Alleinerziehend, na und?

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Unzufieden mit der Beistandschaft-was meint ihr?

Thema: Unzufieden mit der Beistandschaft-was meint ihr?

Hallo, bin seit Geburt meiner Tochter (knapp 12 Monate) AE und habe das alleinige Sorgerecht. KV zahlt regelmässig 225Euro,hat lt. eigenen Angaben 180 Euro im Monat zur Verfügung. man muss dazu sagen,er ist verheiratet und die Ehefrau finanziert komplette Leben. KV hat in den ersten 3Monaten nur den Unterhaltsvorschuss gezahlt und mir wurde jetzt gesagt (vom Jugendamt),solange er keinen Job hat,muss er die Restschuld,so 300 euro nicht zahlen,ich solle doch froh sein dass er regelmässig zahlt. Ist ja auch ok,aber mal ganz ehrlich das Geld ist flöten,nie und nimmer sehe ich was davon! Ich habe den Eindruck die Beistandschaft macht so gar nichts in meinem Sinne. Ich möchtel nur das,was meiner Tochter zusteht. Auch auf der offiziellen Urkunde der Vaterschaftsanerkennung durfte er ne falsche Adresse angeben(Ehefrau weiß nix...) Wie ok ist das? LG

Mitglied inaktiv - 29.08.2010, 22:17



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225 zahlt er, noch 300 soll er dazu? Hab ich das falsch verstanden? Wenn er keinen Job hat wie soll das gehen?

Mitglied inaktiv - 29.08.2010, 22:27



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Das wäre eine einmalige Nachzahlung von 2009 und ich weiss,dass das mit dem angegebenen 180Euro natürlich nicht stimmt,bekommt z.B. noch monatlich das Kindergeld (haben auch einen älteren gemeinsamen Sohn) von der Ehefrau ausgezahlt und arbeitet noch schwarz nebenbei....

Mitglied inaktiv - 29.08.2010, 22:32



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Wasn das für ein Lappen? Läßt sich von seiner Frau aushalten? Zockt dem eigenen Kind das Kindergeld ab? Bitte bitte, ich will den kennen lernen

Mitglied inaktiv - 29.08.2010, 22:40



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Wenn dein Ex schwarz arbeitet, kann das JA nichts machen, soweit ich weiss. Wie sollen sie ihm das nachweisen? Er könnte sich sogar dreist hinstellen und gar nichts zahlen, wenn er offiziell ein so ein geringes Einkommen hat, wie du hier schreibst. An deiner Stelle würde ich wegen den fehlenden 300 Euro kein Fass aufmachen, wenn du 225 im Monat bekommst. Hier gibts genug KVs, die seit Jahren keinen Cent zahlen..

Mitglied inaktiv - 29.08.2010, 22:56



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Sehe ich auch so. Ich habe seit 2 Jahren keinen Cent UH gesehen, obwohl er zahlen könnte und wenn er würde dann wären es schätzungsweise 350€ für 2 Kinder. Ich diskutiere nicht mehr über Geld, was das Amt für ihn übernimmt wird er nas Amt zurückzahlen müssen... Punkt.

Mitglied inaktiv - 29.08.2010, 23:21



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LG

Mitglied inaktiv - 30.08.2010, 04:08



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wäre das maximale, was er zahlen müsste, 199,-€ (wenn er könnte) so zahlt er 225, das sind 26,-€ pro Monat mehr, er hat also nach 12 Monaten seine "Restschuld" wie du es gern nennst abgezahlt sei froh, DASS er den Unterhalt zahlt, und das auch noch mehr, als er müsste!

Mitglied inaktiv - 30.08.2010, 07:02



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Punkt 1: Er hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Hat die das Jugendamt schon mal überprüft? Er muss wesentlich mehr Bewerbungen schreiben als ein Otto-Normalverbraucher Punkt 2: Rede mit dem Jugendamt über Deine Unzufriedenheit. Lass Dich nicht mit Sprüchen a la "sei doch froh" abspeisen. Sie sind von Dir engagiert um die Rechte Deines Kindes umzusetzen! Punkt 3: Wenn alles nichts hilft: Beistandschaft kündigen und Anwalt beauftragen. Ich habe nach 3 Monaten die Beistandschaft gekündigt und eine Anwältin eingeschaltet. Siehe da, seit dem bekomme ich Unterhalt für meinen Sohn. Wenn es nach dem Jugendamt gehen würde bekäme ich immer noch UVG weil der Kerl einfach zu faul zum arbeiten ist! Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 30.08.2010, 09:33



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Hi, die 225 Euro sind seit 2010 richtig. Wir bekommen 199 Euro ist ein festglegter Titel. Da hab ich mir mal im Mai erlaubt beim JA nachzufragen und siehe da... sie haben ihn vergessen anzuschreiben. O.k. wurde nachgeholt, wir sind weggezogen und er schreibt dem JA, sie sind nicht mehr für uns zuständig. neues JA - da hab ich einmal angerufen und warte seit Wochen noch auf Rückruf - mich kotzt das auch nur noch an, angeblich hat das alte JA alles weitergeleitet und er müßte von Mai an nachzahlen. Mir fehlt momentan die Kraft, mich mit denen noch anzulegen. Da heißt es dauernd - Akte nicht da usw....

Mitglied inaktiv - 30.08.2010, 11:59