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Unterhaltszahlung, Tip für mich???

Thema: Unterhaltszahlung, Tip für mich???

Hallo Ich wurde im Jahre 2006 geschieden. Aus der Ehe haben wir zwei Töchter im Alter von 4 u. 6 Jahren. Aus diversen Gründen (Diebstahl, finanz. Betrug, dergleichen) musste mein Mann ins Gefängnis für 4,5 Jahren. Ich war geschockt. Jetzt wurde er vorzeitig entlassen nach 2,5 Jahren. Das Verhälnis ist so lala... wir versuchen nun wieder eine regelmässige Besuchsregelung zu finden, damit der Kontakt wieder besser wird zu Vater u. Töchter. Derzeit strebt er an alle 2 Wochen die Kinder von Fr - So. Ist für mich ok und ich fahr ihm die halbe Strecke entgegen (wohnen ca. 60 km auseinander) (Muss man auch diese Umgangszeiten viell. irgendwo schriftl. festlegen lassen, oder reicht so unsere mündl. Vereinbarung? Was meint ihr?) Im Gefängnis, begonn er eine Ausbildung als Schreiner, welche er jetzt aussen weiterführt. Details kenne ich aber nicht, glaube aber, dass er im 2. Lehrjahr ist. Bei der Scheidung wurde der Titel schon erwirkt u. wurde somit verurteilt den Unterhaltszahlungen nachzukommen, sowie den Rückständigen unterhalt zu zahlen, der damals bei der Trennung Nov. 04 - März 05 aufgelaufen ist. Im März zog ich näml. aus aus der gem. Whg. und erhielt Unterhaltsvorschuss, da er arbeitslos war. Bislang zahlte er noch nie Unterhalt. Und jetzt mein Problem - ich traue mich zu gar nichts :O( (Ich bin neu verheiratet - den damaligen Unterhaltsvorschuss wurde natürl. eingestellt.) Ich will von ihm kein Geld eintreiben. Wenn er seine Ausbildung macht u. er dran Freude hat, dann hoffe ich für ihn, dass er dies gut beenden kann. Aber wie sieht es mit dem Kindesunterhalt aus? Ich möchte nur nichts Versäumen, nicht das es heisst ich hätte mich ja nicht draum gekümmert u. sei selbst schuld. Muss ich mich jetzt schon irgendwo hinwenden um seine Zahlungsfähigkeit prüfen zu lassen oder dergleichen? Anwalt? Jugendamt? Ich sprach ihn am We mal kurz drauf an... und er meinte, ich solle von ihm nicht zuviel verlangen. Nunja... Verständnis habe ich allemal damit, aber irgendwie möchte ich was in Bewegung diesbezügl. setzen und nichts nix tun - wisst ihr was ich meine??? Jedoch glaube ich jetzt schon zu wissen, was ich doch wieder für eine miserable Kuh ich bin und nur ans Geld denke *augenroll* Viell. kann der ein oder andere mir einen Tip geben, wie ich das am bestehen in Angriff nehme. Wäre euch sehr dankbar. Vielen Dank für eure Hilfe LG Tina

Mitglied inaktiv - 16.06.2008, 12:44



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Hm, wie meinst das jetzt, die Unterkatszahlungen, die er JETZT zu leisten hat? Oder die von "früher".... Muss er denn Unterhalt zahlen, wenn du neu verheiratet bist? LG!

Mitglied inaktiv - 16.06.2008, 13:58



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Hallo Anja, natürlich muß er Kindesunterhalt weiterzahlen, auch wenn die Mutter wieder neu verheiratet ist. Solange die Kinder nicht adoptiert wurden (und das ist hier ja wohl nicht der Fall), muß er ganz normal zahlen. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 16.06.2008, 14:18



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Ok, das wußte ich nicht, danke:-)

Mitglied inaktiv - 16.06.2008, 14:24



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Nein, mein jetziger Mann hat meine Kids aus 1. Ehe nicht adoptiert... das wird auch nie der Fall werden. Es gibt den leibl. Vater und der Kontakt soll ja auch gut bestehen bleiben u. gehegt u. gepflegt werden. lg tina

Mitglied inaktiv - 16.06.2008, 14:29



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Oh, oh , meine Rechtschreibung war schon besser, sorry. Kannst denn mit ihm reden? Dann würde ich ihm sagen, dass es ja nun mal seine Pflicht ist, im Interese der Kinder, den Kindesunterhalt zu zahlen und dann würde ich beim JA anrufen und nachfragen, ob die das veranlassen können. Versteh ich schon, aber das ist ja für die KInder und DU gibst ja schliesslich auch Geld aus für sie, demnach sollte er das schon zahlen.

Mitglied inaktiv - 16.06.2008, 14:41



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Ich würde mich vom Jugendamt beraten lassen. Selbstverständlich schuldet er seinen Kindern Unterhalt.

Mitglied inaktiv - 16.06.2008, 18:26



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also ich würde wahrscheinlich das mit dem rückwirkenden interhalt erstmal lassen, wäre sicher nur mit ärger verbunden. er kann ja dafür ab und an mal ne hose ect. kaufen. aber aktuell das würde ich schon sehen das ihr eine moatliche regellung findet. wobei wenn er in der aubildung ist, wird er wohl nicht zahlen können, weil er sich noch nicht voll verdient. sprech mit dem jugendamt, die können die weiterhelfen!

Mitglied inaktiv - 16.06.2008, 19:07