Alleinerziehend, na und?

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Unterstellung von Kindesverweigerung

Thema: Unterstellung von Kindesverweigerung

Hallo zusammen, vielleicht könnt Ihr mir ja sagen wie ich mich verhalten soll. Ich bin geschieden, 2 Kinder, gemeinsames Sorgerecht, gerichtlich geregeltes Umgangsrecht für den Vater. Soweit so gut. Nun hat ihm sein Umgangsrecht nicht gefallen und er ist zum Oberlandesgericht in Berufung gegangen. Sein Antrag auf Änderung wurde im Nov. 08 abgewiesen. Seit diesem Zeitpunkt meldet er sich nicht mehr bei uns, noch holt er die Kinder zum Umgang ab. Wir haben ihn natürlich versucht anzurufen, aber sein Handy war dauernd aus. Nun flatter mir ein Brief seiner Anwältin ins Haus. Er behauptet jetzt ich hätte alle Termine abgesagt und würde ihm somit die Kinder verweigern. Mir wird nun mit Zwangsgelt und natürlch Sorgerechtsentzug gedroht. Er scheint also ein neues Verfahren "vorzubereiten" und unterstellt mir eben ich würde ihm die Kinder (6J. + 8J.) nicht mehr geben. Vielleicht hat ja jemand sowas schon erlebt und kann mir sagen, was ich machen muß um mich vor seinen falschen Aussagen und Unterstellungen zu schützen. Vielen Dank Tanja

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 12:47



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Hallo, Du wirst eh einen Anwalt brauchen...um ein Zwangsgeld usw. abzuwehren... Sorry, aber mehr fällt mir nicht ein...wenn er schon mit so harten Punkten droht und anwaltlich vertreten ist...da fällt wohl ein normales klärendes Gespräch weg... Finde ich schade...kostet nur unnötig Geld... lg heike

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 12:53



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Ich würde auch eher zum Anwalt tendieren. Aber eigentlich: Er ist doch in der Beweispflicht, oder? Wie will er denn das beweisen? Obwohl, wenn er gerissen ist, dann hat er ein paar Termine ausfallen lassen und ist später vielleicht an einem Termin mit einem Zeugen bei euch gewesen, wo ihr wirklich nicht anwesend wart...(weil ihr dachtet, er kommt eh' nicht.) Doch, ich würde schon sagen, Anwalt.

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 13:07



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Irgendwie hoffe ich ohne Anwalt auszukommen. Er bekommt Prozesskostenhilfe- ich nicht. Klärende Gespräche bringen bei diesem streitlustigen Exemplar nichts- da es ihm ja nicht um die Kinder geht, sondern er nur Wege sucht mir zu schaden. Ob er in Beweispflicht ist weiß ich nicht.

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 13:14



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Beweispflicht muss doch sein. Sonst kann doch jeder sonstwas behaupten. Ich würde dann der Anwältin folgendes antworten: "Sehr geehrte Frau xy, mit Befremden habe ich den Inhalt Ihres Schreibens vom (Datum) zur Kenntnis genommen. Herr xy kommt seit November (genaues Datum) seiner Umgangspflicht nicht nach. Ich verwehre mich ausdrücklich gegen die Beschuldigung, ich würde ihm den Umgang verweigern. Mit freundlichen Grüßen" Trotzdem, irgendwie riecht es nach "Falle". Könnte er denn einen Beweis haben? Liebe Grüße Petra

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 13:26



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...hm wieso bekommt? Das wird vom Richter entschieden und es ist ganz wichtig, daß eine berechtigte Aussicht auf Erfolg besteht...und Dir das Sorgerecht deshalb entziehen zu wollen...dürfte kein normaler Richter als erfolgsversprechend ansehen... Woher weißt Du, daß er sie bekommt??? lg heike

