ihr auf jeden Fall ab 01.07.2017. Ich denke, dass der Spruch "Gesetz ist noch nicht richtig durch" etc. nur ne Hinauszögerung darstellen soll weil die werten Herren beim Amt wahrscheinlich nicht mit der ganzen Antragsflut fertig werden. So weit ich weiß wurden bei uns einige neue Mitarbeiter eingestellt.

Mitglied inaktiv - 19.07.2017, 13:09



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"Ich denke, dass der Spruch "Gesetz ist noch nicht richtig durch" etc. nur ne Hinauszögerung darstellen soll weil die werten Herren beim Amt wahrscheinlich nicht mit der ganzen Antragsflut fertig werden. So weit ich weiß wurden bei uns einige neue Mitarbeiter eingestellt" 1. Es wird nach Gesetz gehandelt, und das bedeutet, daß solange nichts geschehen DARF, solange das Gesetz nicht in Kraft ist. Dies ist erst und ausschließlich der Fall, wenn es vom Bundespräsidenten unterschrieben UND im Bundesgesetzblatt verkündet ist!.Es handelt sich als nicht um eine "Hinauszögerung", wie Du meinst. 2. Ja, man wird der Antragsflut oft nicht Herr. Dein Posting kommt bei mir so an, als ob Du meinst, daß "die [Damen und] Herren beim Amt" mit ihrem Allerwertesten nicht hochkommen. Ich komme gerade aus dem Urlaub und finde eine Liste mit 30 (Dreißig!!!) Familien vor, die bitte danke bis 31.07.2017 mit den Anträgen auf das neue UHV versorgt werden sollen. Das Ganze wird uns beim Jobcenter sowieso wieder Arbeit ohne Ende bereiten aufgrund der rückwirkenden Gesetzeslage. Seeeelbstverständlich gibt es bis dahin keine Weiterbewilligungsanträge ab 01.08.2017 zu bearbeiten, keine Publikumsvorsprachen, keine anderen Notlagen etc.pp., wir haben seeeelbstverständlich nur die Angelegenheit des UHV zu regeln. Hast Du eigentlich eine Vorstellung davon, was es bedeutet, wenn Politiker schnell noch kurz vor Weihnachten am 22.12. eine Kindergelderhöhung verabschieden, die am 23.12. in Kraft tritt (Verkündung im Bundesgesetzblatt) und ab 01.01. gilt? Meinst Du, man hat sämtliche Familien seines 270-Fälle-Sachgebietes im Kopf und kriegt das bis 23.12. Dienstschluß noch mal so eben hingerotzt und geregelt? Folge: Jede Menge Überzahlungen ab 01.01., die man eigentlich förmlich nach Gesetz (Anhörung und Rückforderungsbescheid in jedem einzelnen Fall) sich zurückholen muß. Nein, davon hast Du natürlich keine Vorstellung, wie auch? 3. In Hamburg ist die Software, mit der der Unterhaltsvorschuß bearbeitet und ausgezahlt wird, völlig unbrauchbar. Ich kenne einen Teamleiter, der, selbst IT-affin, der fast täglich an die IT-Abteilung Meldungen über Fehlfunktionen schreibt. Die Software, seit bald 2 Jahren im Einsatz, läuft immer noch nicht vernünftig, weshalb Bewilligungen oft zusätzlich verzögert laufen. In der für uns zuständigen UHV-Abteilung haben die meisten Mitarbeiter gekündigt/sich versetzen lassen, weil mit dieser Software eine vernünftige Sachbearbeitung aus deren Sicht nicht möglich ist. Nichts für ungut! Ralph

von Ralph am 19.07.2017, 16:08



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Klar, qualifiziertes Personal ist im Überfluss vorhanden und muss auch gar nicht eingearbeitet werden. Desweiteren stehen natürlich ausreichend Ressourcen (Räume, Arbeitsplatzausstattung etc.) quasi wie von Zauberhand zur Verfügung. Man muss nur mal endlich die faulen Damen und Herren Beamten dazu bekommen, ein bisschen zu arbeiten anstatt sich krampfhaft an der Kaffeetasse festzuhalten und sich über Urlaubserlebnisse auszutauschen. Man hat ja sowieso nur den einen Fall auf dem Tisch und freut sich über regelmäßige Erinnerungsanrufe der Antragsteller. Bist du wirklich so lebensfremd oder tust du nur so ???

