Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von schnegge am 21.06.2012, 20:54 Uhr

Unterhaltvorschuss

Hallo liebe Muttis,
Wenn ihr kein UHV mehr bekommt weil die 6 Jahre rum sind oder der Vater des Kindes nicht zahlen kann. Kann man die Grossetlern gerichtlich belangen.hat mir eine RA gesagt lg

 
4 Antworten:

Re: Unterhaltvorschuss

Antwort von prinzessin-auf-der-erbse am 21.06.2012, 20:56 Uhr

Da würden sich die Großeltern meines Sohnes aber ganz doll freuen!
Was haben die denn mit dem Kindsvater bzw damit zu tun, dass er nicht zahlen kann?!
Kopfschüttel.

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Re: Unterhaltvorschuss

Antwort von Heidschnucke am 21.06.2012, 20:57 Uhr

finde ich unmöglich und würde ich niemals einklagen.

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Re: Unterhaltvorschuss

Antwort von Aprilscherz2000 am 21.06.2012, 21:43 Uhr

Hab ich schon mal gelesen, kenn aber keinen der es gemacht hat.

Muß aber jeder selber wissen, angeblich kann man das.

gruss Chrissie

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Unterhalt von den Grosseltern

Antwort von Pamo am 21.06.2012, 23:19 Uhr

Es gibt Umstaende, wo das geht. Hier im Forum ist eine Userin die das erfolgreich geschafft hat - vielleicht meldet sie sich zu Wort.

Ich hoerte kuerzlich von einem Fall im nahen Umkreis wo Unterhalt von den Grosseltern gefordert wurde nachdem der Vorschuss auslief, der Rechtsstreit aber im Vergleich endete. Mir schien die betreffende Rechtsanwaeltin nicht sehr faehig zu sein, weil der Rechtsweg beim KV vorher nicht ausgeschoepft wurde (bis hin zur Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht).

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