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 13:41



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Das ist nett gefragt mit den Beweisen. Aber es stimmt schon so wie ich es schreibe. Wir waren da und vorberietet, ich habe auch nicht heimlich vorher abgesagt und den Kindern etwas vorgespielt. Beim ersten Mal waren die Koffer gepackt , Kindersitze standen schon vor de Tür- er kam nicht. Ach, 1 Tag vorher hatten die Kinder noch bei seiner Freundin nachgefragt wo ihr Vater sei, da er sich nicht wie sonst tel. angekündigt hat- sie hat nur gesagt er sei nicht bei ihr. Und 30 Min. nach dem Abholtermin haben sie bei seiner Mutter angerufen, dort geht er immer mit den Kindern hin. Wie gesagt sie wußte von gar nichts. Das nächste Mal sind wir extra von der Weihnachtsfeier weggegangen, damit wir ja auch um 15 Uhr zuhause sind. Tel. war er vorher nicht zu erreichen- so zu nachfragen ob er denn kommt oder nicht- Er kam wieder nicht- selbe Speil nochmal- seine Mutter war nur nicht da. Kinder haben auf den AB gesprochen.- keine Reaktion bis heute von Ihr. Das nächste Mal hat er um 15.05 Uhr angerufen und wir waren nicht schnell genug am Tel, da wir im Garten gewartet haben. Bei den ersten beiden Malen behaupter er - ich hätte abgesagt. Beim letzten mal behauptet er, er wäre da gewesen und hätte 15 Min gewartet , dann sei er gefahren. Man Bedenke : Er hat einen Anweg von 2,5 Std.-, darf Sie von Fr- So zu sich nehmen. Recht unglaubwürdig, daß er da war und dann nur 15 Min. wartet und es nicht später nochmal versucht. Er will mir mit Sicherheit eine Falle stellen, nur was unternehme ich dagegen?

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 13:49



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Er hat im Umgangsverfahren welche bekommen und auch im Berufungsverfahren. Ich habe auch dagegen protestiert und seine mir vorliegenden Gehaltszettel eingereicht. Nix zu machen. Komisch zwar. Vollberufstätig, nettoverdienst von 1500€ , zahlt keinen Kinderunterhalt aber er erhält PKH. Bei so einem steritlustigen Kandidaten darf der Steuerzahler noch zahlen.

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 13:53



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Ich glaube Dir schon, das war nicht so gemeint. Also, er kann jetzt erst mal sagen, Du hättest zweimal abgesagt. Beim dritten Mal wäre er persönlich gekommen und Du hättest ihm nicht geöffnet. Vielleicht hat er dafür auch noch einen Zeugen. Das ist die Lage, womit Du rechnen musst. Was unglaubwürdig ist, zählt erstmal nicht Aber würde in diesem Fall ein Richter Zwangsgeld verordnen? Sorgerecht entziehen? Ich glaube nicht. Zur Vorsicht: kannst Du Dir für die nächsten Termine einen Zeugen besorgen?

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 14:03



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Du hast aber genauso gut die Kinder als Zeugen, die aussagen können, dass der Papa eben nicht gekommen ist... und dass es Anrufe bei Oma? und bei der neuen Freundin gab. Und keiner einen Plan hatte... Ich würde eine Art Protokoll schreiben, wie sich wann was ereignet und ereignet hat. LG Sue

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 14:12



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- Ob die Kinder als Zeugen etwas nützen? Könnten ja beeinflusst sein...(wird die Gegenseite behaupten) - Und: vielleicht sagen ja die Freundin und die Oma, dass sie sich nicht mehr erinnern könnten, vielleicht ging es ja auch um die Absage des Termins...Zu einer direkten Falschaussage werden die sich nicht hinreißen lassen, aber wer weiß das schon mit Gewissheit. Alles ist möglich. Protokoll ist aber gut.

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 14:27



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Hallo Petra, für die beiden ersten male hatte ich meine Mutter und meinen Lebensgefährten da. Die haben auch die Versuche der Kinder ihn Tel zu erreichen mitbekommen. Beim dritten mal habe ich nicht mehr mit ihm gerechnet, wer steht denn bei einem Anweg von 2,5 Std und nach mehrmaligen nicht erscheinen ohne Vorankündigung vor der Tür? Da war ich mit den Kindern alleine, habe auch die Kinder nicht mehr auf einen evtl Besuch von ihm vorbereitet - wie soll ich den ihnen gegenüber reagieren wen er dann nicht kommt. Ich denke auch nicht das mir jetzt das Sorgerecht entzogen wird. Da muß schon mehr passieren. Jetzt hat er mich dann aber soweit, daß er weiß wir müssen auf ihn warten, mit Zeugen, und können den Tag nicht anders verplanen. Dann kommt er oder eben nicht. Und wer ist ein glaubwürdiger Zeuge? Aber selbst dieser Zeuge kann nicht bestätigen daß ich nicht schon eine Wo. vorher abgesagt habe. Wie das mit dem Zwangsgeld ist weiß ich nicht, für den Fall das doch- dann müßte man sich erkundigen was passiert wenn er nicht kommt und später behauptet ich hätte abgesagt- so wie jetzt eben.