von Julie am 19.07.2017, 22:00



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Wenn Du googelst findest Du massenhaft Artikel, dass die fehlende Unterschrift und die noch nicht erfolgt Verkündung Tatsache und keine "Hinauszögerung" der Sachbearbeiter ist. Zitat: Anträge werden erst nach Inkrafttreten bearbeitet Solange das Gesetz noch nicht unterschrieben, veröffentlicht und in Kraft getreten ist, sind Jugendämtern die Hände gebunden und die Änderungen dürfen noch nicht bei Bescheiden und Zahlungen berücksichtigt werden. Quelle: https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/ab-2017-unterhaltsvorschuss-bis-zur-volljaehrigkeit-des-kindes_220_387034.html Dies deckt sich auch 100% mit der Aussage von Ralph, der sich beruflich im Thema auskennt. Von daher finde ich es extrem merkwürdig, wenn das Jugendamt in Bonn ohne rechtliche Grundlage Gelder auszahlt.

von kevome* am 19.07.2017, 22:46



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Hier war es wirklich abstrus... es gab online keine Anträge. Noch Ende Juni konnte mir keiner sagen, ob es neue ü12 geben wird oder man die u12 nehmen kann. Zusenden wollte man mir keinen. Ich könne ihn ja Donnerstags holen, wenn bis 18 Uhr offen ist. Da arbeite ich bis 18 Uhr und somit war das auch erledigt. Ich habe dann einen alten u12-Antrag genommen.

von mf4 am 23.07.2017, 20:49



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@Mama_arbeitet 52 Min.vor 52 Minuten endlich! Der Bundespräsident hat gestern unterschrieben. Der erweiterte UHV ist da! ("Umgehend beantragen"!) In Bremerhaven tut sich leider nichts. Die Anträge gibt es zwar inzwischen , aber Geld keines. Angeblich gibt es 1500 Anträge.

von Bremerhaven am 16.08.2017, 04:02



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Um Gottes Willen da fühlen sich aber welche wegen einem einzigen Satz angegriffen...dann geht mal lieber nicht auf facebook oder in diverse andere Foren sonst fangt ihr wahrscheinlich an zu heulen was dort einige Alleinerziehende über ihre zuständigen Ämter denken. Eigentlich hab ich die negative Stimmung bzw. Meinung mehr oder weniger aufgeschnappt in den Foren und nicht damit gerechnet, dass eine kleine Randbemerkung hier so dermaßen kleinkariert aufgenommen wird, so dass ich gleich ganze Romane, Belehrungen und blöde Bemerkungen als Antwort erhalte. Da fragt man sich wer hier lebensfremd ist. Des Weiteren arbeite ich selbst als Sachbearbeiterin und rechne hunderte von Mitarbeitern ab...soviel dazu. So und meine Unterhaltsvorschusskasse hat gepennt?! Ja jetzt bin ich echt schockiert und überweise umgehend die 268 Euro zurück. Was bilden die sich auch ein das Geld fast pünktlich an die Alleinerziehenden auszuzahlen obwohl das Gesetz, welches schon beschlossen ist, noch nicht unterzeichnet ist. Skandal! Anzeige ist raus... *Ironie aus *kopfschüttel Aber nichts für ungut... Dann reibt euch mal weiter an meiner Randbemerkung auf. Ich finde es amüsant ;)

Mitglied inaktiv - 20.07.2017, 02:05



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Ich finde es nicht amüsant, sondern traurig, dass jemand, die angeblich als Sachbearbeiterin arbeitet, nicht mal die elementarsten Dinge über Gesetzgebungsverfahren in dem Land weiß, in dem sie lebt. So etwas ist Allgemeinbildung. Und auch, wenn hinlänglich bekannt ist, dass in diversen Foren aufs Übelste über Behördenmitarbeiter in Jobcentern und anderen Bereichen hergezogen wird - man muss sich nicht alles gefallen lassen. Das hat mit "heult doch" nichts zu tun, sondern mit einem einigermaßen erwachsenen Umgang miteinander.