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 14:43



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Ja, ich schreibe mal alles so auf wie es war. Dann ist es Aussage gegen Aussage. Die Kinder erzählen das schon in ihren eigenen Worten, denke mal das ein Richter oder die Verfahrenspfelgerin hören würde ob ich es ihnen "vorgebetet" habe. Nur sollen die armen schon wieder vor Gericht? Wenn es sein muß aber ansonsten will ich sie da schon heraus halten. Seine Mutter und seine Freundin werden mit Sicherheit nicht gegen ihn aussagen. Eigentlich sollte die Oma ihren Enkelkindern ins Gesicht sagen müssen das es nicht stimmt was sie erzählen. Vielleicht würde sie dann doch die Wahrheit sagen..... Ja alles ist möglich- nur nicht in Frieden mit dem Ex auszukommen. Schon mal danke an Euch

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 14:52



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Hallo Tanja, also, ich denke, wenn er behauptet, Du hättest ihm telefonisch abgesagt, dass ist unproblematisch. Das kann er ja nie und nimmer beweisen. Wie denn. Also, dass mit den Zeugen muss ja nicht ewig sein. Nur die nächsten paar Male. Ich würde das auch unauffällig machen. Also, die Freundin, die dich gerade besucht, Dein Freund, Deine Mutter. Und die muss ja auch nur für eine halbe Stunde da sein, ich denke, das genügt an Zeitfenster. Da spielt die Glaubwürdigkeit auch keine Rolle, Hauptsache es ist ein Erwachsener. Nun, er muss ja beweisen, dass er vergeblich zu euch gefahren ist. Da wird er ja auch nicht ewig jemanden haben, der mit ihm fährt. Wer macht das denn. Für später würde ich dann eben diese halbe Stunde, oder meinetwegen eine Stunde Zeitfenster zu Hause erreichbar sein. Naja, ist alles doof, ich weiß. Und für die Kinder ist es ganz bescheuert, wenn die auf gepackten Koffern sitzen. Viele Grüße Petra

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 14:57



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Ganz ehrlich: Das Geld für den Anwalt solltest Du dringend haben. Du sparst an der falschen Stelle. PKH kann auch als Darlehen gewährt werden - das wäre ja schon mal etwas. Bei einem Zivilprozess (und darum handelt es sich bei Familienrechts-Prozessen) muß man nichts beweisen. Da reicht es, einen Sachverhalt glaubhaft zu machen. Wenn der Ex also irgendwie glaubhaft macht, daß Du angerufen und abgesagt hast, reichen die Zeugen für seine Nicht-Abholung keinen Meter weit. Glaubhaft-Machen ist oft eine Sache der Persönlichkeit und der "Chemie" zwischen einer Person und dem Richter. Deswegen: Neben dem schon vorgeschlagenen Protokoll ALLES in Zukunft schriftlich machen. Den Termin einen Tag vorher per Mail bestätigen. (Sinngemäß: "Wie verabredet werde ich mit den Kindern am xxxx um xxxx Uhr bei uns zu Hause auf Dich warten. Wir werden definitiv bis xxxx zu Hause erreichbar sein.) Mail aufheben. Auch Terminänderungen etc. NUR noch schriftlich ausmachen. Bestehe auch bei ihm auf Schriftform. Wenn er etwas nur telefonisch machen will, schreibe anschließend eine Mail. (Sinngemäß: "Wie am xxxx um xxxx Uhr telefonisch besprochen,........ Falls ich den Inhalt unseres Gespräches falsch zusammengefaßt haben sollte, bitte ich um schriftliche Rückmeldung bis.....) Trotzdem: Wende Dich an einen Anwalt. Manchmal gibt es preiswerte Rechtsberarungen, z.B. der VAMV bietet sowas an. Google mal nach VAMV und Deiner Stadt, um die Adresse von denen zu finden. Hingehen oder anrufen und nachfragen. Alternativ auch Caritas, AWO, Diakonie etc., fast alle haben Rechtsberatungen. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 15:00



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Elisabeth hat Recht mit der Glaubhaftmachung. Insgesamt würde ich sagen, dass wenn umso mehr Protokoll/Schriftliches aber auch Zeugenaussagen existieren, umso besser.