von Julie am 20.07.2017, 02:22



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Na, wer springt hier denn gleich aus dem Hemd? Du bist ja ein lustiges Mädchen!

von Strudelteigteilchen am 20.07.2017, 09:28



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Woher willst du denn wissen ob ich mich mit Gesetzesgebung auskenne oder nicht?! Ich habe hauptsächlich mit Arbeitsrecht zu tun meine Liebe, ach so kluge Job Center Mitarbeiterin oder was auch immer du bist. Viele Alleinerziehende wissen sogar erst seit kurzem, dass es überhaupt ein Gesetz bzw mehr Geld zum erweiterten uvg gibt. Stell dir das mal vor... Fakt ist, ich habe das Geld erhalten ob unberechtigt oder nicht. Was anderes habe ich garnicht behauptet. Auch in dem vorigen Post schrieb ich lediglich sinngemäß, dass die Herren wahrscheinlich mit der Antragsflut nicht fertig werden...was noch nicht mal ganz unwahr und bestimmt keine Beleidigung ist. Aber anscheinend hier für einige der Weltuntergang. Und keine Sorge werde mich morgen sofort bei meiner Kasse über die Zahlung beschweren und sie auf ihre schlechte Allgemeinbildung bezüglich Gesetzesgebung hinweisen.

Mitglied inaktiv - 20.07.2017, 03:03



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"Heute habe ich die 268 Euro von der Stadtkasse erhalten und verstehe überhaupt nicht warum die anderen Kassen das nicht hinkriegen." Andere Kassen handeln halt nach gültiger Rechtslage. Deine Kasse bewegt sich da auf sehr dünnem Eis, und wenn das Gesetz aus welchen Gründen auch immer beim BP nicht durchgeht und deshalb vielleicht erst ab 01.10. in Kraft tritt, ja, dann hat diese Dienststelle ein Problem. Da würde ich als Steuerzahler dann doch sehr drum bitten, daß diese Mitarbeiter in Regreß genommen werden, sofern sie vorher zumindest als Beamte nicht remonstriert haben. Denn eine Rückforderung an Dich ginge ins Leere. Warum das so ist, darfst Du gerne selbst herausfinden. Nur so als Tip: Es steht im SGB X! Warum ich da so heftig reagiere? Weil das Gesetz schon einmal "fast fertig" zur Unterschrift reif war, und zwar zum 01.01.2017. Es kam dann aber doch nicht dazu, und wir beim Jobcenter wurden umgehend gebeten, um Himmels wiillen die Alleinerziehenden nicht zur Antragstellung aufzufordern. Alle im vorauseilendem Gehorsam bewilligten UHV-Gelder an Kinder über 12 Jahre oder länger als 72 Monate wären ohne Rechtsgrund geleistet. Brillante Leistung, alle Achtung! Ralph

von Ralph am 20.07.2017, 23:14



Antwort auf Beitrag von Ralph

ich würde mich auch freuen, wenn ich es erhalten hätte, egal wie dünn das eis der Behörde ist und/oder wie ahnungslos ich bin. , gräme dich nicht, lordy!

Mitglied inaktiv - 21.07.2017, 10:07



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Da würde sich jeder drüber freuen. Aber anderen Behörden vorzuwerfen, die würden das "nicht hinkriegen" oder es würde dort schlicht "langsamer" anlaufen und die Sachbearbeiter vor Ort wollten "nur hinhalten" sind halt schon gewagte Aussagen bei den vorliegenden Tatsachen. Über die Aussagen darf sie sich m.E. schon grämen...

von shinead am 21.07.2017, 16:14



Antwort auf Beitrag von shinead

die ap schrieb, sie fände es erschreckend, dass die ganze geschichte noch nicht im rollen ist und fragte nach erfahrungen. scheinbar ist es in bonn anders und die userin berichtete von ihrem erlebten mit mutmassungen darüber, warum es so und nicht so wie in muc ist. sitzen wir nicht alle im selben boot? nein, wir keifen uns an, weil sofort böse absichten beamter interpretiert werden, ausgelöst durch ein adjektiv. wahrscheinlich braucht das geld keiner. ich schon.