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 16:16



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ja , wahrscheinlich die beste Lösung, ein fax vorher an seine Eltern, das ist sein ofizieller Wohnsitz, in dem ich bestätige, daß ich zuhause sein werde. Kann ich es nicht auch umdrehen? Er soll mir bestätigen daß er dann und dann kommt ansonsten gehe ich davon aus, daß er erneut seinen Umgang nicht wahrnimmt.? Oder gleich ein Schreiben aufsetzten, in dem ich ihm mitteile das wir nur noch schriftliche absagen zulassen und genauso er schriftlich ankündigen muß das er den Umgang wahrnimmt?

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 20:32



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Nee, würd ich nicht machen. Ist er ja nicht verpflichtet, das zu bestätigen. Ich würde eher defensiv bleiben. Könnte vom Richter sonst doch so aufgenommen werden, dass Du ihn schikanierst.

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 21:29



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Hallo Tanja37, natürlich ist das jetzige Verhalten des KV Unsinn. Wer hat denn das 1. Verfahren um Umgang angestrengt und welcher in dem Verfahren ausgeurteilte Umgang gefiel dem Vater nicht? Ich fürchte, sein Verhalten liegt irgendwo im Zusammenhang damit. MfG Richie

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 15:09



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Hi, das würde mich auch interessieren bzw die Frage hab ich mir auch gestellt!?

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 16:01



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Nicht zwingend. Es gibt Idioten, die machen das aus Spaß an der Freude oder auch aus Rache. Ich spreche da aus Erfahrung, zum Glück waren bei mir damals keine Kinder im Spiel.

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 16:18



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Hi Petra28, von ''zwingend'' war ja auch keine Rede, deshalb frag ich ja auch nach. ''Rache'' für was denn? MfG Richie

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 16:23



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Hallo Richie, in meinem Fall, dass ich es gewagt hatte, mich zu trennen... Klage auf Herausgabe von Gegenständen, die angeblich ihm gehörten...etc.pp. Er hat freundlicherweise dem Richter gesagt, dass er auf jeden Fall Recht hätte und sich ggf. durch alle Instanzen klagen würde. Hat dem Richter gut gefallen, dass ihm einer sagt, wie er entscheiden soll. Er wollte dann noch die Berufung, das ist aber mit Verweis auf das erste Urteil abgelehnt worden. Wie auch immer. Man steckt nicht drin. Viele Grüße Petra

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 16:33



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Die Frage ging an Tanja, in welchen Punkten lagt Ihr auseinander beim Umgang?

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 17:08



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Er hat das Umgangsverfahren eingeleitet. Wir haben vorher in Spanien gewohnt und als er auchnach Deutschland gezogen ist, hat er hier eine Änderung beantragt. Aufgrund der Entfernung und weil die Kinder nicht öfter zu ihm wollten, hat er die Kinder 1 Wochenende von Fr- So im Monat. Dazu hat er die Kinder noch die halben Ferien. Er wollte sie alle 14 Tage abholen. Sie wollten aber nicht so oft, die Fahrerei sei ihnen zu lange. Er hat auf einer Verfahrenspflegerin bestanden. Bei der 1. Instanz wurden die Kinder also vom Jugendamt und der Verfahrenspflegerin befragt. Dann ist er in Berufung gegangen mit der Begründung die Berichte von Jugendamt und Verfahrenspflegerin seien nicht richtig. Die Richterin selber müsse die Kinder befragen. Die kam zum gleichen Ergebnis- es blieb also beim Umgansrecht. Ich denke wirklich das er nur mich quälen will und es ihm nicht um Kontakt mit seinen Kindern geht. Er hat sie doch viel in den Ferien. Besser für die Kinder längere Zeit am Stück, als alle 14 Tage im Auto.

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 20:26



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Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 20:49



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Wie weit ist den die Entfernung zwischen den Wohnungen?

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 21:30



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Also, in diesem Punkt verstehe ich Deinen Ex aber. Dass er sie aller 14 Tage sehen wollte. Wahrscheinlich hätte ich da eher zugestimmt, auch gegen den Willen der Kinder...Warum er dann aber jetzt ganz den Kontakt abgebrochen hat... Und nun diese Nummer fährt... Vielleicht weiß er sich nicht anders zu helfen... Wir haben jedes zweite Wochenende vereinbart, 2 Nachmittage die Woche wenn er will und die halben Ferien... Und ich habe einen guten Freund, der seine Kinder fast jedes Wochenende hat und trotzdem todunglücklich ist, dass er sie unter der Woche nicht sieht...Einmal im Monat finde ich schon arg wenig.

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 21:36