Mitglied inaktiv - 22.07.2017, 07:14



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... berichtete nicht nur von ihrem Erlebten, sondern garneirte das mit Mutmaßungen und bezichtete unterschwellig andere Ämter der Unfähigkeit. Mir ist schon klar, daß Du das nicht gerne erkennen magst und lieber dahin abdriftest, ob das Geld jemand braucht oder nicht. Nur war das nicht das Thema. Tatsachen, allen voran juristsiche, kann man nun einmal nicht wegdiskutieren. Viele Grüße in den Süden aus einem verregneten Hamburg Ralph

von Ralph am 22.07.2017, 11:50



Antwort auf Beitrag von Ralph

die ap war kevome und die hat gar nichts garniert, sondern sich ebenso über die vermeintlichen mutmassungen echauffiert. finde ich persönlich auch schräg. wen stt für ein lustiges mädchen hielt, ist mir nicht ganz klar.... ich werte die werten herren nicht, mich interessiert nur und ausschließlich, was unter dem strich rauskommt. noch nicht mal für mich, denn ICH bin noch lange nicht dran. kann ich auch blöd finden oder es sein lassen.

Mitglied inaktiv - 22.07.2017, 12:08



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lass gut sein, ich mag mich nicht streiten. ich vermisse einfach nur einmal mehr die solidarität von gleichgesinnten, denn EIGENTLICH sollten wir doch alle in diesem forum froh sein, wenn es klappt mit dem unterhaltsvorschuss auch nach 12....und sich nicht an einzelnen sätzen aufhängen. mein wort zum leider noch bundesligalosen samstag.

Mitglied inaktiv - 22.07.2017, 12:24



Antwort auf Beitrag von kevome*

Hallo, nein, meiner Kenntnis nach ist das Gesetz komplett durch. Hier ist es so, dass die Anträge alle verschickt wurden und auch bearbeitet werden, aber es wurde gesagt, dass die Bearbeitungszeit mehrere Monate dauert, weil durch diese extreme Mehrarbeit Mitarbeiter fehlen würden. Grüße, Hannah

von Hannah79 am 28.07.2017, 13:28



Antwort auf Beitrag von Hannah79

Anschreiben von letzter Woche (ich hatte meinen Antrag Anfang Juli eingereicht), in dem es (ZITAT!!!) heißt: "Sie haben am 05.07.2017 aufgrund der bevorstehenden Gesetzesänderung ab 01.07.2017 erneut einen Antrag auf .... gestellt" Das Gesetz ist eben NICHT "durch". Wenn in Bonn trotzdem - offenbar fälschlicherweise - neu berechneter UHV gezahlt wird, dann macht auf der dortigen Dienststelle offenbar jemand einen Fehler. Und lediglich darum ging es doch. Dass wir hier eine userin haben, die Geld bekommt und einen user, der lediglich sagt, dass diese Zahlung falsch ist. Ich mache ja schon drei Kreuze, wenn wir überhaupt irgendwann mal irgendwas bekommen... Liebe Grüße

von Holzkohle am 31.07.2017, 15:42



Antwort auf Beitrag von kevome*

Gedankenspiele zum UHV: a) die Väterentsorgungsbehörden/ JÄ sind mit der Antragsflut überlastet, b) MumuManu und ihr rot-grünes Femi-Gesocks fehlen im Rücken, c) man ist in Panik verfallen, ob der immensen Kosten, Asyl first d) Wahlkampfverschleppung und danach Einstampferei, e) Sommerpause im Rat. d) Merkel bremmst, sitzt aus u wartet auf ihren Wahlerfolg ... Tatsache ist: den Kindern fehlt das Geld :-(

von Bremerhaven am 06.08.2017, 06:44